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Version vom 29. August 2018, 12:09 Uhr
Vorbereitungsdienst nun auch in Teilzeit möglich
Das Schulministerium NRW hat für den Vorbereitungsdienst ab November 2018 bekannt gegeben, dass die Ableistung nun auch in Teilzeit möglich ist, um angehenden Lehrerinnen und Lehrern den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern und Familie und Beruf vereinbar zu machen. Weitere Informationen dazu findest du weiter unten im entsprechenden Abschnitt .
Infoveranstaltung
Das ZLB organisiert einmal im Jahr eine Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst. Diese hat am 26. April im Glaspavillon (R12 S00 H12) am Essener Campus stattgefunden. Weitere Informationen könnt ihr diesem pdf entnehmen. Die nächste Informationsveranstaltung findet 2019 statt.
Grundlegendes
- Der reformierte Vorbereitungsdienst ist an Schulen und an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung zu leisten.
- Erforderlicher Abschluss ist der „Master of Education“ oder eine Erste Staatsprüfung. Hast du die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bzw. deinen Master of Education nicht in NRW erworben, musst du dein Zeugnis als gleichwertig geeignet anerkennen lassen .
- Der neue Vorbereitungsdienst soll inhaltlich an die im Laufe des Masterstudiums bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schulpraktischen Kompetenzen anschließen und soll die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel haben. Zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst gehört selbstständiger Unterricht.
- Die Einstellung erfolgt künftig im Regelfall zum 01. Mai eines jeden Jahres. Zusätzlicher Einstellungstermin (bei Bedarf) ist der 01. November.
- Zur Ausbildung gehört verpflichtend die personenorientierte Beratung, wozu ein Eingangs- und Perspektivgespräch zu Beginn des Referendariats erfolgt (Personenorientierung).
Bewerbung
Alle Informationen zur Bewerbung findest du auf unserer Seite: Bewerbung zum Vorbereitungsdienst
Hotline
Auskünfte erhälst du telefonisch unter: 0211-837 1905
Aufbau und Inhalt des Vorbereitungsdienstes
Grundlage für den Vorbereitungsdienst bildet seit November 2011 die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) vom 10.04.2011.
Am Ende wird die am neuen Kerncurriculum und den Kompetenzen und Standards der OVP 2011 orientierte Staatsprüfung abgelegt.
Deine Ausbildung im Vorbereitungsdienst findet in deinen studierten Fächern oder Lernbereichen statt, in Ausnahmefällen kann dies auch nur ein Fach (z. B. Kunst) sein. Wenn du ein Erweiterungsfach studiert hast, kann dieses eines deiner Fächer oder den dritten Lernbereich ersetzen.
- Die Ausbildung umfasst Hospitationen und Ausbildungsunterricht (Unterricht unter Anleitung und selbstständiger Unterricht). Sie erstreckt sich auf alle Handlungsfelder des Lehrerberufs.
- Die Seminarausbilderinnen und -ausbilder besuchen die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter im Unterricht. Die Besuche dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung. Die Ausbildung umfasst auch Unterrichtshospitationen bei Seminarausbilderinnen und -ausbildern sowie bei Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern. Die Seminarausbilderinnen und -ausbilder legen im Einvernehmen mit der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Termine für die Besuche fest.
- In deinen Fächern finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat.
- Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden.
- Über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden. Bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichtspraktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts.
– Quelle: OVP 2011
– Quelle: Schulministerium NRW
Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit
Die Landesregierung plant den Vorbereitungsdienst in Teilzeit und hat die dafür erforderlichen Änderungen der Ordnung für den Vorbereitungsdienst (OVP) im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.
Die Bewerbung für den Vorbereitungsdienst in Teilzeit soll erstmalig zum Einstellungstermin 01. November 2018 möglich sein. Voraussetzung dafür ist die Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen.
Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit wird dann von 18 auf 24 Monate verlängert, die Unterrichtsverpflichtung von sechs auf achte Quartale ausgeweitet und der selbständige Unterricht von vier auf sechs Quartale ausgedehnt. Dieses landesweit einheitliche Modell entspricht einer Teilzeit von 75% der regulären Ausbildungszeit.
Die Ausbildung im ZfsL findet nach wie vor in den ersten drei Halbjahren mit durchschnittlich sieben Wochenstunden statt. Im vierten Ausbildungshalbjahr sind dann Unterrichtsbesuche und eine personen- und fachbezogene Beratung durch das Seminar vorgesehen. In der Schule findet die Ausbildung in den ersten drei Halbjahren mit durchschnittlich neun Wochenstunden statt. Der selbstständige Unterricht umfasst hier durchschnittlich sechs Wochenstunden. Im vierten Ausbildungsjahr verbringen die Auszubildenden 15 Wochenstunden an der Schule.
Wer bereits in einer Betreuungs- oder Pflegesituation ist, reicht den Antrag auf Teilzeit zusammen mit der Bewerbung ein. Möglich ist die Beantragung auch innerhalb der ersten zwölf Monate des Vorbereitungsdienstes unmittelbar im Anschluss an die Schutzfrist zum Mutterschutz, die Elternzeit oder eine Pflegezeit, jedoch nur bis einen Monat vor deren Ende. Wer erst nach dem Bewerbungsverfahren, aber noch vor der Einstellung von einer Pflege- oder Betreuungssituation betroffen ist, muss den Antrag unmittelbar, aber wenigstens einen Monat vor der Einstellung einreichen. Diejenigen, die erst nach der Einstellung in eine Pflege- oder Betreuungssituation kommen, können nur zu Beginn des auf die Einstellung folgenden ersten oder zweiten Schulhalbjahres teilzeitbeschäftigt werden. Dafür muss der Antrag spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Schulhalbjahres gestellt werden.
Menschen mit Schwerbehinderung können eine individuelle Verlängerung des Vorbereitungsdienstes beantragen und werden dabei von der Schwerbehindertenvertretung und der Seminarleitung beraten und unterstützt.
Die Anwärterbezüge werden auf 24 Monate gestreckt und reduzieren sich monatlich entsprechend. Dies bezieht sich neben dem Anwärtergrundbetrag auch auf den Familienzuschlag und die Vermögenswirksamen Leistungen. Die Beihilfe wird dagegen durchgehend in voller Höhe gewährt.
Mehr Informationen zum Vorbereitungsdienst in Teilzeit findest du:
- im Portal SEVON unter Vorbereitungsdienst in Teilzeit nach § 64 LBG
- in der Pressemitteilung des Schulministeriums vom 20. Juni 2018
- in den Fragen und Antworten zur veränderten OVP kompakt (GEW) vom 15. August 2018
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst
- Informationen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf
- Antworten des MSW zu häufig gestellten Fragen zum reformierten Vorbereitungsdienst
Siehe auch
- http://www.schulministerium.nrw.de
- http://www.bildungsserver.de/
- http://www.referendar.de
- http://de.wikipedia.org/wiki/Lehramtsreferendariat
Verwandte Seiten
- Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung
- Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP)
- Einstellung in den öffentlichen Schuldienst
- Umstellung auf Bachelor / Master
- Dritte Phase
- Bezirksregierungen
- Referendariat
Dieser Artikel ist gültig bis 2018-04-26