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Version vom 15. April 2019, 11:15 Uhr
Die Rückmeldung ist keine Absichtserklärung das Studium fortzuführen, sondern ein finanzieller Vorgang. Daher wird die Rückmeldung auch erst mit der Erteilung des Lastschrifteinzugs oder der eingegangenen Überweisung des Semesterbeitrags für das betreffende Semester wirksam, der sich aus Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag und Studienbeitrag (auch Studiengebühr genannt) zusammensetzt.
Wer sich rückmelden möchte, beachtet am besten zuerst die allgemeinen Informationen zum Rückmeldeverfahren des Studierendensekretariats.
Hier geht es zur Online-Rückmeldung
Fristen und Termine
Die Fristen und Termine sind einzuhalten, um Verwaltungsgebühren (10 Euro) und weitere Folgen zu vermeiden: Wer sich über längere Zeit nicht rückmeldet, riskiert die automatische Exmatrikulation.
Eine fristgerechte Rückmeldung liegt nur dann vor, wenn der Beitrag spätestens innerhalb der sechs folgenden Werktage nach Ablauf der Frist bei der Hochschule eingegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt ist der Ausdruck von Studienbescheinigungen an den SB-Stationen und zu Hause möglich.
– Studierendensekretariat[2]
Alle aktuellen Termine kannst du unserer Seite Semestertermine entnehmen oder auch auf der Seite des Studierendensekretariats einsehen.
FAQ
Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom Einschreibungswesen und ABZ:
Verwandte Seiten
Quellen
- ↑ Website des Studierendensekretariats: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/rueckmeldungsfristen.php, zuletzt besucht am 15. April 2019
- ↑ https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/rueckmeldung_beurlaubung.php
Siehe auch
Dieser Artikel ist gültig bis 2019-10-30