FAQ: Bachelor-Master (LABG 2016): Unterschied zwischen den Versionen
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Frage 17: Was muss ich bei der Beantragung des Führungszeugnisses beachten, wenn ich eine doppelte EU-Staatsbürgerschaft habe?|Text= | Frage 17: Was muss ich bei der Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses beachten, wenn ich eine doppelte EU-Staatsbürgerschaft habe?|Text= | ||
Du bist dazu verpflichtet, das europäische Führungszeugnis unverzüglich zu beantragen da die Beantragung eines europäischen Führungszeugnisses bis zu 30 Werktage in Anspruch nehmen kann. Du solltest deshalb frühzeitig einen Termin im zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen: für das Praxissemester im Februar unmittelbar nach dem 15. Dezember und für das Praxissemester im September unmittelbar nach dem 15. Juli eines Jahres. | |||
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Version vom 8. Juli 2019, 15:20 Uhr
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- Fragen zum Master (Bereich Master Lehramt)
- Das Praktikumsbüro
- Fragen zum Masterstudium der WIWI
- Leitfaden zum Praxissemester
- Praxissemesterordnung
Fragen und Antworten zu weiteren Themen findest du unter folgenden Links:
Dieser Artikel ist gültig bis 2019-12-15