Landesprüfungsamt I NRW (LPA): Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Das Landesprüfungsamt I NRW (LPA) ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-​Westfalen im Geschäftsbereich des [[Ministerium für Schule und Weiterbildung|Ministeriums für Schule und Weiterbildung]] und hat seinen Sitz in Dortmund. Das LPA berät in Bezug auf die Prüfungs­folge und -planung, ist für die Zulassung zur [[Erste Staatsprüfung|Ersten Staats­prüfung]] zuständig und hilft Studierenden und den Hochschul­lehrerinnen und -lehrern bei der Termin­planung der [[Prüfung]]en. Außerdem berät das Landes­prüfungsamt in Fragen der Anrechnung von [[Anrechnung von Studienleistungen|Studien-]] und [[Anrechnung von Prüfungsleistungen|Prüfungs­leistungen]], der Ablegung von [[Erweiterungsfach|Erweiterungs­prüfungen („Drittfach“)]] und des Erwerbs mehrerer Lehrämter.}}
{{Teaser|Text=Das Landesprüfungsamt I NRW (LPA) ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-​Westfalen im Geschäftsbereich des [[Ministerium für Schule und Bildung|MSB]] und hat seinen Sitz in Dortmund. Das LPA berät in Bezug auf die Prüfungs­folge und -planung, ist für die Zulassung zur [[Erste Staatsprüfung|Ersten Staats­prüfung]] zuständig und hilft Studierenden und den Hochschul­lehrerinnen und -lehrern bei der Termin­planung der [[Prüfung]]en. Außerdem berät das Landes­prüfungsamt in Fragen der Anrechnung von [[Anrechnung von Studienleistungen|Studien-]] und [[Anrechnung von Prüfungsleistungen|Prüfungs­leistungen]], der Ablegung von [[Erweiterungsfach|Erweiterungs­prüfungen („Drittfach“)]] und des Erwerbs mehrerer Lehrämter.}}
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Version vom 25. August 2017, 07:18 Uhr


Das Landesprüfungsamt I NRW (LPA) ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-​Westfalen im Geschäftsbereich des MSB und hat seinen Sitz in Dortmund. Das LPA berät in Bezug auf die Prüfungs­folge und -planung, ist für die Zulassung zur Ersten Staats­prüfung zuständig und hilft Studierenden und den Hochschul­lehrerinnen und -lehrern bei der Termin­planung der Prüfungen. Außerdem berät das Landes­prüfungsamt in Fragen der Anrechnung von Studien- und Prüfungs­leistungen, der Ablegung von Erweiterungs­prüfungen („Drittfach“) und des Erwerbs mehrerer Lehrämter.

Das Landes­prüfungsamt ist jedoch nicht für die Zwischen­prüfung zuständig; weitere Aufgaben findest du hier .

Der Internetauftritt  des Landes­prüfungsamts bietet ebenso zahlreiche Informationen als pdf-Dokumente, so z. B. Hinweise zum Prüfungs­verfahren und -ablauf.

Sprechzeiten

Persönliche Sprechzeiten

  • montags: 12:00 - 14.00 Uhr
  • mittwochs: 10:00 - 12:00 Uhr (auch Leitung)

Bitte ruf nicht während der Sprechzeiten an und nutze stattdessen die

Telefonischen Sprechzeiten

  • dienstags: 13:00 - 15:00 Uhr
  • donnerstags: 10:00 - 12:00 Uhr

Ansprechpartnerinnen

(nach Buchstaben der Familiennamen der Kandidatinnen und Kandidaten)

  • LPO 2003 A - C + T - Z
Frau Ulrike Schäfer
Telefon: 0201 183-7321
Raum: V15 R02 G39
  • LPO 2003 D - H
Frau Kornelia Mailath
Telefon: 0201 183-7362
Raum: V15 R02 G43
  • LPO 2003 I - Q
Frau Kirsten Ingenbleek
Telefon: 0201 183-7361
Raum: V15 R02 G36
  • LPO 2003 R + S
Frau Sibel David
Telefon: 0201 183-7382
Raum: V15 R02 G46

Webseite

Außenstelle Essen 

Fristen und Termine

Die aktuellen Fristen, die für die Prüfungs­anmeldungen eingehalten werden müssen, findest du hier.

Zur besseren Planung wurden zwei Dokumente mit den Ausschluss­fristen erstellt.


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Dieser Artikel ist gültig bis 2017-12-10