Semesterwochenstunde (SWS): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. Januar 2019, 15:07 Uhr
Dabei bedeutet z. B. die Angabe 2 SWS, dass die entsprechende Veranstaltung für die Dauer eines Semesters wöchentlich 90 Minuten lang gelehrt wird.
Grundlegend gilt also die Faustregel 1 SWS = 45 Minuten.
Nicht mit eingeschlossen ist dabei die zusätzlich anfallende Vor- und Nachbereitungszeit für die jeweiligen Lehrveranstaltungen. Diese wird mit zusätzlichen SWS im Modulhandbuch angegeben.
Dieser Artikel ist gültig bis 2019-07-24