Bachelor-Master: Erweiterungsfach: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Einschreibung]] in ein Erweiterungsfach (Drittfach) im [[Bachelor]]-&#8203;/[[Master]]-Lehramt ist an der [[UDE]] seit dem [[Wintersemester]] 2015/16 möglich.}}
Die [[Einschreibung]] in ein Erweiterungsfach (Drittfach) im [[Bachelor]]-&#8203;/[[Master]]-Lehramt ist an der [[UDE]] seit dem [[Wintersemester]] 2015/16 möglich. Alle wichtigen Informationen wurden in der <blank text="Informationsbroschüre">https://zlb.uni-due.de/documents/documents_aktuelles/2016-11-07_Infoliste_Erweiterungsfach.pdf</blank> zusammengefasst.}}


==Aktuelles==
==Aktuelles==
*Ein Studium des Erweiterungs&shy;faches kann parallel zum [[BA/MA|Lehramtsbachelor bzw. Master of Education]] oder nach Abschluss des Lehramtsbachelors/Master of Education aufgenommen werden.
*Ein Studium des Erweiterungs&shy;faches kann parallel zum [[BA/MA|Lehramtsbachelor bzw. Master of Education]] oder nach Abschluss des Lehramts&shy;bachelors/&#8203;Master of Education aufgenommen werden.
*Alle direkt von der [[Universität Duisburg-Essen]] angebotenen [[Fächer]] können im Rahmen eines Erweiterungsfachstudiums studiert werden. Anfragen zu [[Fächer]]n, die an einer der Kooperationshochschulen angeboten werden, richte bitte an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der [[Folkwang Universität Essen]] bzw. der <blank text="Kunstakademie Düsseldorf">http://www.kunstakademie-duesseldorf.de/startseite.html</blank>.
*Alle direkt von der [[Universität Duisburg-Essen]] angebotenen [[Fächer]] können im Rahmen eines Erweiterungsfachstudiums studiert werden. Anfragen zu [[Fächer]]n, die an einer der Kooperations&shy;hochschulen angeboten werden, richte bitte an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der [[Folkwang Universität Essen]] bzw. der <blank text="Kunstakademie Düsseldorf">http://www.kunstakademie-duesseldorf.de/startseite.html</blank>.
*Die [[Einschreibung]] in ein Erweiterungsfach ist nur zum [[Wintersemester]] möglich (erfolgt im [[Einschreibungswesen]]).
*Die [[Einschreibung]] in ein Erweiterungsfach ist nur zum [[Wintersemester]] möglich (erfolgt im [[Einschreibungswesen]]).
*Für Studierende, Absolventinnen oder Absolventen eines Lehramtsbachelors oder Master of Education ist die [[Einschreibung]] in alle [[Zulassungsfrei|zulassungsfreien]] [[Fächer]] (Lehramt) als Erweiterungsfach möglich (falls für das gewählte Fach eine [[Eignungsprüfung]] Voraussetzung ist, muss diese vor [[Einschreibung]] erfolgreich absolviert sein).
*Für Studierende, Absolventinnen oder Absolventen eines Lehramtsbachelors oder Master of Education ist die [[Einschreibung]] in alle [[Zulassungsfrei|zulassungsfreien]] [[Fächer]] (Lehramt) als Erweiterungsfach möglich (falls für das gewählte Fach eine [[Eignungsprüfung]] Voraussetzung ist, muss diese vor [[Einschreibung]] erfolgreich absolviert sein).
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*Im Lehramt [[Berufskolleg]] (große und kleine berufliche Fachrichtung) ist ein Erweiterungsfach nur in einer kleinen beruflichen Fachrichtung studierbar, ein gleichgewichtetes Unterrichtsfach als Erweiterungsfach ist nicht möglich.
*Im Lehramt [[Berufskolleg]] (große und kleine berufliche Fachrichtung) ist ein Erweiterungsfach nur in einer kleinen beruflichen Fachrichtung studierbar, ein gleichgewichtetes Unterrichtsfach als Erweiterungsfach ist nicht möglich.
*Die Regelung des Erweiterungs&shy;fachstudiums bezieht sich auch auf die Kooperations&shy;studiengänge ([[Musik]] an der [[Folkwang Universität Essen|Uni Folkwang]] und [[Kunst]] an der <blank text="Kunstakademie Düsseldorf">http://www.kunstakademie-duesseldorf.de/startseite.html</blank>) der [[UDE]].
*Die Regelung des Erweiterungs&shy;fachstudiums bezieht sich auch auf die Kooperations&shy;studiengänge ([[Musik]] an der [[Folkwang Universität Essen|Uni Folkwang]] und [[Kunst]] an der <blank text="Kunstakademie Düsseldorf">http://www.kunstakademie-duesseldorf.de/startseite.html</blank>) der [[UDE]].
