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| | {{Teaser|Text=Der Master of Education im Lehramt setzt ein erfolgreich absolviertes Bachelorstudium voraus und ist an der Universität Duisburg-Essen (UDE) in allen Fächern zulassungsfrei. |
| | Studierst du den Master in der [[Regelstudienzeit]], bist du in zwei Jahren fertig und kannst danach in den [[Vorbereitungsdienst]] gehen. In jedem Fall musst du [[Prüfungsordnung|Studien- und Prüfungsleistungen]] im Umfang von 120 Kreditpunkten ablegen. |
| | Je nachdem, ob du deinen Bachelor im Lehramt an der UDE oder an einer anderen Uni abgeschlossen hast und ob du einen Lehramtsmaster ohne Lehramtsbachelor studieren möchtest, musst du unterschiedlich vorgehen, um dich ein- bzw. umschreiben zu können.}} |
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| | Die folgenden Informationen sind den Seiten des Einschreibe- und Prüfungswesens entnommen worden<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/master_lehramt_extern.php [Zuletzt aufgerufen am 02. Dezember 2019]</ref>. |
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| {{Teaser|Text=Auf ein erfolgreich absolviertes [[Bachelor|Bachelorstudium]] kann ein Masterstudium folgen. Master­studiengänge führen in einer [[Regelstudienzeit]] von ein bis zwei Jahren zu einer weiteren Berufsqualifikation. Bei einem Lehramtsstudium an der [[UDE]] dauert der Master of Education zwei Jahre.}}
| | ===Du hast dein Bachelorstudium im Lehramt an der UDE abgeschlossen?=== |
| Unterschieden werden:
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| * [[Konsekutiver Studiengang|konsekutive Master­studien­gänge]]: „Folgestudium“, welches inhaltlich auf dem Bachelor­studium aufbaut
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| * [[Nicht-konsekutiver Master-Studiengang|nicht-konsekutive Master­studieng­änge]]: bauen inhaltlich nicht auf ein Bachelor­studium auf
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| * [[Weiterbildende Studiengänge|Weiterbildungs­master­studien­gänge]]: setzen neben dem Bachelor auch eine berufspraktische Erfahrung voraus
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| ==Bewerbung / Einschreibung für den {{AbkM.Ed.}}==
| | Dann meldest du dich zunächst für dein Bachelorstudium zurück und schreibst dich danach im [[Einschreibungs- und Prüfungswesen]] für den Master um. Dafür bringst du dein Bachelorzeugnis mit. Einen Einschreibeantrag, wie du ihn von deiner Einschreibung in den Bachelor kennst, brauchst du nicht. |
| Jeder, der an der [[Universität Duisburg-Essen]] einen Master beginnen möchte, muss sich dafür beim [[Einschreibungswesen]] bewerben bzw. einschreiben. Dabei gibt es für Externe, also Studierende, die ihren Bachelor hier nicht absolviert haben, und Interne unterschiedliche Verfahren. Für alle zulassungsbeschränkten Studienangebote endet die Bewerbungsphase für das Sommersemester am 15. Januar und für das Wintersemester am 15. Juli.
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| ===Studierende ohne Bachelorabschluss der UDE (Extern)===
| | Hast du noch kein Zeugnis bekommen, schaust du in [[HISinOne]] nach, ob bereits alle deine Prüfungen dort eingetragen wurden. Sollte das nicht der Fall sein, bittest du die entsprechenden Prüfenden, dir eine Ersatzbescheinigung auszustellen und legst diese im Einschreibewesen vor. |
| Hast du deinen Bachelorabschluss mit bzw. ohne Lehramts­option an einer anderen Universität erhalten, musst du wie folgt verfahren<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/master_lehramt_extern.php [Zuletzt aufgerufen am 05. Dezember 2018]</ref>: | | |
| ====Bachelorabschluss mit Lehramts­option====
| | Interessieren dich noch mehr Themen, wie der rechtzeitige Beginn der [[Bachelorarbeit]] um den Master mit Semesterbeginn starten und dich zum [[Praxissemester]] anmelden zu können? Dann lies` sie in unseren Infos zur [[Bachelorarbeit]] nach. |
| 1. Wenn du ein abgeschlossenes Bachelorstudium mit Lehramtsoption hast und dich den M.Ed. an der [[UDE]] bewerben willst, wirst du unter Auflagen eingeschrieben.
