FAQ: Bachelor-Master (LABG 2009): Unterschied zwischen den Versionen
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Frage 1: Ich habe gehört, das Lehramtstudium wurde auf Bachelor/​Master umgestellt. Was bedeutet das?|Text= | Frage 1: Ich habe gehört, es gibt es eine Veränderung bei den Praxisphasen. Stimmt das?|Text= | ||
Ja. Das jetzige [[Eignungspraktikum]] und das jetzige [[Orientierungspraktikum]] werden zu einem neuen Praxiselement, dem Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP), zusammengefasst. Das EOP soll im ersten Studienjahr des Bachelor­studiums absolviert werden und hat einen Umfang von mindestens 25 Praktikums­tagen (5 Wochen), die im Anschluss an ein Vorbereitungs­seminar, i.d.R. in Blockform, absolviert werden. | |||
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Frage 2: Ich habe gehört, das Lehramtstudium wurde auf Bachelor/​Master umgestellt. Was bedeutet das?|Text= | |||
Unter [[BA/MA]] findest du alle Informationen darüber. | Unter [[BA/MA]] findest du alle Informationen darüber. | ||
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Frage | Frage 3: Ich habe allgemeine Fragen zur Reform. Wo finde ich Antworten?|Text= | ||
* Auf den Seiten des <BLANK Text="Schulministeriums">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Allgemeine_Fragen_zur_Reform/index.html</BLANK> findest du allgemeine Informationen. | * Auf den Seiten des <BLANK Text="Schulministeriums">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Allgemeine_Fragen_zur_Reform/index.html</BLANK> findest du allgemeine Informationen. | ||
* Unter [[BA/MA]] sind aktuelle Entwicklungen der Umstellung zusammengetragen. | * Unter [[BA/MA]] sind aktuelle Entwicklungen der Umstellung zusammengetragen. | ||
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Frage | Frage 4: Was muss ich über das Eignungspraktium wissen?|Text= | ||
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Eignungspraktikum/index.html</BLANK> findest du Informationen zum Eignungspraktikum. | * <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Eignungspraktikum/index.html</BLANK> findest du Informationen zum Eignungspraktikum. | ||
* Siehe auch [[Eignungspraktikum]]. | * Siehe auch [[Eignungspraktikum]]. | ||
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Frage | Frage 5: Welche Informationen gibt es zu den neuen Studiengängen?|Text= | ||
* Das ABZ liefert auf <blank text="seinen Seiten">http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml</blank> viele Antworten zum Bachelor/​Master Studium. Eine Übersicht findet man <blank text="hier">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/abz/lehramt/bama_flyer.pdf</blank>. | * Das ABZ liefert auf <blank text="seinen Seiten">http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml</blank> viele Antworten zum Bachelor/​Master Studium. Eine Übersicht findet man <blank text="hier">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/abz/lehramt/bama_flyer.pdf</blank>. | ||
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Neue-Studiengaenge/index.html</BLANK> findest du Informationen zu den neuen Studiengängen. | * <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Neue-Studiengaenge/index.html</BLANK> findest du Informationen zu den neuen Studiengängen. | ||
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Frage | Frage 6: Wie gestaltet sich der Übergang von den alten auf die neuen Studiengänge?|Text= | ||
<BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Uebergang_alte_auf_neue_Studiengaenge/index.html</BLANK> findest du Informationen zum Übergang. | <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Uebergang_alte_auf_neue_Studiengaenge/index.html</BLANK> findest du Informationen zum Übergang. | ||
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Frage | Frage 7: Wie ist der reformierte Vorbereitungsdienst organisiert?|Text= | ||
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Reformierter_Vorbereitungsdienst/index.html</BLANK> findest du Informationen zum reformierten Vorbereitungsdienst. | * <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Reformierter_Vorbereitungsdienst/index.html</BLANK> findest du Informationen zum reformierten Vorbereitungsdienst. | ||
