Bachelor-Master: BA/MA: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Noten des [[Bachelor]]­abschlusses und des [[Master|Master of Education]] erhalten Gewichtung für die Zulassung zum [[Vorbereitungsdienst]], wenn das [[MSB|Ministerium für Schule und Bildung]] einzelne Lehrämter festlegt, die in Folge eines Bewerber­überhangs einem Zulassungs­verfahren unterworfen werden (s. u.). Ob ein Zulassungs­verfahren durchgeführt werden muss, kann erst nach Bewerbungs­schluss durch das [[MSB|Ministerium für Schule und Bildung]] entschieden werden. Entsprechende Hinweise werden nach der Entscheidung auf [[SEVON]] veröffentlicht. Zudem werden alle Bewerberinnen und Bewerber, die von einem Zulassungs­verfahren betroffen sind, schriftlich informiert<ref>[SEVON FAQ:I - Bewerbung - allgemein] https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/jspsrc/sevon/faq/sevon_faq_anzeige.jsp?thema=I [zuletzt besucht am 22.10.2018]</ref>. | Die Noten des [[Bachelor]]­abschlusses und des [[Master|Master of Education]] erhalten Gewichtung für die Zulassung zum [[Vorbereitungsdienst]] nur dann, wenn das [[MSB|Ministerium für Schule und Bildung]] einzelne Lehrämter festlegt, die in Folge eines Bewerber­überhangs einem Zulassungs­verfahren unterworfen werden (s. u.). Das bedeutet, die Noten sind nur dann relevant, wenn die Anzahl der Plätze für den Vorbereitungsdienst geringer ist als die der Bewerber. Ob ein Zulassungs­verfahren durchgeführt werden muss, kann erst nach Bewerbungs­schluss durch das [[MSB|Ministerium für Schule und Bildung]] entschieden werden. Entsprechende Hinweise werden nach der Entscheidung auf [[SEVON]] veröffentlicht. Zudem werden alle Bewerberinnen und Bewerber, die von einem Zulassungs­verfahren betroffen sind, schriftlich informiert<ref>[SEVON FAQ:I - Bewerbung - allgemein] https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/jspsrc/sevon/faq/sevon_faq_anzeige.jsp?thema=I [zuletzt besucht am 22.10.2018]</ref>. | ||
Falls es einen Bewerber­überhang für den [[Vorbereitungsdienst]] gibt, es also mehr Studierende mit [[Master]]abschluss als Ausbildungs­plätze an [[Schule]]n gibt, findet ein Zulassungs­verfahren statt. Die Plätze werden dann folgendermaßen verteilt<ref>[Einstellung in den Vorbereitungs­dienst für ein Lehramt in Nordrhein-Westfalen: Hinweise für Bewerber­innen und Bewerber, Stand: August 2018] https://www.schulministerium.nrw.de/sevon_2018_2/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf [zuletzt besucht am 22.10.2018]</ref>: | Falls es einen Bewerber­überhang für den [[Vorbereitungsdienst]] gibt, es also mehr Studierende mit [[Master]]abschluss als Ausbildungs­plätze an [[Schule]]n gibt, findet ein Zulassungs­verfahren statt. Die Plätze werden dann folgendermaßen verteilt<ref>[Einstellung in den Vorbereitungs­dienst für ein Lehramt in Nordrhein-Westfalen: Hinweise für Bewerber­innen und Bewerber, Stand: August 2018] https://www.schulministerium.nrw.de/sevon_2018_2/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf [zuletzt besucht am 22.10.2018]</ref>: | ||
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Für die Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes sind weder deine Bachelor- noch deine Masternote relevant; die Notenermittlung des Vorbereitungsdienstes ergibt sich aus den Leistungen des VD<ref>[§34 OVP] https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=17404&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ovp#det0#det0 [zuletzt besucht am 10.01.2019]</ref>. | |||
===Einstellung in den öffentlichen Schul­dienst=== | ===Einstellung in den öffentlichen Schul­dienst=== | ||
