FAQ: Bachelor-Master (LABG 2009): Unterschied zwischen den Versionen

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Frage 4: Was muss ich über das Eignungspraktium wissen?|Text=
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* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Eignungspraktikum/index.html</BLANK> findest du Informationen zum Eignungspraktikum.
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Die Pflicht zum Nachweis eines Eignungspraktikums beim Zugang zum Vorbereitungsdienst entfällt mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungspraktikum mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums entfällt.
* Siehe auch [[Eignungspraktikum]].
 
Mit der Gesetzesänderung tritt an die Stelle des bisherigen Orientierungspraktikums nun das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP), das den Eignungsaspekt des Eignungspraktikums mit einbezieht. Das EOP ist Teil des Lehramts-Bachelorstudiums. Wenn Du Dein Orientierungspraktikum noch nicht absolviert haben solltest, musst Du künftig das EOP ableisten. Ein zuvor absolviertes Eignungspraktikum hat dafür keine Relevanz, da es sich nicht um eine Studienleistung im Lehramts-Bachelorstudiengang handelt.


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Version vom 25. September 2017, 12:44 Uhr