Hochschulrat: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text=Der Hochschulrat ist neben dem [[Rektorat]] und dem [[Senat]] eines der zentralen Organe der Universität. Der Hochschulrat ist ein Entscheidungs- und Beratungsgremium. Er besteht aus 10 Personen; die Hälfte davon sind Externe.}} | |||
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Weitere Informationen: https://www.uni-due.de/de/organisation/hochschulrat.php | |||
Version vom 9. Oktober 2019, 12:16 Uhr
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Wirtschaftsplan. Weitere Funktionen des Hochschulrats sind außerdem:
- strategische Funktion für die künftige Entwicklung der Hochschule,
- Aufsicht über das durch die Hochschulleitung erledigte Geschäftsfeld sowie
- Aufnahme von Impulsen aus Wirtschaft und Gesellschaft und Vermittlung von Beratungswissen für die Entscheidungen der Hochschulleitung.
Weitere Informationen: https://www.uni-due.de/de/organisation/hochschulrat.php
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-03-16