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Beglaubigte Kopien können von Ämtern (bspw. Bürgeramt) oder Kirchen­gemeinden (meist kostenlos) ausgestellt werden, außerdem von den Stellen, die die Urkunden ausgestellt haben. Bei Ämtern ist die Be­glau­bi­gung von Kopien gebühren­pflichtig.}} | Beglaubigte Kopien können von Ämtern (bspw. Bürgeramt) oder Kirchen­gemeinden (meist kostenlos) ausgestellt werden, außerdem von den Stellen, die die Urkunden ausgestellt haben. Bei Ämtern ist die Be­glau­bi­gung von Kopien gebühren­pflichtig.}} | ||
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*E-Mail: [mailto:dekanat@geisteswissenschaften.uni-due.de dekanat@geisteswissenschaften.uni-due.de] | *E-Mail: [mailto:dekanat@geisteswissenschaften.uni-due.de dekanat@geisteswissenschaften.uni-due.de] | ||
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==Mathematik== | ==Mathematik== |
Version vom 13. Dezember 2016, 16:14 Uhr
Geisteswissenschaften
Für Studierende der Geisteswissenschaften gibt es vom Dekanat der Geisteswissenschaften die Möglichkeit, sich von Dokumenten kostenlose Beglaubigungen erstellen zu lassen. Es können allerdings keine Scheine beglaubigt werden, die in anderen Fakultäten ausgestellt wurden. Sprechstunde für Beglaubigungen für Lehramtsstudierende:
- Mo 10:00 - 11:30 Uhr
- Mi 10:00 - 11:30 Uhr
- Raum: R12 V03 D91
Bitte Kopien mitbringen. Beachte außerdem, dass außerhalb der Sprechstunden keine Beglaubigungen ausgestellt werden.
Mathematik
Beglaubigungen ausschließlich von Scheinen aus der Mathematik bei Frau Annette Klippstein (E-Mail: annette.klippstein@uni-due.de).
- Di 08:30 - 10:30 Uhr
- Do 13:30 - 14:30 Uhr
- Raum: WSC-N-2.31
Bitte Kopien mitbringen. Beachte außerdem, dass außerhalb der Sprechstunden keine Beglaubigungen ausgestellt werden.
- E-Mail: dekanat@mathematik.uni-due.de
- Beglaubigungen Mathematik (ganz unten)
AStA
Der AStA bietet an, Abschriften von studienrelevanten Dokumenten, z.B. Zeugnisse, Leistungsnachweise und Notenübersichten oder vom AStA selbst ausgestellte Dokumente (z.B. Gremienbescheingungen), kostenlos zu beglaubigen.
Dazu bringst du das Originaldokument sowie die zu beglaubigenden Kopien persönlich im AStA-Sekretariat innerhalb der Sprechstunden vorbei:
Sekreteriat Campus Essen
- Mo und Mi 10:00-12:30 Uhr und 13:30-15:00 Uhr
- Fr 10:00-12:30 Uhr
- Raum: T02 S00 K15
Sekreteriat Campus Duisburg
- Di und Do 10:00-12:30 Uhr und 13:30-15:00 Uhr
- Raum: LF 019
Folgende Hinweise sind zu beachten:
- Die Beglaubigungen können nicht sofort ausgestellt werden, da erst Unterschriften des Vorsitzes nötig sind. Sie können einige Tage später wieder beim Sekretariat abgeholt werden, plane also genügend Zeit ein.
- Es können weder Personenstandsdokumente (z.B. Geburtsurkunden oder Pässe) noch die Echtheit von Unterschriften beglaubigt werden.
- Die zu beglaubigenden Dokumente müssen auf Deutsch oder Englisch sein. Von Dokumenten in anderen Sprachen können ausschließlich amtliche Übersetzungen beglaubigt werden.
- E-Mail: info@asta-due.de
- Beglaubigungen AStA
Dieser Artikel ist gültig bis 2017-06-13