Vorbereitungsdienst: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Schulministerium NRW hat für den Vorbereitungsdienst ab November 2018 bekannt gegeben, dass die Ableistung nun auch in Teilzeit möglich ist, um angehenden Lehrerinnen und Lehrern den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern und Familie und Beruf vereinbar zu machen. Weitere Informationen dazu findest du <blank text="hier">https://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Bachelor-Master:Vorbereitungsdienst&action=submit#Der_Vorbereitungsdienst_in_Teilzeit</blank>.
Das Schulministerium NRW hat für den Vorbereitungsdienst ab November 2018 bekannt gegeben, dass die Ableistung nun auch in Teilzeit möglich ist, um angehenden Lehrerinnen und Lehrern den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern und Familie und Beruf vereinbar zu machen. Weitere Informationen dazu findest du <blank text="hier">https://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Bachelor-Master:Vorbereitungsdienst&action=submit#Der_Vorbereitungsdienst_in_Teilzeit</blank> und weiter unten im entsprechenden Abschnitt.
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Version vom 29. August 2018, 11:47 Uhr



Vorbereitungsdienst nun auch in Teilzeit möglich

Das Schulministerium NRW hat für den Vorbereitungsdienst ab November 2018 bekannt gegeben, dass die Ableistung nun auch in Teilzeit möglich ist, um angehenden Lehrerinnen und Lehrern den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern und Familie und Beruf vereinbar zu machen. Weitere Informationen dazu findest du hier  und weiter unten im entsprechenden Abschnitt.


Infoveranstaltung

Das ZLB organisiert einmal im Jahr eine Informations­veranstaltung zum Vorbereitungsdienst. Diese hat am 26. April im Glaspavillon (R12 S00 H12) am Essener Campus stattgefunden. Weitere Informationen könnt ihr diesem pdf entnehmen. Die nächste Informationsveranstaltung findet 2019 statt.

Der Vorbereitungs­dienst (früher auch Referendariat) ist der zweite Teil der Lehrer­ausbildung. Die Ausbildung in dieser Phase findet in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (vormals Studienseminare) und an der jeweiligen Ausbildungschule statt. Für die Verteilung der Plätze für den Vorbereitungs­dienst sind die Bezirks­regierungen zuständig. Die Dauer des Vorbereitungs­dienstes ist für alle Schulformen in NRW einheitlich auf 18 Monate festgelegt worden. Er schließt nach dem Prüfungs­verfahren mit einer Staatsprüfung ab. Dieses berechtigt dann zum Eintritt in den Schuldienst. Mit Beginn des Vorbereitungs­dienstes erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Widerruf.

Grundlegendes

  • Der reformierte Vorbereitungs­dienst ist an Schulen und an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung zu leisten.
  • Erforderlicher Abschluss ist der „Master of Education“ oder eine Erste Staatsprüfung. Hast du die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bzw. deinen Master of Education nicht in NRW erworben, musst du dein Zeugnis als gleichwertig geeignet anerkennen lassen .
  • Der neue Vorbereitungs­dienst soll inhaltlich an die im Laufe des Master­studiums bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schul­praktischen Kompetenzen anschließen und soll die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel haben. Zur Ausbildung im Vorbereitungs­dienst gehört selbstständiger Unterricht.
  • Die Einstellung erfolgt künftig im Regelfall zum 01. Mai eines jeden Jahres. Zusätzlicher Einstellungs­termin (bei Bedarf) ist der 01. November.
  • Zur Ausbildung gehört verpflichtend die personen­orientierte Beratung, wozu ein Eingangs- und Perspektiv­gespräch zu Beginn des Referendariats erfolgt (Personen­orientierung).

Bewerbung

Alle Informationen zur Bewerbung findest du auf unserer Seite: Bewerbung zum Vorbereitungsdienst

Hotline

Auskünfte erhälst du telefonisch unter: 0211-837 1905

Aufbau und Inhalt des Vorbereitungs­dienstes

Grundlage für den Vorbereitungs­dienst bildet seit November 2011 die Ordnung des Vorbereitungs­dienstes und der Staatsprüfung (OVP)  vom 10.04.2011.

Am Ende wird die am neuen Kerncurriculum  und den Kompetenzen und Standards der OVP 2011 orientierte Staatsprüfung abgelegt.

