Förderschule: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
K (Gültigkeit) |
Sylvia (Diskussion | Beiträge) K (Routineüberprüfung; Gültigkeitstag korrigiert) |
||
Zeile 17: | Zeile 17: | ||
Über den sonder­pädagogischen Förderbedarf und den Förderort entscheidet die Schul­aufsicht. Der sonder­pädagogische Förderbedarf ist jedes Jahr durch die Schule zu überprüfen. Bei Bedarf wird der Förderort neu festgelegt. | Über den sonder­pädagogischen Förderbedarf und den Förderort entscheidet die Schul­aufsicht. Der sonder­pädagogische Förderbedarf ist jedes Jahr durch die Schule zu überprüfen. Bei Bedarf wird der Förderort neu festgelegt. | ||
Förderschulen können als Schulen im organisatorischen und personellen Verbund geführt werden; | Förderschulen können als Schulen im organisatorischen und personellen Verbund geführt werden; das heißt, Förder­schulen mit unterschied­lichen Förder­schwerpunkten sind unter einem Dach und einer gemeinsamen Schul­leitung zusammen­gefasst. | ||
Darüber hinaus gibt es sonder­pädagogische Förderung | Darüber hinaus gibt es sonder­pädagogische Förderung | ||
*in der Schule für Kranke, dies ist eine Schule eigener Art, in der auch sonder­pädagogische Förderung stattfinden kann | *in der Schule für Kranke, dies ist eine Schule eigener Art, in der auch sonder­pädagogische Förderung stattfinden kann | ||
Zeile 33: | Zeile 33: | ||
{{Fluid}} | {{Fluid}} | ||
[[Kategorie:Schulen/Lehrer]] | [[Kategorie:Schulen/Lehrer]] | ||
{{Gültigkeit| | {{Gültigkeit|DATUM=2018-09-27}} |
Version vom 27. September 2018, 11:51 Uhr
Als Förderorte sind in Nordrhein-Westfalen drei verschiedene Möglichkeiten vorgesehen:
- die allgemeinen Schulen (allgemeinbildende Schulen und berufsbildende Schulen),
- die Förderschulen sowie
- die Schulen für Kranke.
Folgende Förderschwerpunkte gibt es:
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Geistige Entwicklung
- Hören und Kommunikation
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Lernen
- Sehen
- Sprache
Über den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort entscheidet die Schulaufsicht. Der sonderpädagogische Förderbedarf ist jedes Jahr durch die Schule zu überprüfen. Bei Bedarf wird der Förderort neu festgelegt.
Förderschulen können als Schulen im organisatorischen und personellen Verbund geführt werden; das heißt, Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten sind unter einem Dach und einer gemeinsamen Schulleitung zusammengefasst. Darüber hinaus gibt es sonderpädagogische Förderung
- in der Schule für Kranke, dies ist eine Schule eigener Art, in der auch sonderpädagogische Förderung stattfinden kann
- im gemeinsamen Unterricht in allgemeinen Schulen
- in allgemeinen Schulen und Förderschulen für Kinder und Jugendliche mit Autismus
- im Hausunterricht
Verwandte Seiten
Siehe auch
Dieser Artikel ist gültig bis 2018-09-27