Exmatrikulation: Unterschied zwischen den Versionen
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Über die Exmatrikulation wird eine Exmatrikulations­bescheinigung erstellt. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des [[Semester]]s (30.09. für das [[SoSe]], 31.03. für das [[WiSe]]) wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden (z. B. Studienplatz an einer anderen Hochschule). | Über die <blank text="Exmatrikulation">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml</blank> wird eine Exmatrikulations­bescheinigung erstellt. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des [[Semester]]s (30.09. für das [[SoSe]], 31.03. für das [[WiSe]]) wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden (z. B. Studienplatz an einer anderen Hochschule). | ||
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Version vom 1. Juni 2017, 10:28 Uhr
Über die Exmatrikulation wird eine Exmatrikulationsbescheinigung erstellt. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters (30.09. für das SoSe, 31.03. für das WiSe) wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden (z. B. Studienplatz an einer anderen Hochschule).
FAQ
Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom Einschreibungswesen und ABZ: https://www.uni-due.de/faq-studium/exmatrikulation.php .
Siehe auch
Kontaktdaten des Studierendensekretariats, Bereich Einschreibung
Dieser Artikel ist gültig bis 2017-08-30