Beurlaubung: Unterschied zwischen den Versionen

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Möchtest du dein Studium unterbrechen, kannst du dich beurlauben lassen. Eine Beurlaubung gilt jeweils nur für ein Semester und muss bei der Beantragung begründet werden. Unter welchen Voraussetzungen bzw. mit welcher Begründung eine Beurlaubung möglich ist, kannst du auf den Seiten des [[Einschreibungswesen|Einschreibungswesens]] nachlesen: [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beurlaubung.shtml Beurlaubung].


Eine Beurlaubung ersetzt die [[Rückmeldung]] und kann beantragt werden, wenn das Studium aus bestimmten Gründen nicht ordnungsgemäß fortgesetzt werden kann.  
Eine Beurlaubung musst du innerhalb der [[Rückmeldefrist]] im Einschreibungswesen [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/beurlaubungsantrag.pdf beantragen]. Eine Rückmeldung kannst du bis [[Termine|Vorlesungsbeginn]] noch in eine Beurlaubung ändern und eine bestehende Beurlaubung bis [[Termine|Vorlesungsende]] in eine Rückmeldung, indem du den kompletten [[Semesterbeitrag]] zahlst. Während des 1. Fachsemesters kannst du dich nicht beurlauben lassen.


Mögliche Gründe:
Während eines Urlaubssemesters hast du weiterhin Studierendenstatus, aber
*Ableistung des Grundwehrdienstes, Bundesfreiwilligendienstes, eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres (eine entsprechende Bestätigung ist beizufügen)
* du kannst keine Prüfungen ablegen (es sei denn du bist wegen Schwangerschaft, Kindererziehung oder Pflege Angehöriger beurlaubt).
*Krankheit (durch Attest ist nachzuweisen, dass ein ordnungsgemäßes Studium im beantragten Semester nicht möglich ist)
* dein Semesterticket ist während eines Urlaubssemesters nicht gültig.  
*Forschungsvorhaben (eine entsprechende Bestätigung ist vorzulegen)
*Schwangerschaft (der Mutterpass oder eine ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen)
*Kindererziehung (es ist eine aktuelle Meldebescheinigung vorzulegen, dass du und dein Kind an einer Anschrift gemeldet sind; die Bescheinigung hat eine Gültigkeit für drei Fachsemestern. Sollte der Name des Kindes von deinem Namen abweichen oder das Geburtsdatum nicht auf der Meldebescheinigung vermerkt sein, muss eine Kopie der Geburtsurkunde eingereicht werden)
*Pflege eines Angehörigen
*Auslandsstudium (eine Bescheinigung der ausländischen Hochschule über die Aufnahme ist erforderlich) und Auslandsaufenthalte, die dem Studienziel dienen (auch Pflichtpraktika im Ausland)
*Übernahme eines wichtigen Amtes innerhalb der Hochschule
*sonstige Gründe<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beurlaubung.shtml</ref>


Während eines Urlaubssemesters hast du weiterhin den Status eines Studierenden, ABER es können keine Prüfungsleistungen erbracht werden (hiervon ausgenommen sind Studierende, die aus den Gründen Kindererziehung oder Pflege eines Angehörigen beurlaubt sind) und das [[Semesterticket]] hat in diesem Zeitraum keine Gültigkeit.  
Hast du Fragen zur Beurlaubung, schau in die [https://www.uni-due.de/faq-studium/beurlaubung.php FAQ zur Beurlaubung] oder lass dich vom [[Einschreibungswesen]] beraten.


Die Beurlaubung muss innerhalb der [[Rückmeldefrist]] beantragt werden. Die Änderung einer Rückmeldung in eine Beurlaubung ist bis [[Termine|Vorlesungsbeginn]] möglich. Eine Änderung der Beurlaubung in eine Rückmeldung ist bis [[Termine|Vorlesungsende]] durch Zahlung des kompletten [[Semesterbeitrag]]es möglich. Eine Beurlaubung im 1. [[Fachsemester]] ist nicht zulässig. Den Antrag auf Beurlaubung kannst du als <BLANK text="pdf-Dokument">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/beurlaubungsantrag.pdf</BLANK> herunterladen. Zusätzlich liegt der Antrag im Foyer des Bereichs [[Einschreibungswesen]] aus.
== FAQ ==
Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen <blank text="Fragenkatalog">https://www.uni-due.de/faq-studium/beurlaubung.php</blank> vom [[Einschreibungswesen]] und [[ABZ]].
==Verwandte Seiten==
*[[Auslandsaufenthalt]]
*[[Studierende in besonderen Situationen]]
*[[Semestertermine]]
== Siehe auch ==
*<BLANK text="Studierendensekretariat, Bereich Einschreibung">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/beurlaubung.shtml</BLANK>
==Referenzen==
<references />


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Version vom 16. Dezember 2019, 13:49 Uhr

Möchtest du dein Studium unterbrechen, kannst du dich beurlauben lassen. Eine Beurlaubung gilt jeweils nur für ein Semester und muss bei der Beantragung begründet werden. Unter welchen Voraussetzungen bzw. mit welcher Begründung eine Beurlaubung möglich ist, kannst du auf den Seiten des Einschreibungswesens nachlesen: Beurlaubung.

Eine Beurlaubung musst du innerhalb der Rückmeldefrist im Einschreibungswesen beantragen. Eine Rückmeldung kannst du bis Vorlesungsbeginn noch in eine Beurlaubung ändern und eine bestehende Beurlaubung bis Vorlesungsende in eine Rückmeldung, indem du den kompletten Semesterbeitrag zahlst. Während des 1. Fachsemesters kannst du dich nicht beurlauben lassen.

Während eines Urlaubssemesters hast du weiterhin Studierendenstatus, aber

  • du kannst keine Prüfungen ablegen (es sei denn du bist wegen Schwangerschaft, Kindererziehung oder Pflege Angehöriger beurlaubt).
  • dein Semesterticket ist während eines Urlaubssemesters nicht gültig.

Hast du Fragen zur Beurlaubung, schau in die FAQ zur Beurlaubung oder lass dich vom Einschreibungswesen beraten.

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-10-30