Exmatrikulation: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. Dezember 2018, 13:08 Uhr
Eine Exmatrikulation ist aus folgenden Gründen möglich:
- Beendigung des Studiums nach abgeschlossener Prüfung (die Vorlage des Zeugnisses ist erforderlich)
- Hochschulwechsel
- Aufgabe oder Unterbrechung des Studiums
- Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden
- Sonstige Gründe
Studierende, die sich nach Ablauf der Rückmeldefrist noch nicht zurückgemeldet haben, werden nach Fristablauf automatisch exmatrikuliert.
Über die Exmatrikulation wird eine Exmatrikulationsbescheinigung erstellt. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters (30.09. für das SoSe, 31.03. für das WiSe) wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden (z. B. Studienplatz an einer anderen Hochschule).
FAQ
Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom Einschreibungswesen und ABZ: https://www.uni-due.de/faq-studium/exmatrikulation.php .
Siehe auch
Kontaktdaten des Studierendensekretariats, Bereich Einschreibung
Dieser Artikel ist gültig bis 2019-05-30