* Unter [[Vorbereitungsdienst]] sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. | * Unter [[Vorbereitungsdienst]] sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. | ||
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Frage | Frage 8: Wie funktioniert die gegenseitige Anerkennung von Lehrer­ausbildungen?|Text= | ||
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Anerkennung_Lehrerausbildungen/index.html</BLANK> findest du Informationen zur gegenseitigen Anerkennung der Lehrer­ausbildungen. | * <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Anerkennung_Lehrerausbildungen/index.html</BLANK> findest du Informationen zur gegenseitigen Anerkennung der Lehrer­ausbildungen. | ||
* Unter [[Anerkennungsverfahren]] sind alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammengefasst. | * Unter [[Anerkennungsverfahren]] sind alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammengefasst. | ||
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Frage | Frage 9: Welche Informationen gibt es zum Seiteneinstieg?|Text= | ||
* Das Schulministerium informiert auf folgender Seite: <blank>http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Seiteneinstieg/index.html</blank>. | * Das Schulministerium informiert auf folgender Seite: <blank>http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Seiteneinstieg/index.html</blank>. | ||
* Unter [[Seiteneinstieg]] finden sich allgemeine Informationen zu diesem Thema. | * Unter [[Seiteneinstieg]] finden sich allgemeine Informationen zu diesem Thema. | ||
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Frage | Frage 10: Wie sind die Einstellungschancen?|Text= | ||
* <BLANK Text="Informationen des Schulministeriums">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Einstellungschancen/index.html</BLANK> | * <BLANK Text="Informationen des Schulministeriums">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Einstellungschancen/index.html</BLANK> | ||
* Weiter Informationen auch hier: [[Einstellungschancen]]. | * Weiter Informationen auch hier: [[Einstellungschancen]]. | ||
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Frage 1: Was ist das Eignungspraktikum?|Text= | Frage 1: Ich möchte ab dem WiSe 16/17 ein Lehramtsstudium beginnen. Muss ich ein Eignungspraktikum absolvieren?|Text= | ||
Das [[Eignungspraktikum]] ist das erste [[Praxiselemente|Praxiselement]] in der neuen Lehrerausbildung ([[Bachelor/Master]]) in NRW. | Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
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Frage 2: Was ist das Eignungspraktikum?|Text= | |||
Das [[Eignungspraktikum]] ist das erste [[Praxiselemente|Praxiselement]] in der neuen Lehrerausbildung ([[Bachelor/Master]], LABG 2009) in NRW. | |||
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Frage | Frage 3: An wen richtet sich das Eignungspraktikum?|Text= | ||
Das [[Eignungspraktikum]] richtet sich an alle Personen mit Hochschulzugangs­berechtigung, die ein Lehramtsstudium nach dem [[LABG 2009|Lehrer­ausbildungs­gesetz vom 12. Mai 2009]] absolvieren wollen. | Das [[Eignungspraktikum]] richtet sich an alle Personen mit Hochschulzugangs­berechtigung, die ein Lehramtsstudium nach dem [[LABG 2009|Lehrer­ausbildungs­gesetz vom 12. Mai 2009]] absolvieren wollen. | ||
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Frage | Frage 4: Muss ich am Eignungspraktikum teilnehmen?|Text= | ||
Studierende in [[Staatsexamen]]s-​Studiengängen (z.B. an der [[Universität Duisburg-Essen]]) und in Studiengängen des nordrhein-​westfälischen Modellversuchs [[BA/MA|Bachelor/​Master]] (an den Universitäten [[RUB|Bochum]], Bielefeld, [[TU Dortmund|Dortmund]], Münster und Wuppertal) sind nicht zur Teilnahme verpflichtet. Das [[Eignungspraktikum]] richtet sich an alle Personen mit Hochschulzugangs­berechtigung, die ein Lehramtsstudium nach dem [[LABG 2009|Lehrer­ausbildungs­gesetz vom 12. Mai 2009]] absolvieren wollen. An der [[Universität Duisburg-Essen]] erfolgte die Umstellung auf die konsekutive Studienstruktur ([[Bachelor/Master]]) im [[WiSe]] 2011/12. | Studierende