Schulämter: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text=In jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt gibt es ein Schulamt. Dieses übt die Schulaufsicht (Fach- und Dienstaufsicht) für die [[ | {{Teaser|Text=In jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt gibt es ein Schulamt. Dieses übt die Schulaufsicht (Fach- und Dienstaufsicht) für die [[Grundschule (Schulform)|Grundschulen]] aus. Für [[Hauptschule (Schulform)| Hauptschulen]] und [[Förderschule]]n (mit einem der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung) haben sie nur die Fachaufsicht. Die Dienstaufsicht hat die [[Bezirksregierung]]. | ||
Die Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten sind die Schulrätinnen und Schulräte. | Die Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten sind die Schulrätinnen und Schulräte. | ||
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Version vom 4. März 2020, 09:52 Uhr
Schulämter in NRW
- Schulämter im Bereich der Bezirksregierung Arnsberg
- Schulämter im Bereich der Bezirksregierung Detmold
- Schulämter im Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf
- Schulämter im Bereich der Bezirksregierung Köln
- Schulämter im Bereich der Bezirksregierung Münster
Siehe auch
Übersicht aller Schulämter NRWs
Dieser Artikel ist gültig bis 2019-12-06