FAQ: Nach dem Studium: Unterschied zwischen den Versionen
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*Ja, das [[Prüfungsamt]] wird dir rechtzeitig das [[Zeugnis]] ausstellen, damit du es bis zur Einreichfrist nachreichen kannst. | *Ja, das [[Prüfungsamt]] wird dir rechtzeitig das [[Zeugnis]] ausstellen, damit du es bis zur Einreichfrist nachreichen kannst. | ||
*Nachreich­fristen für das [[Zeugnis]] erfährst du auf der <blank text="SEVON-Seite (Punkt 3.2, Seite 4)">https://www.schulministerium.nrw.de/sevon_2016_2/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf</blank>. | *Nachreich­fristen für das [[Zeugnis]] erfährst du auf der <blank text="SEVON-Seite (Punkt 3.2, Seite 4)">https://www.schulministerium.nrw.de/sevon_2016_2/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf</blank>. | ||
*Bitte unbedingt die Abgabefrist für die [[Staatsexamensarbeit]] beachten. Eine zu spät abgegebene | *Bitte unbedingt die Abgabefrist für die [[Staatsexamensarbeit]] bzw. [[Masterarbeit]] beachten. Eine zu spät abgegebene Arbeit kann die rechtzeitige Ausstellung des [[Zeugnis]]ses verhindern. | ||
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Version vom 7. November 2017, 15:56 Uhr
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