in [[Staatsexamen]]s-​Studiengängen (z.B. an der [[Universität Duisburg-Essen]]) und in Studiengängen des nordrhein-​westfälischen Modellversuchs [[BA/MA|Bachelor/​Master]] (an den Universitäten [[RUB|Bochum]], Bielefeld, [[TU Dortmund|Dortmund]], Münster und Wuppertal) sind nicht zur Teilnahme verpflichtet. Das [[Eignungspraktikum]] richtet sich an alle Personen mit Hochschulzugangs­berechtigung, die ein Lehramtsstudium nach dem [[LABG 2009|Lehrer­ausbildungs­gesetz vom 12. Mai 2009]] absolvieren wollen. An der [[Universität Duisburg-Essen]] erfolgte die Umstellung auf die konsekutive Studienstruktur ([[Bachelor/Master]]) im [[WiSe]] 2011/12. | ||
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Frage | Frage 5: Wann findet das Eignungspraktikum statt?|Text= | ||
Das [[Eignungspraktikum]] soll vor Aufnahme des Lehramtsstudiums stattfinden, kann aber auch noch während des Studiums absolviert werden. Es soll möglichst vor Beginn des [[Orientierungspraktikum|Orientierungs­praktikums]] abgeleistet werden. Spätestens vor Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienstes]] ist das Ableisten des [[Eignungspraktikum]]s nachzuweisen. | Das [[Eignungspraktikum]] soll vor Aufnahme des Lehramtsstudiums stattfinden, kann aber auch noch während des Studiums absolviert werden. Es soll möglichst vor Beginn des [[Orientierungspraktikum|Orientierungs­praktikums]] abgeleistet werden. Spätestens vor Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienstes]] ist das Ableisten des [[Eignungspraktikum]]s nachzuweisen. | ||
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Frage | Frage 6: Kann ein Lehramtsstudium auch ohne Eignungspraktikum begonnen werden?|Text= | ||
Das [[Eignungspraktikum]] sollte vor Aufnahme des Lehramtsstudiums stattfinden, kann aber auch noch während des Studiums absolviert werden (möglichst vor Beginn des [[Orientierungspraktikum]]s). Spätestens vor Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst]]es ist das Ableisten des [[Eignungspraktikum]]s nachzuweisen. | Das [[Eignungspraktikum]] sollte vor Aufnahme des Lehramtsstudiums stattfinden, kann aber auch noch während des Studiums absolviert werden (möglichst vor Beginn des [[Orientierungspraktikum]]s). Spätestens vor Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst]]es ist das Ableisten des [[Eignungspraktikum]]s nachzuweisen. | ||
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Frage | Frage 7: Ich habe mit einem Fach-Studium begonnen und möchte nun ins Lehramt wechseln. Was muss ich beachten?|Text= | ||
Auch wenn Studierende sich erst später für ein Lehramtsstudium entscheiden, müssen sie ein [[Eignungspraktikum]] absolvieren. Es soll möglichst vor Beginn des [[Orientierungspraktikum|Orientierungs­praktikums]] abgeleistet werden. Spätestens vor Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienstes]] ist das Ableisten des [[Eignungspraktikum]]s nachzuweisen. | Auch wenn Studierende sich erst später für ein Lehramtsstudium entscheiden, müssen sie ein [[Eignungspraktikum]] absolvieren. Es soll möglichst vor Beginn des [[Orientierungspraktikum|Orientierungs­praktikums]] abgeleistet werden. Spätestens vor Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienstes]] ist das Ableisten des [[Eignungspraktikum]]s nachzuweisen. | ||
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Frage | Frage 8: Ich habe mein Lehramtsstudium in einem anderen Bundesland begonnen und möchte mein Master-Studium aber in NRW absolvieren und in NRW in den Vorbereitungsdienst eintreten. Muss ich das Eignungspraktikum absolvieren?|Text= | ||
Ja. Das [[Eignungspraktikum]] ist für Studierende, die ein Lehramtsstudium nach dem [[LABG 2009|Lehrer­ausbildungs­gesetz vom 12. Mai 2009]] absolvieren, verpflichtend. | Ja. Das [[Eignungspraktikum]] ist für Studierende, die ein Lehramtsstudium nach dem [[LABG 2009|Lehrer­ausbildungs­gesetz vom 12. Mai 2009]] absolvieren, verpflichtend. | ||
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Frage | Frage 9: Ich habe mein Lehramtsstudium in einem anderen Bundesland abgeschlossen. Muss ich vor Eintritt in den Vorbereitungsdienst am Eignungspraktikum teilnehmen?|Text= | ||
