Hauptschule (Schulform): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Hauptschule kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der [[Grundschule (Schulform)|Grundschule]] erfolgreich durchlaufen haben. Die Grundschule empfiehlt die [[Schulformen|Schulform]] Hauptschule, wenn sie für die weitere Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer [[Schule]] die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von [[Schule]], Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch auf andere Weise zu entsprechen.  
Die Hauptschule kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der [[Grundschule (Schulform)|Grundschule]] erfolgreich durchlaufen haben. Die Grundschule empfiehlt die [[Schulformen|Schulform]] Hauptschule, wenn sie für die weitere Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer [[Schule]] die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch auf andere Weise zu entsprechen.  


Die Hauptschule umfasst in Nordrhein-Westfalen die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I). Im Folgenden werden die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Hauptschule genannt:  
Die Hauptschule umfasst in Nordrhein-Westfalen die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I). Im Folgenden werden die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Hauptschule genannt:  
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:Klasse 10 Typ A: Erwerb des Hauptschul­abschlusses nach Klasse 10
:Klasse 10 Typ A: Erwerb des Hauptschul­abschlusses nach Klasse 10
:Klasse 10 Typ B: Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) evtl. mit Qualifikation zur gymnasialen Oberstufe.
:Klasse 10 Typ B: Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) evtl. mit Qualifikation zur gymnasialen Oberstufe.
* Im [[Wahlpflichtveranstaltungen|Wahlpflichtunterricht]] ab Klasse 7 kann die [[Schule]] erweiterte Angebote in den Lernbereichen Naturwissenschaften und Arbeitslehre sowie in den [[Fächer]]n [[Kunst]] und [[Musik]] einrichten.
* Im [[Wahlpflichtveranstaltungen|Wahlpflichtunterricht]] ab Klasse 7 kann die Schule erweiterte Angebote in den Lernbereichen Naturwissenschaften und Arbeitslehre sowie in den [[Fächer]]n [[Kunst]] und [[Musik]] einrichten.
* Ergänzungsstunden werden vorrangig für die Förderung in den [[Fächer]]n [[Deutsch]], [[Englisch]] und [[Mathematik]] verwendet.
* Ergänzungsstunden werden vorrangig für die Förderung in den Fächern [[Deutsch]], [[Englisch]] und [[Mathematik]] verwendet.
* Werden die Klassen 10 der Typen A und B an einer [[Schule]] geführt, soll der Unterricht im Lernbereich [[Kunst]], [[Musik]], Textilgestaltung und in den [[Fächer]]n [[Religionslehre]], Praktische [[Philosophie]] und [[Sport]] klassen- und typenübergreifend erteilt werden. Im Lernbereich Gesellschaftslehre kann der Unterricht klassen- und typenübergreifend erteilt werden.
* Werden die Klassen 10 der Typen A und B an einer Schule geführt, soll der Unterricht im Lernbereich Kunst, Musik, Textilgestaltung und in den Fächern [[Religionslehre]], Praktische [[Philosophie]] und [[Sport]] klassen- und typenübergreifend erteilt werden. Im Lernbereich Gesellschaftslehre kann der Unterricht klassen- und typenübergreifend erteilt werden.
* Klassenarbeiten werden in den Fächern [[Deutsch]], [[Mathematik]] und [[Englisch]] geschrieben.
* Klassenarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch geschrieben.


==Siehe auch==
==Siehe auch==
*<BLANK Text="Schulministerium">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Hauptschule/index.html</BLANK>
*<BLANK Text="Wikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptschule</BLANK>
*<BLANK Text="Wikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptschule</BLANK>
*[[Media:APO-Sek-I.pdf‎ |Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I]]
*[[Media:APO-Sek-I.pdf‎ |Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I]]
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== Verwandte Seiten ==
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*[[Lehramt an Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (LA HRGe)]]
*[[Lehramt an Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (LA HRGe)]]
*[[Schulformen]]


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[[Kategorie: Definitionen]]
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Version vom 25. November 2019, 11:43 Uhr

Die Hauptschule kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben. Die Grundschule empfiehlt die Schulform Hauptschule, wenn sie für die weitere Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch auf andere Weise zu entsprechen.

Die Hauptschule umfasst in Nordrhein-Westfalen die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I). Im Folgenden werden die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Hauptschule genannt:

  • Englisch wird ab Klasse 5 als Fremdsprache fortgeführt.
  • Englisch und Mathematik wird in den Klassen 7 bis 9 auf zwei Anspruchsebenen (Grundkurs oder Erweiterungskurs) erteilt.
  • Die Klasse 10 wird in zwei Formen geführt:
Klasse 10 Typ A: Erwerb des Hauptschul­abschlusses nach Klasse 10
Klasse 10 Typ B: Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) evtl. mit Qualifikation zur gymnasialen Oberstufe.
  • Im Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7 kann die Schule erweiterte Angebote in den Lernbereichen Naturwissenschaften und Arbeitslehre sowie in den Fächern Kunst und Musik einrichten.
  • Ergänzungsstunden werden vorrangig für die Förderung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik verwendet.
  • Werden die Klassen 10 der Typen A und B an einer Schule geführt, soll der Unterricht im Lernbereich Kunst, Musik, Textilgestaltung und in den Fächern Religionslehre, Praktische Philosophie und Sport klassen- und typenübergreifend erteilt werden. Im Lernbereich Gesellschaftslehre kann der Unterricht klassen- und typenübergreifend erteilt werden.
  • Klassenarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch geschrieben.

Siehe auch

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