Bachelor-Master: Gemeinsame Prüfungsordnungen (GPO): Unterschied zwischen den Versionen
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An der [[Universität Duisburg-Essen]] gilt jeweils eine gemeinsame Prüfungs­ordnung (GPO) nach dem <blank text="LABG 2016">http://zlb.uni-due.de/ | An der [[Universität Duisburg-Essen]] gilt jeweils eine gemeinsame Prüfungs­ordnung (GPO) nach dem <blank text="LABG 2016">http://zlb.uni-due.de/service-presse-studium-bama-2016/ordnungen</blank> und <blank text="LABG 2009">http://zlb.uni-due.de/node/90</blank> für alle [[Bachelor]]- und [[Master|Master­studien­gänge]] einer [[Schulformen|Schulform]]. Darin sind die allgemeinen Be­stim­mungen der Studiengänge geregelt, z. B. [[Voraussetzungen|fach­über­greifende Zugangs­voraussetzungen]] zum Studium. Die näheren Be­stim­mungen der einzelnen [[Fächer|Studienfächer]] regeln die ergänzenden [[Fachprüfungsordnungen]] (FPO), z. B. [[fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge|fach­spezifische Zugangs­voraussetzungen]] wie besondere [[Voraussetzungen#Sprachkenntnisse|Sprach­kenntnisse]]. | ||
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Version vom 2. Februar 2017, 08:42 Uhr
An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine gemeinsame Prüfungsordnung (GPO) nach dem LABG 2016 und LABG 2009 für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z. B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO), z. B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse.
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