FAQ: Bachelor-Master (LABG 2016): Unterschied zwischen den Versionen

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Frage 1: Wann und wie melde ich mich zum [[Praxissemester]] (PS) an?|Text=
Frage 1: Wann und wie melde ich mich zum schulischen Teil des [[Praxissemester]]s (PS) an?|Text=
Die Anmeldung zum [[Praxissemester]] erfolgt an jeder Universität in NRW ausschließlich über die zentrale Online-Plattform zur Vergabe von Praktikumsplätzen (PVP).
Die Anmeldung zum [[Praxissemester]] erfolgt ausschließlich über die zentrale Online-Plattform zur Vergabe von Praktikumsplätzen (PVP).


Die aktuellen Anmeldefristen für das [[Praxissemester]] werden [[semester]]lich bekannt gegeben: https://zlb.uni-due.de/praxissemester_leitfaden?id=35
Die aktuelle Anmeldefrist für das [[Praxissemester]] werden [[semester]]lich bekannt gegeben: https://zlb.uni-due.de/praxissemester_leitfaden?id=35
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Frage 3: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um mich zum [[Praxissemester]] anmelden zu können?|Text=
Frage 3: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um mich zum schulischen Teil des [[Praxissemester]]s über PVP anmelden zu können?|Text=
Zum [[Praxissemester]] anmelden können sich nur Studierende eines Master of Education Studienganges der [[UDE]]. Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen sind  <blank text="hier">praxissemester_leitfaden</blank> zu finden.
Zum schulischen Teil des [[Praxissemester]]s anmelden können sich nur Studierende eines Master of Education Studienganges der [[UDE]]. Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen sind  <blank text="hier">praxissemester_leitfaden</blank> zu finden.
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Frage 4: Wie erstelle ich eine gute Schulwunschliste?|Text=
Frage 4: Wie erstelle ich eine gute Wunschschulliste?|Text=
Bei der Erstellung einer Wunschliste ist es empfehlenswert,  nicht alle Schulwünsche in den Bereich eines einzigen Zentrums für schulische Lehrerausbildung ([[ZfsL]]) zu legen. Der begrenzende Faktor bei der Verteilung sind nicht Schulen, sondern die [[ZfsL]]. Wenn ein [[ZfsL]] ausgebucht ist, ist es dann möglich den Viert- oder Fünftwunsch an ein benachbartes [[ZfsL]] zum Zuge kommen zu lassen sofern dies  nicht bereits ausgebucht ist.
Bei der Erstellung einer Wunschschulliste ist es empfehlenswert,  nicht alle Schulwünsche in den Bereich nur eines einzigen Zentrums für schulische Lehrerausbildung ([[ZfsL]]) zu legen. Der begrenzende Faktor bei der Verteilung sind i.d.R. nicht die Fachkapazitäten der Schulen, sondern die der [[ZfsL]].
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Frage 9:Woher bekomme ich ein polizeiliches Führungszeugnis  und wofür brauche ich es?|Text=
Frage 9:Woher bekomme ich ein polizeiliches Führungszeugnis  und wofür brauche ich es?|Text=
Spätestens zwei Monate vor Beginn des schulpraktischen Teils ihres [[Praxissemester]]s erhältst du eine Zuweisung zu einer Schule. Ab diesem Zeitpunkt bist du verpflichtet, bei der zuständigen Meldebehörde (z.B. Bundesamt für Justiz),  ein erweitertes Führungszeugnis gemäß §30a BZRG zur Übersendung an das zuständige ZfsL zu beantragen. Ein entsprechendes Formular wird dir über PVP zur Verfügung gestellt.  
Spätestens zwei Monate vor Beginn des schulpraktischen Teils ihres [[Praxissemester]]s erhältst du eine Zuweisung zu einer Schule und einem [[Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung]] (ZfsL). Ab diesem Zeitpunkt bist du verpflichtet, unverzüglich bei der zuständigen Meldebehörde,  ein erweitertes Führungszeugnis gemäß §30a BZRG zur Übersendung an das dich betreuende ZfsL zu beantragen. Ein entsprechendes Formular wird dir über PVP zur Verfügung gestellt.  