Deine Ausbildung im Vorbereitungsdienst findet in deinen studierten Fächern oder Lernbereichen statt, in Ausnahmefällen kann dies auch nur ein Fach (z. B. Kunst) sein. Wenn du ein Erweiterungsfach studiert hast, kann dieses eines deiner Fächer oder den dritten Lernbereich ersetzen.

  • Die Ausbildung umfasst Hospitationen und Ausbildungs­unterricht (Unterricht unter Anleitung und selbstständiger Unterricht). Sie erstreckt sich auf alle Handlungsfelder des Lehrerberufs.
  • Die Seminar­ausbilderinnen und -ausbilder besuchen die Lehramts­anwärterinnen und -anwärter im Unterricht. Die Besuche dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung. Die Ausbildung umfasst auch Unterrichts­hospitationen bei Seminar­ausbilderinnen und -ausbildern sowie bei Lehramts­anwärterinnen und -anwärtern. Die Seminar­ausbilderinnen und -ausbilder legen im Einvernehmen mit der Lehramts­anwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Termine für die Besuche fest.
  • In deinen Fächern finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichts­besuche statt, zu denen die Lehramts­anwärterin oder der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat.
  • Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden.
  • Über die Ausbildung hinaus­gehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramts­anwärterinnen und -anwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden. Bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichts­praktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts.

– Quelle: OVP 2011 

Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit

Die Landesregierung plant den Vorbereitungsdienst in Teilzeit und hat die dafür erforderlichen Änderungen der Ordnung für den Vorbereitungsdienst (OVP) im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.

Die Bewerbung für den Vorbereitungsdienst in Teilzeit soll erstmalig zum Einstellungstermin 01. November 2018 möglich sein. Voraussetzung dafür ist die Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen.

Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit wird dann von 18 auf 24 Monate verlängert, die Unterrichtsverpflichtung von sechs auf achte Quartale ausgeweitet und der selbständige Unterricht von vier auf sechs Quartale ausgedehnt. Dieses landesweit einheitliche Modell entspricht einer Teilzeit von 75% der regulären Ausbildungszeit.

Die Ausbildung im ZfsL findet nach wie vor in den ersten drei Halbjahren mit durchschnittlich sieben Wochenstunden statt. Im vierten Ausbildungshalbjahr sind dann Unterrichtsbesuche und eine personen- und fachbezogene Beratung durch das Seminar vorgesehen. In der Schule findet die Ausbildung in den ersten drei Halbjahren mit durchschnittlich neun Wochenstunden statt. Der selbstständige Unterricht umfasst hier durchschnittlich sechs Wochenstunden. Im vierten Ausbildungsjahr verbringen die Auszubildenden 15 Wochenstunden an der Schule.

Wer bereits in einer Betreuungs- oder Pflegesituation ist, reicht den Antrag auf Teilzeit zusammen mit der Bewerbung ein. Möglich ist die Beantragung auch innerhalb der ersten zwölf Monate des Vorbereitungsdienstes unmittelbar im Anschluss an die Schutzfrist zum Mutterschutz, die Elternzeit oder eine Pflegezeit, jedoch nur bis einen Monat vor deren Ende. Wer erst nach dem Bewerbungsverfahren, aber noch vor der Einstellung von einer Pflege- oder Betreuungssituation betroffen ist, muss den Antrag unmittelbar, aber wenigstens einen Monat vor der Einstellung einreichen. Diejenigen, die erst nach der Einstellung in eine Pflege- oder Betreuungssituation kommen, können nur zu Beginn des auf die Einstellung folgenden ersten oder zweiten Schulhalbjahres teilzeitbeschäftigt werden. Dafür muss der Antrag spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Schulhalbjahres gestellt werden.

Menschen mit Schwerbehinderung können eine individuelle Verlängerung des Vorbereitungsdienstes beantragen und werden dabei von der Schwerbehindertenvertretung und der Seminarleitung beraten und unterstützt.

Die Anwärterbezüge werden auf 24 Monate gestreckt und reduzieren sich monatlich entsprechend. Dies bezieht sich neben dem Anwärtergrundbetrag auch auf den Familienzuschlag und die Vermögenswirksamen Leistungen. Die Beihilfe wird dagegen durchgehend in voller Höhe gewährt.

Mehr Informationen zum Vorbereitungsdienst in Teilzeit findest du:

Fragen und Antworten zum Vorbereitungs­dienst

Siehe auch

Verwandte Seiten




Dieser Artikel ist gültig bis 2018-04-26