Beglaubigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. Oktober 2017, 10:21 Uhr


Beglaubigte Kopien können von Ämtern (bspw. Bürgeramt) oder Kirchen­gemeinden (meist kostenlos) ausgestellt werden, außerdem von den Stellen, die die Urkunden ausgestellt haben. Bei Ämtern ist die Be­glau­bi­gung von Kopien gebühren­pflichtig.

Geistes­wissenschaften

Für Studierende der Geistes­wissen­schaften gibt es vom Dekanat der Geistes­wissen­schaften die Möglichkeit, sich von Dokumenten kostenlose Beglaubigungen erstellen zu lassen. Es können allerdings keine Scheine beglaubigt werden, die in anderen Fakultäten ausgestellt wurden. Sprechstunde für Beglaubigungen für Lehr­amts­studierende:

  • Mo 10:00 - 11:30 Uhr
  • Mi 10:00 - 11:30 Uhr
Raum: R12 V03 D91

Bitte Kopien mitbringen. Beachte außerdem, dass außerhalb der Sprech­stunden keine Beglaubigungen ausgestellt werden.




Mathematik

Beglaubigungen ausschließlich von Scheinen aus der Mathematik bei Frau Annette Klippstein (E-Mail: annette.klippstein​@uni-due.de).

  • Di 08:30 - 10:30 Uhr
  • Do 13:30 - 14:30 Uhr
Raum: WSC-N-2.31

Bitte Kopien mitbringen. Beachte außerdem, dass außerhalb der Sprech­stunden keine Beglaubigungen ausgestellt werden.

AStA

Der AStA bietet an, Abschriften von studienrelevanten Dokumenten, z.B. Zeugnisse, Leistungsnachweise und Notenübersichten oder vom AStA selbst ausgestellte Dokumente (z.B. Gremienbescheingungen), kostenlos zu beglaubigen.

Dazu bringst du das Originaldokument sowie die zu beglaubigenden Kopien persönlich im AStA-Sekretariat innerhalb der Sprechstunden vorbei:

Sekreteriat Campus Essen

  • Mo und Mi 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
  • Fr 10:00 - 12:30 Uhr
Raum: T02 S00 K15

Sekreteriat Campus Duisburg

  • Di und Do 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Raum: LF 019

Folgende Hinweise sind zu beachten:

  • Die Beglaubigungen können nicht sofort ausgestellt werden, da erst Unterschriften des Vorsitzes nötig sind. Sie können einige Tage später wieder beim Sekretariat abgeholt werden, plane also genügend Zeit ein.
  • Es können weder Personenstandsdokumente (z.B. Geburtsurkunden oder Pässe) noch die Echtheit von Unterschriften beglaubigt werden.
  • Die zu beglaubigenden Dokumente müssen auf Deutsch oder Englisch sein. Von Dokumenten in anderen Sprachen können ausschließlich amtliche Übersetzungen beglaubigt werden.

Dieser Artikel ist gültig bis 2018-04-13