Gasthörer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. Dezember 2018, 15:55 Uhr
Bewerberinnen und Bewerber, die einzelne Lehrveranstaltungen an der Hochschule besuchen wollen, können auf Antrag auf Zulassung zur Gasthörerschaft im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden. Der Nachweis einer Qualifikation ist nicht erforderlich. Die Zulassung erfolgt immer nur für ein Semester. Es besteht keine Berechtigung, Prüfungen abzulegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können lediglich Bescheinigungen ausgestellt werden. Für die Gasthörerschaft ist ein Beitrag in Höhe von 100 € pro Semester zu entrichten.
Ein Verzeichnis über alle Lehrveranstalungen, die du als Gasthörer besuchen kannst, findest du hier .
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Dieser Artikel ist gültig bis 2019-05-05