FAQ: Bachelor-Master (LABG 2009): Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
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Frage 5: Können Leistungen angerechnet werden, die anders kreditiert sind als an der Universität Duisburg-Essen?|Text= | Frage 5: Können Leistungen angerechnet werden, die anders kreditiert sind als an der Universität Duisburg-Essen?|Text= | ||
Ja, die an einer anderen Hochschule im In- oder Ausland erbrachten Leistungen werden in der Regel als ein [[Modul]] innerhalb des entsprechenden Studiengangs anerkannt; demnach auch mit den hier vorgesehenen | Ja, die an einer anderen Hochschule im In- oder Ausland erbrachten Leistungen werden in der Regel als ein [[Modul]] innerhalb des entsprechenden Studiengangs anerkannt; demnach auch mit den hier vorgesehenen {{AbkCP}}. | ||
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Frage 6: Wie werden angerechnete Leistungen benotet?|Text= | Frage 6: Wie werden angerechnete Leistungen benotet?|Text= | ||
Bei vergleichbaren Notensystemen wird die Originalnote übernommen. Wenn die Notensysteme allerdings nicht vergleichbar sind, wird vom Prüfungsausschuss in der Regel die Prüfungsleistung ohne Note anerkannt. Die Endnote entsteht dann aus den übrigen, benoteten Leistungen. Auch die Äquivalenznote durch den Prüfungsausschuss ist möglich. Wenn die anzurechnenden Leistungen nicht benotet sind, werden die entsprechenden | Bei vergleichbaren Notensystemen wird die Originalnote übernommen. Wenn die Notensysteme allerdings nicht vergleichbar sind, wird vom Prüfungsausschuss in der Regel die Prüfungsleistung ohne Note anerkannt. Die Endnote entsteht dann aus den übrigen, benoteten Leistungen. Auch die Äquivalenznote durch den Prüfungsausschuss ist möglich. Wenn die anzurechnenden Leistungen nicht benotet sind, werden die entsprechenden {{AbkCP}} ohne Note angerechnet. Dementsprechend erhalten die restlichen benoteten {{AbkCP}} bei der Bildung der Endnote mehr Gewicht. | ||
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Frage 9: Kann ich mich in den Master of Education einschreiben, wenn ein Fach-​Bachelor absolviert wurde?|Text= | Frage 9: Kann ich mich in den Master of Education einschreiben, wenn ein Fach-​Bachelor absolviert wurde?|Text= | ||
Ja, grundsätzlich ist es möglich, in einen [[Master]]studiengang für das Lehramt eingeschrieben zu werden, wenn höchstens 45 [[Credit Points|CP]] nachzuholen sind. In diesem Falle kann unter der Auflage, die fehlenden | Ja, grundsätzlich ist es möglich, in einen [[Master]]studiengang für das Lehramt eingeschrieben zu werden, wenn höchstens 45 [[Credit Points|CP]] nachzuholen sind. In diesem Falle kann unter der Auflage, die fehlenden {{AbkCP}} bis zur Anmeldung zur [[Master]]arbeit nachzuholen, in den [[Master]]­studiengang eingeschrieben werden. Zum Beispiel können absolvierte 2-Fach-​Bachelorstudiengänge als Grundlage für ein Studium des [[Master|M.Ed.]] für {{AbkHRGe}}, {{AbkGyGe}} oder {{AbkBK}} betrachtet werden. Über die Anerkennung von erbrachten Leistungen und Äquivalenzen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Die fehlenden Elemente sind i. d. R. die bildungs­wissenschaftlichen Anteile (inklusive [[Orientierungspraktikum]]) des lehrerbildenden [[Bachelor]]­studienganges, das [[Modul]] [[DaZ in den neuen Lehramtsstudiengängen (BA/MA)|DaZ]] sowie das [[Eignungspraktikum|Eignungs-]] und das [[Berufsfeldpraktikum]]. Eine genaue Auflistung der einzelnen Lehrämter findest du <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/documents/documents_aktuelles/2014-10-07_FAQ_Lehramt</blank>. | ||
Neben diesen Elementen werden in der Regel ebenfalls [[Credit Points|CP]] aus dem Bereich der [[Fachdidaktik]] fehlen. Bei Anerkennung aller fach­wissenschaftlichen Leistungen durch im Fachstudiengang erbrachte Leistungen ist für {{AbkGyGe}} und {{AbkBK}} rechnerisch eine Anerkennung unter Auflagen möglich. Daraus ergibt sich, dass eine direkte Einschreibung in den [[Master|M. Ed.]] mit einem abgeschlossenen [[Fächer|Fach]]-[[Bachelor]] eher in Ausnahmefällen möglich ist. | Neben diesen Elementen werden in der Regel ebenfalls [[Credit Points|CP]] aus dem Bereich der [[Fachdidaktik]] fehlen. Bei Anerkennung aller fach­wissenschaftlichen Leistungen durch im Fachstudiengang erbrachte Leistungen ist für {{AbkGyGe}} und {{AbkBK}} rechnerisch eine Anerkennung unter Auflagen möglich. Daraus ergibt sich, dass eine direkte Einschreibung in den [[Master|M. Ed.]] mit einem abgeschlossenen [[Fächer|Fach]]-[[Bachelor]] eher in Ausnahmefällen möglich ist. | ||
