Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF): Unterschied zwischen den Versionen

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==Siehe auch==
==Siehe auch==
*<BLANK text="Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) vom 20. Dezember 2012 geändert durch die Verordnung vom 25 .April  2016">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000539</BLANK>
*<BLANK text="Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) vom 20. Dezember 2012 geändert durch die Verordnung vom 25. April  2016">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000539</BLANK>
*<blank text="Informationsbroschüre zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/Informationsschrift.pdf</blank> (Stand: 25. Juni 2013)
*<blank text="Informationsbroschüre zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/Informationsschrift.pdf</blank> (Stand: 25. Juni 2013)



Version vom 4. April 2019, 07:41 Uhr

Aktuelles

Die Ausbildungsmaßnahme ist zeitlich begrenzt und war daher nur bis 2018 möglich.


  • Zielgruppe: Inhaberinnen und Inhaber einer Lehramtsbefähigung
  • Ziel: zusätzlicher Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung


Siehe auch

Siehe auch

Seite des Schulministeriums NRW 

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Oliver Dieser Artikel ist gültig bis 2019-12-18