Eine in einem anderen Bundesland abgelegte Lehramtsprüfung muss vor Eintritt in den [[Vorbereitungsdienst]] hinsichtlich des Zugangs als gleichwertig geeignet anerkannt werden können. Im Falle der Anerkennung ist kein [[Eignungspraktikum]] nachzuweisen. | Eine in einem anderen Bundesland abgelegte Lehramtsprüfung muss vor Eintritt in den [[Vorbereitungsdienst]] hinsichtlich des Zugangs als gleichwertig geeignet anerkannt werden können. Im Falle der Anerkennung ist kein [[Eignungspraktikum]] nachzuweisen. | ||
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Frage | Frage 10: Wie lange dauert das Eignungspraktikum?|Text= | ||
Das [[Eignungspraktikum]] dauert insgesamt 20 Praktikumstage, die an einer [[Schule]] [[Blockveranstaltung|blockweise]] oder an einzelnen Werktagen kontinuierlich (z.B. an jeweils einem Tag in der Woche) absolviert werden. Dies richtet sich nach dem Angebot der jeweiligen [[Schule]], das du bei der Buchung des Praktikumsplatzes über die Website von <blank text="elise.nrw.de">http://www.elise.nrw.de</blank> einsehen kannst. Die durchschnittliche tägliche Einsatzzeit beträgt sechs Zeitstunden. | Das [[Eignungspraktikum]] dauert insgesamt 20 Praktikumstage, die an einer [[Schule]] [[Blockveranstaltung|blockweise]] oder an einzelnen Werktagen kontinuierlich (z.B. an jeweils einem Tag in der Woche) absolviert werden. Dies richtet sich nach dem Angebot der jeweiligen [[Schule]], das du bei der Buchung des Praktikumsplatzes über die Website von <blank text="elise.nrw.de">http://www.elise.nrw.de</blank> einsehen kannst. Die durchschnittliche tägliche Einsatzzeit beträgt sechs Zeitstunden. | ||
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Frage | Frage 11: Ist das Eignungspraktikum an eine bestimmte Schulform gebunden?|Text= | ||
Das [[Eignungspraktikum]] kann an jeder [[Schule]] und in jeder [[Schulformen|Schulform]] absolviert werden. Ausgenommen ist jedoch die [[Schule]], die du als Schülerin oder Schüler selbst besucht hast. Mit der Wahl der [[Schule]] triffst du keine Festlegung für das spätere Lehramtsstudium. Für eine Orientierung über die vielfältigen Formen des Lehrerberufs kann es sogar hilfreich sein, das [[Praktikum]] in einer nicht bekannten [[Schulformen|Schulform]] durchzuführen. | Das [[Eignungspraktikum]] kann an jeder [[Schule]] und in jeder [[Schulformen|Schulform]] absolviert werden. Ausgenommen ist jedoch die [[Schule]], die du als Schülerin oder Schüler selbst besucht hast. Mit der Wahl der [[Schule]] triffst du keine Festlegung für das spätere Lehramtsstudium. Für eine Orientierung über die vielfältigen Formen des Lehrerberufs kann es sogar hilfreich sein, das [[Praktikum]] in einer nicht bekannten [[Schulformen|Schulform]] durchzuführen. | ||
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Frage | Frage 12: Darf ein Eignungspraktikum mehrmals und an verschiedenen Schulformen absolviert werden?|Text= | ||
Das [[Eignungspraktikum]] (mit abschließender Eignungsberatung) kann nur einmal erfolgreich absolviert werden. | Das [[Eignungspraktikum]] (mit abschließender Eignungsberatung) kann nur einmal erfolgreich absolviert werden. | ||
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Frage | Frage 13: Wie finde ich einen Praktikumsplatz?|Text= | ||
Einen Praktikumsplatz kannst du nur online buchen unter <blank text="elise.nrw.de">http://www.elise.nrw.de</blank>. Es gibt keinen Anspruch auf einen Praktikumsplatz in einer bestimmten [[Schulformen|Schulform]] bzw. [[Schule]]. | Einen Praktikumsplatz kannst du nur online buchen unter <blank text="elise.nrw.de">http://www.elise.nrw.de</blank>. Es gibt keinen Anspruch auf einen Praktikumsplatz in einer bestimmten [[Schulformen|Schulform]] bzw. [[Schule]]. | ||
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Frage | Frage 14: Was lerne ich im Eignungspraktikum? Was sind meine Aufgaben?|Text= | ||
