Rückmeldung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Eine Rückmeldung ist für alle Studierenden wichtig, die bereits ein­ge­schrieben sind und ihr Studium im nächsten [[Semester]] fortsetzen möchten.}}  
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Für das kommende [[WiSe]] 2017/18 ist die Rückmeldung für Ersthörer vom 26.06.2017 bis 25.08.2017 und für Zweithörer bis zum 29.09.2017 möglich.}}
Die Rückmeldung für das [[WiSe]] 2017/18 ist nicht mehr möglich.}}
Die Rückmeldung ist keine Absichts­erklärung das Studium fortzuführen, sondern ein finanzieller Vorgang. Daher wird die Rückmeldung auch erst mit der Erteilung des Lastschrift­einzugs oder der eingegangenen Überweisung des [[Semesterbeitrag|Semester­beitrags]] für das betreffende [[Semester]] wirksam, der sich aus [[Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag| Sozial- und Studierenden­schafts­beitrag]] und [[Studienbeitrag|Studien­beitrag]] (auch Studien­gebühr genannt) zusammensetzt.
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Version vom 12. Oktober 2017, 12:56 Uhr


Eine Rückmeldung ist für alle Studierenden wichtig, die bereits ein­ge­schrieben sind und ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen möchten.


Die Rückmeldung für das WiSe 2017/18 ist nicht mehr möglich.

Die Rückmeldung ist keine Absichts­erklärung das Studium fortzuführen, sondern ein finanzieller Vorgang. Daher wird die Rückmeldung auch erst mit der Erteilung des Lastschrift­einzugs oder der eingegangenen Überweisung des Semester­beitrags für das betreffende Semester wirksam, der sich aus Sozial- und Studierenden­schafts­beitrag und Studien­beitrag (auch Studien­gebühr genannt) zusammensetzt.

Wer sich rückmelden möchte, beachtet am besten zuerst die allgemeinen Informationen zum Rück­melde­verfahren des Studierenden­sekretariats.

Hier geht es zur Online-Rückmeldung 

Fristen und Termine

Die Fristen und Termine sind einzuhalten, um Verwaltungs­gebühren (10 Euro) und weitere Folgen zu vermeiden: Wer sich über längere Zeit nicht rückmeldet, riskiert die automatische Exmatrikulation.

Eine fristgerechte Rückmeldung liegt nur dann vor, wenn der Beitrag spätestens innerhalb der sechs folgenden Werktage nach Ablauf der Frist bei der Hochschule eingegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt ist der Ausdruck von Studienbescheinigungen an den SB-Stationen und zu Hause möglich.

https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/rueckmeldung_beurlaubung.php 

Alle aktuellen Termine kannst du unserer Seite Semester­termine entnehmen oder auch hier  einsehen.

FAQ

Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragen­katalog vom Einschreibungs­wesen und ABZ:

Verwandte Seiten

Siehe auch

Dieser Artikel ist gültig bis 2018-04-30