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Eine gleichzeitige Einschreibung in Bachelor und Master ist nicht möglich. Jedoch besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Master vorzuziehen, wenn du deine Bachelorarbeit mit mindestens 150 erreichten [[Leistungspunkte]] ([[Credit Points|CP]]) angemeldet hast ([[Übergangsregelung]]). Diese vorzeitig erbrachten Leistungen kannst du dir dann nach dem regulären Abschluss deines Bachelors und der [[Einschreibung]] in den Master anrechnen lassen. Weitere Informationen findest du <blank text="hier">https://zlb.uni-due.de/documents/documents_aktuelles/ubergangsregeln/2014-11-11_vorziehfaehige-Leistungen_MEd.pdf</blank>. | Eine gleichzeitige Einschreibung in Bachelor und Master ist nicht möglich. Jedoch besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Master vorzuziehen, wenn du deine Bachelorarbeit mit mindestens 150 erreichten [[Leistungspunkte]] ([[Credit Points|CP]]) angemeldet hast ([[Übergangsregelung]]). Diese vorzeitig erbrachten Leistungen kannst du dir dann nach dem regulären Abschluss deines Bachelors und der [[Einschreibung]] in den Master anrechnen lassen. Weitere Informationen findest du <blank text="hier">https://zlb.uni-due.de/documents/documents_aktuelles/ubergangsregeln/2014-11-11_vorziehfaehige-Leistungen_MEd.pdf</blank>. | ||
<b>Bitte beachte:</b> Wenn dir aber im sechsten [[Semester]] noch ca. 30 | <b>Bitte beachte:</b> Wenn dir aber im sechsten [[Semester]] noch ca. 30 {{AbkCP}} fehlen, kannst du zwar auch vorstudieren, du wirst diese aber kaum aufholen (d.h. Bachelor- und Masterstudium insgesamt nicht in zehn [[Semester]]n schaffen) und hättest demnach auch kein „Leerlaufsemester“ im siebten Bachelorsemester, da ja noch Leistungen im Umfang von einem ganzen [[Semester]] (30 {{AbkCP}}) ausstehen. In diesem Fall rät das [[ZLB]] vom Vorstudium ab. Du solltest dich ganz auf den zügigen Abschluss des [[Bachelor]]s konzentrieren, um schnell die Zugangs­voraussetzung für den M. Ed. zu erwerben. (<blank text="Quelle">http://zlb.uni-due.de/standards-qualitaetssicherung-aktuelles</blank>) | ||
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Frage 15: Wann und in welchem Umfang muss ich die 5 | Frage 15: Wann und in welchem Umfang muss ich die 5 {{AbkCP}} am Lernort „Universität zusätzlich zum Modul Praxissemester“ leisten?|Text= | ||
Das hängt von den [[Fächer]]n selbst, [[Semesterferien]] etc. ab. Die Veranstaltungen dazu sind Teil des Blended-​Learning-​Konzepts und der jeweilige Präsenzteil soll auch an dem jeweiligen Blocktag des Faches stattfinden (siehe Blocktagemodell). | Das hängt von den [[Fächer]]n selbst, [[Semesterferien]] etc. ab. Die Veranstaltungen dazu sind Teil des Blended-​Learning-​Konzepts und der jeweilige Präsenzteil soll auch an dem jeweiligen Blocktag des Faches stattfinden (siehe Blocktagemodell). | ||
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Frage 18: Gibt es einen Leitfaden zum Praxissemester?|Text= | Frage 18: Gibt es einen Leitfaden zum Praxissemester?|Text= | ||
Ja, <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/praxissemester_leitfaden</blank> findest du den Leitfaden zum Praxissemester. | Ja, <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/praxissemester_leitfaden</blank> findest du den Leitfaden zum [[Praxissemester]]. | ||
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Version vom 22. Januar 2019, 12:09 Uhr
Die neue Lehrerausbildung
Eignungspraktikum
Anrechnungen von Leistungen
– Quelle: FAQ Lehramt
Fragen zum Master of Education
Quellen
- Fragen zum Master (Bereich Master Lehramt)
- http://zlb.uni-due.de/schulpraxis-praktikumsbuero
- Fragen zum Masterstudium der WIWI
Fragen und Antworten zu weiteren Themen findest du unter folgenden Links:
Dieser Artikel ist gültig bis 2019-07-22