Das [[Eignungspraktikum]] ermöglicht eine strukturierte Erstbegegnung mit dem künftigen Arbeitsplatz [[Schule]] und dient dazu, einen Einblick in die verschiedenen Arbeitsfelder einer Lehrkraft zu erhalten. Du sollst während des [[Praktikum]]s deine Eignung für den Lehrberuf in den Blick nehmen und reflektieren. Die Praktikantinnen und Praktikanten sollen einen Einblick in die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Unterricht sowie Einblicke in die Verwaltungs- und Beratungs­tätigkeiten einer Lehrkraft, die Teilnahme an Konferenzen, Schulfesten, Pausenaufsichten erhalten. Sie sollen bei diesen Aktivitäten die Lehrer unterstützen. Die Verantwortung bleibt bei der Lehrkraft. | Das [[Eignungspraktikum]] ermöglicht eine strukturierte Erstbegegnung mit dem künftigen Arbeitsplatz [[Schule]] und dient dazu, einen Einblick in die verschiedenen Arbeitsfelder einer Lehrkraft zu erhalten. Du sollst während des [[Praktikum]]s deine Eignung für den Lehrberuf in den Blick nehmen und reflektieren. Die Praktikantinnen und Praktikanten sollen einen Einblick in die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Unterricht sowie Einblicke in die Verwaltungs- und Beratungs­tätigkeiten einer Lehrkraft, die Teilnahme an Konferenzen, Schulfesten, Pausenaufsichten erhalten. Sie sollen bei diesen Aktivitäten die Lehrer unterstützen. Die Verantwortung bleibt bei der Lehrkraft. | ||
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Frage | Frage 15: Wer betreut mich während meines Eignungspraktikums?|Text= | ||
Die [[Schulleitung]] benennt eine Lehrkraft als Mentor. Diese wird von den Studienseminaren (künftig [[ZfsL|Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]]) auf ihre Aufgaben im Rahmen der Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten vorbereitet. | Die [[Schulleitung]] benennt eine Lehrkraft als Mentor. Diese wird von den Studienseminaren (künftig [[ZfsL|Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]]) auf ihre Aufgaben im Rahmen der Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten vorbereitet. | ||
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Frage | Frage 16: Warum muss ich ein Portfolio führen?|Text= | ||
*Das [[Portfolio]] ist eine, die gesamte Ausbildung begleitende, Sammelmappe, in der der Praktikant Dokumente und Reflexions­ergebnisse zum Zweck der Dokumentation und Selbstreflexion zusammenfügt. Eine Handreichung findest du unter: <blank>http://www.elise.nrw.de</blank>. | *Das [[Portfolio]] ist eine, die gesamte Ausbildung begleitende, Sammelmappe, in der der Praktikant Dokumente und Reflexions­ergebnisse zum Zweck der Dokumentation und Selbstreflexion zusammenfügt. Eine Handreichung findest du unter: <blank>http://www.elise.nrw.de</blank>. | ||
*Das Portfolio besteht aus zwei Teilen: Im Dokumentationsteil werden Bescheinigungen gesammelt. Im Reflexionsteil können zu den einzelnen Reflexionsbögen Darstellungen beigefügt werden, die im Praktikum erstellt wurden, z.B. die Beobachtung oder Befragung von Schülern. Das [[Portfolio Praxiselemente|Portfolio „Praxiselemente“]] wird in der Regel ab Beginn des [[Eignungspraktikum]]s bis zum Ende der Ausbildung geführt. | *Das Portfolio besteht aus zwei Teilen: Im Dokumentationsteil werden Bescheinigungen gesammelt. Im Reflexionsteil können zu den einzelnen Reflexionsbögen Darstellungen beigefügt werden, die im Praktikum erstellt wurden, z.B. die Beobachtung oder Befragung von Schülern. Das [[Portfolio Praxiselemente|Portfolio „Praxiselemente“]] wird in der Regel ab Beginn des [[Eignungspraktikum]]s bis zum Ende der Ausbildung geführt. | ||
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Frage | Frage 17: Was ist die Eignungsberatung? Wann findet diese statt?|Text= | ||
Das [[Eignungspraktikum]] schließt mit einer Eignungsberatung ab, welches der Mentor mit dem Praktikanten, mit dem Ziel der persönlichen Reflexion der Studien- und Berufswahl, führt. Nach dem Praktikum ist keine Feststellung einer generellen Eignung oder Nichteignung möglich. Das Beratungsgespräch findet unter Beachtung der strikten Vertraulichkeit statt und dauert ca. eine Stunde. Die Praktikanten bringen ihre Reflexionsbögen und den Bilanzierungsbogen aus dem Portfolio mit. Ein Gesprächsleitfaden, der <blank text="hier">http://nrw.cct-germany.de/</blank> aufgerufen werden kann, bietet eine Orientierung für alle Gesprächsbeteiligten. | Das [[Eignungspraktikum]] schließt mit einer Eignungsberatung ab, welches der Mentor mit dem Praktikanten, mit dem Ziel der persönlichen Reflexion der Studien- und Berufswahl, führt. Nach dem Praktikum ist keine Feststellung einer generellen Eignung oder Nichteignung möglich. Das Beratungsgespräch findet unter Beachtung der strikten Vertraulichkeit statt und dauert ca. eine Stunde. Die Praktikanten bringen ihre Reflexionsbögen und den Bilanzierungsbogen aus dem Portfolio mit. Ein Gesprächsleitfaden, der <blank text="hier">http://nrw.cct-germany.de/</blank> aufgerufen werden kann, bietet eine Orientierung für alle Gesprächsbeteiligten. | ||