„Enthält das erweiterte Führungszeugnis eine Eintragung, die eine Beeinträchtigung der Rechte von Schülerinnen und Schülern befürchten lässt, kann der Einsatz an Schulen untersagt werden, soweit dies unter Berücksichtigung des Ausbildungsinteresses der oder des Studierenden, zum Schutz von Schülerinnen und Schülern notwendig ist“ (vgl. Praxissemesterordnung )
„Enthält das erweiterte Führungszeugnis eine Eintragung, die eine Beeinträchtigung der Rechte von Schülerinnen und Schülern befürchten lässt, kann der Einsatz an Schulen untersagt werden, soweit dies unter Berücksichtigung des Ausbildungsinteresses der oder des Studierenden, zum Schutz von Schülerinnen und Schülern notwendig ist“ (vgl. Praxissemesterordnung )
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Frage 10:Ist es möglich das erweiterte Führungszeugnis nachzureichen?|Text=
Frage 10:Ist es möglich das erweiterte Führungszeugnis nachzureichen?|Text=
Liegt das erweiterte Führungszeugnis bis zu deinem ersten Praxistag an der Schule dem zuständigen [[ZfsL]] nicht vor, darfst du nicht an Schule tätig werden. Jeder verstreichende Tag wird dir dann als Versäumnis angerechnet. Bei Versäumnissen von mehr als acht Praktikumstagen muss mit der zuständigen Ausbildungsbeauftragten der Schule geklärt werden, ob diese Tage, unter Berücksichtigung einer Gewährleistung der Ausbildungsziele des PS, nachgeholt werden können. Ist dies nicht der Fall, so gilt der schulpraktische Teil des PS als nicht bestanden.
Liegt das erweiterte Führungszeugnis bis zu deinem ersten Praxistag an der Schule deinem zuständigen [[Zentrum für schulpraktische Lehrerbildung]] ([[ZfsL]]) nicht vor, darfst du nicht an Schule tätig werden. Jeder verstreichende Tag wird dir dann als Versäumnis angerechnet. Bei Versäumnissen von mehr als acht Praktikumstagen muss mit der zuständigen Ausbildungsbeauftragten der Schule geklärt werden, ob diese Tage, unter Berücksichtigung einer Gewährleistung der Ausbildungsziele des [[Praxissemester]], nachgeholt werden können. Ist dies nicht der Fall, so gilt der schulpraktische Teil des [[Praxissemester]] als nicht bestanden.
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Frage 11:Wie oft kann der schulpraktische Teil des Praxissemesters wiederholt?|Text=
Frage 11:Wie oft kann der schulpraktische Teil des Praxissemesters wiederholtwerden ?|Text=
Der schulpraktische Teil kann nur einmal und nur in Gänze wiederholt werden. Bei zweimaligen Nichtbestehen ist es nicht mehr möglich, dein [[Lehramtsstudium]] fortzusetzen.
Der schulpraktische Teil kann nur einmal und nur in Gänze wiederholt werden. Bei zweimaligen Nichtbestehen ist es nicht mehr möglich, dein [[Lehramtsstudium]] fortzusetzen.
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Link:{{Zitat|Quelle=https://zlb.uni-due.de/documents/documents_pfl/Merkblatt_zum_schulpraktischen_Teil_des_PS_2.pdf#page=2}}
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Frage 13:Muss ich das [[Praxissemester]] dokumentieren?|Text=
Ja, alle Praxisphasen werden schriftlich im landesweiten [[Portfolio]] Praxiselemente festgehalten.
Informationen zur [[Portfolio]]arbeit im [[Praxissemester]] findest du <blank text="hier">https://zlb.uni-due.de/praxissemester_leitfaden?id=29</blank>.
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Frage 14:Was bedeutet die Abkürzung BPG?|Text=
Die Abkürzung steht für das Bilanz- und Perspektivgespräch.
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Frage 15:Was ist das Bilanz- und Perspektivgespräch?|Text=
Gegen Ende der Praxisphase findet das Bilanz- und Perspektivgespräch (BPG) statt. Dieses Gespräch, das unter Beteiligung einer Seminarausbilderin oder eines Seminarausbilders sowie einer schulischen Vertreterin oder eines schulischen Vertreters stattfindet, dient der individuellen Reflexion und der Klärung Ihrer Fragen zum Selbstkonzept als künftige Lehrkraft. Zur Vorbereitung dient dir dein [[Portfolio]] Praxiselemente.
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===Anprechpartner_innen===
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Frage 16:An wen wende ich mich bei Fragen zur Organisation des Praxissemesters und zur Anmeldung zum schulischen Teil des Praxissemesters?|Text=
Mit solchen Fragen zum [[Praxissemester]] konsulitiere diesen <blank text="Link">https://zlb.uni-due.de/praxissemester_leitfaden</blank> oder wende dich an das Ressort Schulpraxis und [[Praktikumsbüro]] im [[Zentrum für Lehrerbildung]] (ZLB):{{Zitat|Quelle=https://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero}}
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Frage 17:Wer ist in der Schule mein Ansprechpartner?|Text=
Du wirst an deiner Praktikumsschule dem/der zuständigen Ausbildungsbeauftragten zugewiesen. Darüber hinaus wirst du von Mentorinnen und Mentoren in deinen Fächern betreut und beraten.
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Frage 18: Wo finde ich die Praxissemesterordnung?|Text=
Die Praxissemesterordnung findest du im Leitfaden [[Praxissemester]] auf der Seite des [[Zentrum für Lehrerbildung|Zentrums für Lehrerbildung]] (ZLB):{{Zitat|Quelle=https://zlb.uni-due.de/praxissemester_leitfaden}}
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Version vom 13. November 2017, 14:37 Uhr