Für die Bewerbung und [[Einstellung in den öffentlichen Schuldienst|Einstellung]] in den [[Schule]]n werden Ordnungs- und Rang­gruppen nach Endnoten erstellt, die sich gemäß <blank text="Grundlagenerlass zur Lehrereinstellung">https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Erlasse/Grundlagenerlass_Lehrereinstellung.pdf</blank> folgendermaßen errechnen: | Bei deiner Bewerbung um eine Planstelle nach dem Vorbereitungsdienst werden für die Ordnungsgruppe die Noten deiner Studienabschlüsse (diese Note entspricht dem Mittelwert aus Bachelor- und Masterabschluss oder der Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung<ref>[§ 6 Abs.2 Ziffer 2 LABG 2016] https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/LABG/index.html [zuletzt besucht am 10.01.2019]</ref>) und deiner Staatsprüfung gemittelt, um (neben weiteren Kriterien) in die Ordnungsgruppenberechung einzugehen. | ||
Für die Bewerbung und [[Einstellung in den öffentlichen Schuldienst|Einstellung]] in den [[Schule]]n werden die Ordnungs- und Rang­gruppen nach Endnoten erstellt, die sich gemäß <blank text="Grundlagenerlass zur Lehrereinstellung">https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Erlasse/Grundlagenerlass_Lehrereinstellung.pdf</blank> folgendermaßen errechnen: | |||
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Version vom 10. Januar 2019, 08:01 Uhr
Die Regelstudienzeit des BA beträgt sechs Semester (drei Jahre), die des MA, genauer gesagt Master of Education, vier Semester (zwei Jahre). Die Regelstudienzeit beträgt für alle Lehrämter insgesamt zehn Semester (fünf Jahre). Wie das Studium für die jeweiligen Lehrämter aufgebaut ist, findest du unter Studienstruktur.
Bachelor an der UDE
Gemeinsame Prüfungsordnungen und spezifische Fachprüfungsordnungen für die jeweiligen Bachelorstudiengänge mit Lehramtsoption findest du auf der täglich aktualisierten Liste über Erlasse, Satzungen und Ordnungen für LABG 2009 und LABG 2016 des ZLB.
Master an der UDE
Gemeinsame Prüfungsordnungen und spezifische Fachprüfungsordnungen für die jeweiligen Masterstudiengänge mit Lehramtsoption finden sich auf der täglich aktualisierten Liste über Erlasse, Satzungen und Ordnungen für LABG 2009 und LABG 2016 des ZLB.
Noten
Übergang Master of Education
Die Noten des Bachelorabschlusses sind in folgenden Fällen für den Master of Education wichtig:
- wenn du dein Studium an einer anderen Uni fortsetzen möchtest, deren Master of Education-Studiengänge zulassungsbeschränkt sind
- falls an unserer Uni nach dem SoSe 2015 die Master-Studiengänge eine Zulassungsbeschränkung erhalten würden, es also mehr Bewerber als Studienplätze gibt.
Berechnung der Examensnote
Bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst wird deine Note aus dem Mittelwert aus Bachelor- und Masterprüfung berechnet oder deine Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung zu Grunde gelegt[1]. Hast du mehrere Bachelorprüfungen, Staatsprüfungen oder andere Hochschulabschlussprüfungen abgelegt oder wurden andere Prüfungen als gleichwertig anerkannt, kannst du in den Informationen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf weitere Informationen zur Berechnung deiner Note nachlesen.
Die so berechnete Examensnote wird automatisiert an das Lehrereinstellungsportal LEO übermittelt und bei deiner Einstellung in den Schuldienst erneut berücksichtigt[2].
Vorbereitungsdienst
Die Noten des Bachelorabschlusses und des Master of Education erhalten Gewichtung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst nur dann, wenn das Ministerium für Schule und Bildung einzelne Lehrämter festlegt, die in Folge eines Bewerberüberhangs einem Zulassungsverfahren unterworfen werden (s. u.). Das bedeutet, die Noten sind nur dann relevant, wenn die Anzahl der Plätze für den Vorbereitungsdienst geringer ist als die der Bewerber. Ob ein Zulassungsverfahren durchgeführt werden muss, kann erst nach Bewerbungsschluss durch das Ministerium für Schule und Bildung entschieden werden. Entsprechende Hinweise werden nach der Entscheidung auf SEVON veröffentlicht. Zudem werden alle Bewerberinnen und Bewerber, die von einem Zulassungsverfahren betroffen sind, schriftlich informiert[3].