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Frage | Frage 18: Erhalte ich einen Praktikumsvertrag?|Text= | ||
Ja. Der Vertrag wird mit der [[Schule]] abgeschlossen, an der das [[Eignungspraktikum]] stattfindet. Eine Kopie des Praktikumsvertrages wird dem Praktikanten als Vertragspartner ausgehändigt. Das Original verbleibt in der Praktikumsschule. Einen Mustervertrag kannst du dir <blank text="hier">http://www.elise.nrw.de</blank> ansehen. | Ja. Der Vertrag wird mit der [[Schule]] abgeschlossen, an der das [[Eignungspraktikum]] stattfindet. Eine Kopie des Praktikumsvertrages wird dem Praktikanten als Vertragspartner ausgehändigt. Das Original verbleibt in der Praktikumsschule. Einen Mustervertrag kannst du dir <blank text="hier">http://www.elise.nrw.de</blank> ansehen. | ||
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Frage | Frage 19: Erhalte ich während des Eignungspraktikums eine Bezahlung?|Text= | ||
Nein, ein Entgelt wird nicht gezahlt. | Nein, ein Entgelt wird nicht gezahlt. | ||
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Frage | Frage 20: Bin ich während des Eignungspraktikums krankenversichert?|Text= | ||
Es handelt sich um eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung. Der Kranken­versicherungsschutz ist individuell sicher zu stellen. | Es handelt sich um eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung. Der Kranken­versicherungsschutz ist individuell sicher zu stellen. | ||
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Frage | Frage 21: Bin ich während des Eignungspraktikums unfallversichert?|Text= | ||
Die Praktikatin oder der Praktikant ist während des Praktikums bei der Unfallkasse NRW gesetzlich unfallversichert. | Die Praktikatin oder der Praktikant ist während des Praktikums bei der Unfallkasse NRW gesetzlich unfallversichert. | ||
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Frage | Frage 22: Hafte ich für Schäden, die ich gegenüber dem Praktikumsgeber oder gegenüber Dritten verursache?|Text= | ||
Die Schadenshaftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern nicht bereits eine Privathaft­pflichtversicherung besteht, müssen Praktikantinnen und Praktikanten eine Privathaft­pflichtversicherung abschließen, die die persönliche Haftung während der Dauer des [[Eignungspraktikum]]s abdeckt. Der Nachweis ist zum Abschluss des Praktikumsvertrages zu erbringen. | Die Schadenshaftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern nicht bereits eine Privathaft­pflichtversicherung besteht, müssen Praktikantinnen und Praktikanten eine Privathaft­pflichtversicherung abschließen, die die persönliche Haftung während der Dauer des [[Eignungspraktikum]]s abdeckt. Der Nachweis ist zum Abschluss des Praktikumsvertrages zu erbringen. | ||
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Frage | Frage 23: Können Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit als Ersatz für das Eignungspraktikum gelten?|Text= | ||
*Ja, sofern zwei Kriterien erfüllt werden: | *Ja, sofern zwei Kriterien erfüllt werden: | ||
**Bei der Tätigkeit muss es sich um eine leitende Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit handeln, die an mindestens 40 Tagen à sechs Zeitstunden geleistet wurde, nicht länger als 12 Monate zurück liegt und durch ein Zeugnis des Trägers einer Einrichtung (Sozialdienst, Verein, etc.) bescheinigt wird. | **Bei der Tätigkeit muss es sich um eine leitende Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit handeln, die an mindestens 40 Tagen à sechs Zeitstunden geleistet wurde, nicht länger als 12 Monate zurück liegt und durch ein Zeugnis des Trägers einer Einrichtung (Sozialdienst, Verein, etc.) bescheinigt wird. | ||
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Frage | Frage 24: Sind Schulpraktika, die ich während meiner Schulzeit gemacht habe, anrechenbar?|Text= | ||