*Das Studium eines Erweiterungsfaches umfasst alle fachwissenschaftlichen und [[Fachdidaktik|fachdidaktischen]] Leistungen eines [[Fächer|Faches]] des [[BA/MA|Lehramtsbachelors und Master of Education]]. Ausgenommen sind die [[Praxisphasen]] und Abschlussarbeiten. Es wird sowohl der [[Bachelor]] als auch der [[Master]] of Education im Erweiterungsfach studiert. Zu dem Leistungs&shy;punkteumfang eines [[Fächer|Faches]] gehört auch die Belegung einer Begleitveranstaltung für die [[Masterarbeit]] (Begleitmodul [[Masterarbeit]]). Der Studierende muss dann nur die Teilleistung des [[Modul]]s im Erweiterungsfach ableisten. Im bestehenden Modell wird in der entsprechenden Veranstaltung keine [[Prüfung]] absolviert, ggf. muss eine Studienleistung erbracht werden.
*Das Studium eines Erweiterungsfaches umfasst alle fachwissen&shy;schaftlichen und [[Fachdidaktik|fachdidaktischen]] Leistungen eines [[Fächer|Faches]] des [[BA/MA|Lehramtsbachelors und Master of Education]]. Ausgenommen sind die [[Praxisphasen]] und Abschlussarbeiten. Es wird sowohl der [[Bachelor]] als auch der [[Master]] of Education im Erweiterungsfach studiert. Zu dem Leistungs&shy;punkteumfang eines [[Fächer|Faches]] gehört auch die Belegung einer Begleitveranstaltung für die [[Masterarbeit]] (Begleitmodul [[Masterarbeit]]). Der Studierende muss dann nur die Teilleistung des [[Modul]]s im Erweiterungsfach ableisten. Im bestehenden Modell wird in der entsprechenden Veranstaltung keine [[Prüfung]] absolviert, ggf. muss eine Studienleistung erbracht werden.
*Für ein Studium der [[Fächer]] [[Französisch]], [[Spanisch]], [[Englisch]] oder [[Türkisch]] als Erweiterungsfach ist ein [[Auslandsaufenthalt]] bzw. Auslandssemester verpflichtend, es sei denn ein obligatorischer [[Auslandsaufenthalt]] wird/wurde bereits im Rahmen des grundständigen Studiums absolviert.
*Für ein Studium der [[Fächer]] [[Französisch]], [[Spanisch]], [[Englisch]] oder [[Türkisch]] als Erweiterungsfach ist ein [[Auslandsaufenthalt]] bzw. Auslandssemester verpflichtend, es sei denn ein obligatorischer [[Auslandsaufenthalt]] wird/wurde bereits im Rahmen des grundständigen Studiums absolviert.
*Studierende,Absolventeninnen oder Absolventen eines Lehramtsstudiums mit dem Ziel [[Staatsexamen]] (nach [[LPO 2003]] oder älteren [[Prüfungsordnungen]]) können nicht in ein Erweiterungsfach nach [[LABG 2009]] eingeschrieben werden.
*Studierende, Absolventeninnen oder Absolventen eines Lehramts&shy;studiums mit dem Ziel [[Staatsexamen]] (nach [[LPO 2003]] oder älteren [[Prüfungsordnungen]]) können nicht in ein Erweiterungsfach nach [[LABG 2009]] eingeschrieben werden.
*Auf Antrag kann eine Ausbildung im [[Vorbereitungsdienst]] in dem weiteren [[Fächer|Fach]] (an Stelle eines anderen studierten [[Fächer|Faches]]) erfolgen. Dazu erklären Bewerberinnen und Bewerber für den [[Vorbereitungsdienst]] in ihrem Einstellungs&shy;antrag mit welchen [[Fächer]]n der Masterprüfung oder der [[Erste Staatsprüfung|Ersten Staatsprüfung]] sie in die Ausbildung gehen möchten und fügen [[Zeugnis]]se über Erweiterungs&shy;prüfungen bei (§ 4 Abs. 2 Anlage 2 OVP 2011).
*Auf Antrag kann eine Ausbildung im [[Vorbereitungsdienst]] in dem weiteren [[Fächer|Fach]] (an Stelle eines anderen studierten [[Fächer|Faches]]) erfolgen. Dazu erklären Bewerberinnen und Bewerber für den [[Vorbereitungsdienst]] in ihrem Einstellungs&shy;antrag mit welchen [[Fächer]]n der Masterprüfung oder der [[Erste Staatsprüfung|Ersten Staatsprüfung]] sie in die Ausbildung gehen möchten und fügen [[Zeugnis]]se über Erweiterungs&shy;prüfungen bei (§ 4 Abs. 2 Anlage 2 OVP 2011).
Stand: 07.11.2016
Stand: 07.11.2016

Version vom 21. Februar 2017, 11:39 Uhr

Die Einschreibung in ein Erweiterungsfach (Drittfach) im Bachelor-​/Master-Lehramt ist an der UDE seit dem Wintersemester 2015/16 möglich. Alle wichtigen Informationen wurden in der Informationsbroschüre  zusammengefasst.

Aktuelles

Stand: 07.11.2016


Für weitere Informationen kannst du dich gerne an Jennifer Grosche wenden: 0201 183-3095 oder jennifer.grosche​@uni-due.de

Siehe auch

FAQ ABZ 


Dieser Artikel ist gültig bis 2017-06-06