Falls es einen Bewerberüberhang für den Vorbereitungsdienst gibt, es also mehr Studierende mit Masterabschluss als Ausbildungsplätze an Schulen gibt, findet ein Zulassungsverfahren statt. Die Plätze werden dann folgendermaßen verteilt[4]:
- vorab bis zu 10 von 100 an Bewerberinnen oder Bewerber mit mindestens einem Fach, in dem nach den Feststellungen des für Schule zuständigen Ministeriums ein dringender Bedarf besteht
- mindestens 60 von 100 nach dem Ergebnis der Studienabschlüsse (Mittelwert aus Bachelor- und Master-Abschluss oder Erste Staatsprüfung)
- bis zu 25 von 100 nach der Wartezeit seit der ersten Bewerbung
- bis zu 5 von 100 für Härtefälle
Für 60 Prozent der Plätze ist bei einem Bewerberüberhang demnach sowohl Bachelor-, als auch Masternote von Bedeutung.
Für die Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes sind weder deine Bachelor- noch deine Masternote relevant; die Notenermittlung des Vorbereitungsdienstes ergibt sich aus den Leistungen des VD[5].
Einstellung in den öffentlichen Schuldienst
Bei deiner Bewerbung um eine Planstelle nach dem Vorbereitungsdienst werden für die Ordnungsgruppe die Noten deiner Studienabschlüsse (diese Note entspricht dem Mittelwert aus Bachelor- und Masterabschluss oder der Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung[6]) und deiner Staatsprüfung gemittelt, um (neben weiteren Kriterien) in die Ordnungsgruppenberechung einzugehen.
Für die Bewerbung und Einstellung in den Schulen werden die Ordnungs- und Ranggruppen nach Endnoten erstellt, die sich gemäß Grundlagenerlass zur Lehrereinstellung folgendermaßen errechnen:
„Es wird ein Durchschnittswert aus den Ergebnissen des lehramtsbezogenen Studiengangs und der Staatsprüfung gebildet. Bei dem Durchschnittswert wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Entsprechend dem Durchschnittswert werden die Bewerberinnen und Bewerber den Ordnungsgruppen zugeordnet:[…]“
Weitere Informationen erteilt dir die zuständige Bezirksregierung. Im Portal Lehrereinstellung Online.NRW (LEO) findest du eine Liste mit Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Lehrereinstellungsbüros .
Quellen
- ↑ https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=17404&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=407564 [§43 OVP, zuletzt besucht am 22.10.2018]
- ↑ http://www.brd.nrw.de/schule/personalangelegenheiten/pdf/Informationen-zur-Einstellung-in-den-Vorbereitungsdienst.pdf [zuletzt besucht am 22.10.2018]
- ↑ [SEVON FAQ:I - Bewerbung - allgemein] https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/jspsrc/sevon/faq/sevon_faq_anzeige.jsp?thema=I [zuletzt besucht am 22.10.2018]
- ↑ [Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in Nordrhein-Westfalen: Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber, Stand: August 2018] https://www.schulministerium.nrw.de/sevon_2018_2/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf [zuletzt besucht am 22.10.2018]
- ↑ [§34 OVP] https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=17404&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ovp#det0#det0 [zuletzt besucht am 10.01.2019]
- ↑ [§ 6 Abs.2 Ziffer 2 LABG 2016] https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/LABG/index.html [zuletzt besucht am 10.01.2019]
Siehe auch
- Hier findest du eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen durch das Schulministerium.
- Auf der Seite des ABZ findest du ebenfalls eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen, unterteilt in FAQ Bachelor Lehramt und FAQ Master Lehramt .
- Im Portal Lehrereinstellung Online.NRW (LEO) findest du Informationen zur Lehrereinstellung in Nordrhein-Westfalen und ständig aktuelle Stellenausschreibungen für eine Dauerbeschäftigung.
Verwandte Seiten
- Studienstruktur
- Fächer
- Master
- Übergangsregelung
- Vorbereitungsdienst
- Einstellung in den Schuldienst
- Lehrereinstellung Online.NRW (LEO)
- FAQ: Erstsemester
- FAQ: Bachelor-Master (LABG 2016)
- FAQ: Bachelor-Master (LABG 2009)
- FAQ: Staatsexamen (LPO 2003)
- FAQ: Vorbereitungsdienst
Dieser Artikel ist gültig bis 2019-01-30