Kopftuch tragen als Lehrerin: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text= Das Bundesver­fassungsgericht in Karlsruhe hat im Januar 2015 beschlossen, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen nicht mit der Verfassung, speziell der Religionsfreiheit, vereinbar ist. Künftig dürfen Pädagoginnen also eine religiöse Kopfbedeckung tragen. Das Tragen eines Kopftuchs dürfe nur dann untersagt werden, wenn der Schulfrieden oder die staatliche Neutralität gefährdet sei.}} | {{Teaser|Text= Das Bundesver­fassungsgericht in Karlsruhe hat im Januar 2015 [http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/01/rs20150127_1bvr047110.html beschlossen], dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen nicht mit der Verfassung, speziell der Religionsfreiheit, vereinbar ist. Künftig dürfen Pädagoginnen also eine religiöse Kopfbedeckung tragen. Das Tragen eines Kopftuchs dürfe nur dann untersagt werden, wenn der Schulfrieden oder die staatliche Neutralität gefährdet sei.}} | ||
Das | Das [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/index.html Schulgesetz] vom 15. Februar 2005 für das Land NRW wurde nach dem Beschluss [http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-8441.pdf geändert]. | ||
* | ==Siehe auch== | ||
*[http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-014.html Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Beschluss vom 27. Januar 2015 am 13. März 2015] | |||
*[https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/Archiv/2015_16_LegPer/PM20150313/pm_13_03_-BVG-kippt-Kopftuchverbot.pdf Pressemitteilung des Schulministeriums NRW] | |||
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Version vom 29. November 2019, 13:32 Uhr
Das Schulgesetz vom 15. Februar 2005 für das Land NRW wurde nach dem Beschluss geändert.
Siehe auch
- Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Beschluss vom 27. Januar 2015 am 13. März 2015
- Pressemitteilung des Schulministeriums NRW
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-10-13