FAQ: Bachelor-Master (LABG 2009): Unterschied zwischen den Versionen
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Frage 1: Ich habe gehört, es gibt es eine Veränderung bei den Praxisphasen. Stimmt das?|Text= | Frage 1: Ich habe gehört, es gibt es eine Veränderung bei den Praxisphasen. Stimmt das?|Text= | ||
Ja. Das jetzige [[Eignungspraktikum]] und das jetzige [[Orientierungspraktikum]] werden zu einem neuen Praxiselement, dem Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP), zusammengefasst. Das EOP soll im ersten Studienjahr des Bachelor­studiums absolviert werden und hat einen Umfang von mindestens 25 Praktikums­tagen (5 Wochen), die im Anschluss an ein Vorbereitungs­seminar, i.d.R. in Blockform, absolviert werden. | Ja. Das jetzige [[Eignungspraktikum]] und das jetzige [[Orientierungspraktikum]] werden zu einem neuen Praxiselement, dem [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], zusammengefasst. Das [[EOP]] soll im ersten Studienjahr des [[Bachelor|Bachelor­studiums]] absolviert werden und hat einen Umfang von mindestens 25 Praktikums­tagen (5 Wochen), die im Anschluss an ein Vorbereitungs­seminar, i.d.R. in Blockform, absolviert werden. | ||
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* Auf den Seiten des <BLANK Text="Schulministeriums">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Allgemeine_Fragen_zur_Reform/index.html</BLANK> findest du allgemeine Informationen. | * Auf den Seiten des <BLANK Text="Schulministeriums">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Allgemeine_Fragen_zur_Reform/index.html</BLANK> findest du allgemeine Informationen. | ||
* Unter [[BA/MA]] sind aktuelle Entwicklungen der Umstellung zusammengetragen. | * Unter [[BA/MA]] sind aktuelle Entwicklungen der Umstellung zusammengetragen. | ||
* Das ABZ liefert auf <blank text="seinen Seiten">http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml</blank> viele Antworten zum Bachelor/​Master Studium. | * Das [[ABZ]] liefert auf <blank text="seinen Seiten">http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml</blank> viele Antworten zum Bachelor/​Master Studium. | ||
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Frage 4: Was muss ich über das Eignungspraktium wissen?|Text= | Frage 4: Was muss ich über das Eignungspraktium wissen?|Text= | ||
* <BLANK Text=" | * Auf <BLANK Text="dieser Webseite">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Eignungspraktikum/index.html</BLANK> findest du Informationen zum Eignungspraktikum. | ||
* Siehe auch [[Eignungspraktikum]]. | * Siehe auch [[Eignungspraktikum]]. | ||
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Frage 5: Welche Informationen gibt es zu den neuen Studiengängen?|Text= | Frage 5: Welche Informationen gibt es zu den neuen Studiengängen?|Text= | ||
* Das ABZ liefert auf <blank text="seinen Seiten">http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml</blank> viele Antworten zum Bachelor/​Master Studium. Eine Übersicht findet man <blank text="hier">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/abz/lehramt/bama_flyer.pdf</blank>. | * Das [[ABZ]] liefert auf <blank text="seinen Seiten">http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml</blank> viele Antworten zum Bachelor/​Master Studium. Eine Übersicht findet man <blank text="hier">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/abz/lehramt/bama_flyer.pdf</blank>. | ||
* <BLANK Text=" | * Auf <BLANK Text="dieser Webseite">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Neue-Studiengaenge/index.html</BLANK> findest du Informationen zu den neuen Studiengängen. | ||
* Hier findest du Informationen zu [[Fächerangebot]] und [[Fächerkombination]]. | * Hier findest du Informationen zu [[Fächerangebot]] und [[Fächerkombination]]. | ||
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Frage 6: Wie gestaltet sich der Übergang von den alten auf die neuen Studiengänge?|Text= | Frage 6: Wie gestaltet sich der Übergang von den alten auf die neuen Studiengänge?|Text= | ||
<BLANK Text=" | Auf <BLANK Text="dieser Webseite">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Uebergang_alte_auf_neue_Studiengaenge/index.html</BLANK> findest du Informationen zum Übergang. | ||
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Frage 7: Wie ist der reformierte Vorbereitungsdienst organisiert?|Text= | Frage 7: Wie ist der reformierte Vorbereitungsdienst organisiert?|Text= | ||
* <BLANK Text=" | * Auf <BLANK Text="dieser Webseite">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Reformierter_Vorbereitungsdienst/index.html</BLANK> findest du Informationen zum reformierten Vorbereitungsdienst. | ||
* Unter [[Vorbereitungsdienst]] sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. | * Unter [[Vorbereitungsdienst]] sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. | ||
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Frage 8: Wie funktioniert die gegenseitige Anerkennung von Lehrer­ausbildungen?|Text= | Frage 8: Wie funktioniert die gegenseitige Anerkennung von Lehrer­ausbildungen?|Text= | ||
* <BLANK Text=" | * Auf <BLANK Text="dieser Webseite">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Anerkennung_Lehrerausbildungen/index.html</BLANK> findest du Informationen zur gegenseitigen Anerkennung der Lehrer­ausbildungen. | ||
* Unter [[Anerkennungsverfahren]] sind alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammengefasst. | * Unter [[Anerkennungsverfahren]] sind alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammengefasst. | ||
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Frage 1: Ich möchte ab dem WiSe 16/17 ein Lehramtsstudium beginnen. Muss ich ein Eignungspraktikum absolvieren?|Text= | Frage 1: Ich möchte ab dem WiSe 16/17 ein Lehramtsstudium beginnen. Muss ich ein Eignungspraktikum absolvieren?|Text= | ||
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten | Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das [[Eignungspraktikum]] mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten [[Eignungspraktikum]]s entfällt. | ||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte. | ||
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Das [[Eignungspraktikum]] war das erste [[Praxiselemente|Praxiselement]] in der neuen Lehrerausbildung ([[Bachelor/Master]], LABG 2009) in NRW. Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | Das [[Eignungspraktikum]] war das erste [[Praxiselemente|Praxiselement]] in der neuen Lehrerausbildung ([[Bachelor/Master]], LABG 2009) in NRW. Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte. | ||
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Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte. | ||
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Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte. | ||
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Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte. | ||
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Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte. | ||
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Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte. | ||
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Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte. | ||
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Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte. | ||
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Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte. | ||
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Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
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Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte. | ||
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Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt. | ||
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und | Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das [[EOP|Eignungs- und Orientierungs­praktikum (EOP)]], das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das [[EOP]] ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das [[EOP]] ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelte. | ||
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Version vom 22. Dezember 2016, 13:06 Uhr
Die neue Lehrerausbildung
Eignungspraktikum
Quellen
- Broschüre „Das Eignungspraktikum“ herausgegeben vom MSW NRW
- www.elise.nrw.de
- nrw.cct-germany.de
Anrechnungen von Leistungen
– Quelle: FAQ Lehramt
Fragen zum Master of Education
Quellen
- Fragen zum Master (Bereich Master Lehramt)
- http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero
- Fragen zum Masterstudium der WIWI
Fragen und Antworten zu weiteren Themen findest du unter folgenden Links:
Dieser Artikel ist gültig bis 2016-10-01