Schulleitung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Die Schulleitung wird durch eine Schulleiterin oder einen Schulleiter vertreten. Ihre Aufgabe ist die Leitung des Schulbetriebs. Die Leitung ist verantwortlich für das, was in der [[Schule]] geschieht oder nicht geschieht, auch im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes.}}
{{Teaser|Text=Die Schulleitung (die Schulleiterin oder der Schulleiter) leitet die Schule. Die Aufgaben sind über das Schulgesetz geregelt.}}
Die dienstlichen Aufgaben der Schulleitung sind in den verschiedenen [[Schulformen]] unterschiedlich geregelt. Im Einzelnen sind sie in den betreffenden Schulordnungen und in den sogenannten Dienstordnungen (beispielsweise in der Lehrerdienstordnung) niedergelegt.
Die dienstlichen Aufgaben der Schulleitung sind in den verschiedenen [[Schulformen]] unterschiedlich geregelt. Im Einzelnen sind sie in den betreffenden Schulordnungen und in den sogenannten Dienstordnungen (beispielsweise in der Lehrerdienstordnung) niedergelegt.


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*Einberufung und Leitung von Konferenzen
*Einberufung und Leitung von Konferenzen
*Initiierung von Prozessen der Schulentwicklung und Schulerneuerung  
*Initiierung von Prozessen der Schulentwicklung und Schulerneuerung  
Von der Schulleitung wird hohe Stabilität erwartet, weil sie in einem komplexen Spannungsfeld aus [[Ministerium]], Schulträger, Schüler- und Elternschaft sowie Lehrerkollegium und Öffentlichkeit agieren muss.
 


==Siehe auch==
==Siehe auch==
* <blank text="Wikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/Schulleitung</blank>
* <blank text="Wikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/Schulleitung</blank>
* <blank text=" Informationen zur Schulleiterlaufbahn">http://www.schulleitung.schulministerium.nrw.de/Leitbild/</blank>
* <blank text=" Informationen zur Schulleiterlaufbahn">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-sein/index.html</blank>
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[[Kategorie: Schulen/Lehrer]]
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Version vom 19. September 2018, 13:17 Uhr

Die Schulleitung (die Schulleiterin oder der Schulleiter) leitet die Schule. Die Aufgaben sind über das Schulgesetz geregelt.

Die dienstlichen Aufgaben der Schulleitung sind in den verschiedenen Schulformen unterschiedlich geregelt. Im Einzelnen sind sie in den betreffenden Schulordnungen und in den sogenannten Dienstordnungen (beispielsweise in der Lehrerdienstordnung) niedergelegt.

Aufgaben

Aufgaben der Schulleitung sind unter anderem

  • Vertretung der Schule nach außen
  • Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb (gleichmäßiger Einsatz der Lehrkräfte, geregelter Stundenplan u. a.)
  • Einberufung und Leitung von Konferenzen
  • Initiierung von Prozessen der Schulentwicklung und Schulerneuerung


Siehe auch

Dieser Artikel ist gültig bis 2019-09-14