Lehrerausbildungsgesetz (LABG): Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
(Routinecheck) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<titlehyphen>Lehrer­ausbildungs­gesetz (LABG)</titlehyphen> | <titlehyphen>Lehrer­ausbildungs­gesetz (LABG)</titlehyphen> | ||
{{Teaser|Text= | {{Teaser|Text= | ||
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) regelt die Ausbildung in Studium und Vorbereitungsdienst mit dem Ziel, ein Lehramt an öffentlichen | Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) regelt die Ausbildung in Studium und [[Vorbereitungsdienst]] mit dem Ziel, ein Lehramt an öffentlichen [[Schule]]n selbstständig ausüben zu können.}} | ||
Es gibt zwei Versionen, eine für die auslaufenden Studiengänge mit dem Studienziel [[Staatsexamen]] und eine für die neuen Studiengänge mit dem Studienziel [[BA/MA]]. | Es gibt zwei Versionen, eine für die auslaufenden Studiengänge mit dem Studienziel [[Staatsexamen]] und eine für die neuen Studiengänge mit dem Studienziel [[BA/MA]]. |
Version vom 24. März 2016, 17:33 Uhr
Es gibt zwei Versionen, eine für die auslaufenden Studiengänge mit dem Studienziel Staatsexamen und eine für die neuen Studiengänge mit dem Studienziel BA/MA.
Wichtiger Hinweis: Für Studierende in Staatsxamensstudiengängen sind beide Dokumente relevant, da einige Regelungen der Neufassung auch für sie gültig sind. Dies betrifft vor allem die Regelungen in Bezug auf das Referendariat (Vorbereitungsdienst)!
Dieser Artikel ist gültig bis 2016-09-18