Nein. Anrechenbar sind nur Tätigkeiten in der Leitung von Gruppen in der Kinder- und Jugendarbeit und vergleichbare leitende Tätigkeiten (siehe oben). Bei Lehramts­studierenden aus anderen Bundesländern sind auch einem [[Eignungspraktikum]] vergleichbare Praktikumszeiten aus Praktika anrechenbar, die im Kontext der Lehrerausbildung außerhalb NRWs erbracht worden sind. | Nein. Anrechenbar sind nur Tätigkeiten in der Leitung von Gruppen in der Kinder- und Jugendarbeit und vergleichbare leitende Tätigkeiten (siehe oben). Bei Lehramts­studierenden aus anderen Bundesländern sind auch einem [[Eignungspraktikum]] vergleichbare Praktikumszeiten aus Praktika anrechenbar, die im Kontext der Lehrerausbildung außerhalb NRWs erbracht worden sind. | ||
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Frage | Frage 25: Wie läuft das Anrechnungsverfahren ab?|Text= | ||
Der Bewerber, der die oben genannten Bescheinigungen vorlegen kann, muss einen Anrechnungsantrag (<blank text="Download hier">http://www.elise.nrw.de/</blank>) vollständig ausfüllen und mit den entsprechenden Nachweisen an das im System genannte Studienseminar für Lehrämter an Schulen (künftig [[ZfsL|Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL)]]) gesendet werden. Das [[ZfsL]] stellt nach der Prüfung der Unterlagen eine Anrechnungs­bescheinigung für das [[Eignungspraktikum]] aus, die als Voraussetzung für den späteren Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] dem [[Portfolio]] beizufügen ist. | Der Bewerber, der die oben genannten Bescheinigungen vorlegen kann, muss einen Anrechnungsantrag (<blank text="Download hier">http://www.elise.nrw.de/</blank>) vollständig ausfüllen und mit den entsprechenden Nachweisen an das im System genannte Studienseminar für Lehrämter an Schulen (künftig [[ZfsL|Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL)]]) gesendet werden. Das [[ZfsL]] stellt nach der Prüfung der Unterlagen eine Anrechnungs­bescheinigung für das [[Eignungspraktikum]] aus, die als Voraussetzung für den späteren Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] dem [[Portfolio]] beizufügen ist. | ||
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Frage | Frage 26: Was mache ich, wenn ich die Bescheinigung über mögliche anrechenbare Tätigkeiten aus der Kinder- und Jugendarbeit nicht vorlegen kann?|Text= | ||
In diesem Fall ist das [[Eignungspraktikum]] zu absolvieren. | In diesem Fall ist das [[Eignungspraktikum]] zu absolvieren. | ||
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Frage | Frage 27: Muss ich die Teilnahme­bescheinigungen aufbewahren?|Text= | ||
Ja. Die Bescheinigung über das absolvierte oder angerechnete [[Eignungspraktikum]] muss zur Bewerbung um einen Platz für den [[Vorbereitungsdienst]] nachgewiesen werden. | Ja. Die Bescheinigung über das absolvierte oder angerechnete [[Eignungspraktikum]] muss zur Bewerbung um einen Platz für den [[Vorbereitungsdienst]] nachgewiesen werden. | ||
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Frage | Frage 28: Wo finde ich weitere Informationen zum Eignungspraktikum?|Text= | ||
Weitere Informationen findest du online unter <blank>http://www.elise.nrw.de</blank>. | Weitere Informationen findest du online unter <blank>http://www.elise.nrw.de</blank>. | ||
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Version vom 18. Mai 2016, 10:04 Uhr
Die neue Lehrerausbildung
Eignungspraktikum
Quellen
- Broschüre „Das Eignungspraktikum“ herausgegeben vom MSW NRW
- www.elise.nrw.de
- nrw.cct-germany.de
Anrechnungen von Leistungen
– Quelle: FAQ Lehramt
Fragen zum Master of Education
Quellen
- Fragen zum Master (Bereich Master Lehramt)
- http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero
- Fragen zum Masterstudium der WIWI
Fragen und Antworten zu weiteren Themen findest du unter folgenden Links:
Dieser Artikel ist gültig bis 2016-10-01