OBAS: Unterschied zwischen den Versionen
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Solche „Lehrkräfte in Ausbildung“ können auf Basis dieser Verordnung mit einer erfolgreich abgelegten [[Staatsexamen|Staatsprüfung]] die Befähigung für das der Ausbildung entsprechende Lehramt in Nordrhein-Westfalen erwerben. | Solche „Lehrkräfte in Ausbildung“ können auf Basis dieser Verordnung mit einer erfolgreich abgelegten [[Staatsexamen|Staatsprüfung]] die Befähigung für das der Ausbildung entsprechende Lehramt in Nordrhein-Westfalen erwerben. | ||
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*<blank text="LOIS - Online.NRW">https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote</blank> | *<blank text="LOIS - Online.NRW">https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote</blank> |
Version vom 2. April 2019, 12:48 Uhr
Die Verordnung bezieht sich auf Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die aufgrund eines dringenden Personalbedarfs (Mangelfächer) an Schulen eingestellt werden und regelt deren berufsbegleitende Ausbildung (Lehrkräfte in Ausbildung).
Solche „Lehrkräfte in Ausbildung“ können auf Basis dieser Verordnung mit einer erfolgreich abgelegten Staatsprüfung die Befähigung für das der Ausbildung entsprechende Lehramt in Nordrhein-Westfalen erwerben.
Siehe auch
- Informationen für Seiteneinsteiger (MSW)
- Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) (Stand 14. September 2018)
- LOIS - Online.NRW
- Strategie zur Lehrkräftegewinnung in NRW: Zweites Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Lehrerversorgung – 6 Punkte-Plan (24. August 2018)
Verwandte Seiten
Dieser Artikel ist gültig bis 2019-04-02