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| 2. Du wirst bei der [[Einschreibung]] darauf hingewiesen, dass du ggf. gemäß LZV- und [[LABG]]-Vorgaben [[Credit Points|Credits]] im [[Bachelor]] nachstudieren und dies bis zum Ende des laufenden [[Semester]]s mit den betreffenden Prüfungsausschüssen klären musst. Du bestätigst den Erhalt dieser Informationen durch Unterschrift. Der <blank text="Antrag">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gleichwertigkeitspruefung_mit_la_abschluss.pdf</blank> auf [[Bachelor-Master:Gleichwertigkeitsprüfung|Gleichwertigkeitsprüfung]] ist im [[Studierendensekretariat]] zu stellen. Die Durchführung der [[Prüfung]] wird von den betreffenden [[Fakultät]]en verantwortet. Falls die formulierten Auflagen den Umfang von 45 [[Leistungspunkte|LP]] überschreiten, erfolgt die [[Exmatrikulation]]. Die Kontrolle wird durch eine Rückmeldesperre sichergestellt. Hierauf wirst du bei der [[Einschreibung]] hingewiesen und musst dies durch Unterschrift bestätigen.
| | ===Du hast einen Lehramtsbachelor abgeschlossen, aber nicht an der UDE?=== |
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| 3. Nach der Klärung der Auflagen melden die Prüfungsausschüsse diese an den Bereich [[Prüfungswesen]]. Hier wird dann sichergestellt, dass die Anmeldung zur [[Masterarbeit]] erst nach Ableistung der Auflagen möglich ist. Bei den Auflagenprüfungen ist die Zahl der Wiederholungsversuche nicht begrenzt, ausgenommen die Prüfungsordnung regelt dies im Einzelfall, d.h. Prüfungen aus dem Bachelor, die du als Auflage "nachstudieren" musst, kannst du beliebig oft wiederholen.
| | Dann schreibst du dich für den Master bei uns ein und reichst danach einen Antrag auf [[Gleichwertigkeit]] ein. Wird dir die Gleichwertigkeit deines Abschlusses zu unserem Lehramtsbachelor bestätigt, kannst du dich für das nächste Semester zurückmelden. Wird sie dir nicht bestätigt, ist eine Rückmeldung nicht möglich (Rückmeldesperre). |
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| Bei Fragen zur Äquivalenz erteilen die zuständigen [[Fakultät]]en rechts­verbindliche Auskünfte.
| | ===Du hast einen Bachelor an der UDE abgeschlossen, aber nicht für das Lehramt?=== |
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| ====Bachelorabschluss ohne Lehramts­option====
| | Dann musst du zuerst prüfen lassen, ob dein Abschluss als gleichwertig zum Lehramtsabschluss anerkannt werden kann. Wann das der Fall ist und wie das geht, erfährst du auf unseren Seiten zum Thema Gleichwertigkeit. |
| 1. Du reichst den <blank text="Antrag">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/gleichwertigkeitspruefung_ohne_la_abschluss.pdf</blank> und deine Unterlagen nach der Bearbeitung durch die Prüfungsausschüsse beim [[Einschreibungswesen]] (Bereich Einschreibung, T03 R00) ein.
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| 2. Die auf Vollständigkeit geprüften Unterlagen werden an die zuständigen Fachprüfungs­ausschüsse mit Bitte um [[Bachelor-Master:Gleichwertigkeitsprüfung|Gleichwertigkeitsprüfung]] weitergeleitet.
| | Wird dir die Gleichwertigkeit bestätigt, schreibst du dich mit einem Antrag auf Umschreibung/ Studien- gangwechsel, deinem Studierendenausweis und Nachweisen über besondere Zugangsvoraussetzungen wie z.B. Sprachnachweise, im Studierendensekretariat um. Du brauchst keinen Termin dafür. |
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| | Wird dir die Gleichwertigkeit nicht bestätigt, kannst du dir einzelne Leistungen deines Bachelors anerkennen lassen und dich in einem höheren Semester in den Bachelor einschreiben oder dich auf einen Studienplatz bewerben. Informiere dich zum Thema in unserem Artikel höheres Fachsemester. |
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| 3. Die Fachprüfungs­ausschüsse erstellen einen entsprechenden Bescheid (mit Rechtsmitteln).
| | ===Du hast einen Bachelor an einer anderen Hochschule abgeschlossen, der kein Lehramtsbachelor ist?=== |
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| 4. Du legst den entsprechenden Bescheid bei der [[Einschreibung]] dem [[Einschreibungswesen]] vor. (Fristen beachten)
| | Dann kannst du zunächst prüfen lassen, ob dein Abschluss als gleichwertig zum Lehramtsabschluss anerkannt werden kann. Lies dazu unsere Hinweise im Artikel [[Gleichwertigkeit]]. |
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| Bei Fragen zur Äquivalenz erteilen die zuständigen [[Fakultät]]en rechts­verbindliche Auskünfte.
| | Wird dir die Gleichwertigkeit bestätigt, schreibst du dich mit einem Antrag auf Einschreibung und den zugehörigen Unterlagen bei uns ein. Dafür musst du vorab einen Termin online buchen. |
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| ====Ausnahme: Wirtschaftswissenschaft (BK)====
| | Wird dir die Gleichwertigkeit nicht bestätigt, kannst du dir einzelne Leistungen deines Bachelors anerkennen lassen und dich in einem höheren Semester in den Bachelor einschreiben oder dich auf einen Studienplatz bewerben. Informiere dich zum Thema in unserem Artikel [[Höheres Fachsemester]]. |
| Beachte bitte, dass die Regelung, die es dir erlaubt, Auflagen von bis zu 45 [[Credit Points|LP]] nachzustudieren, nicht für das Fach [[Ba-Ma(LABG2016):Wirtschaftswissenschaft_(LA_BK)|Wirtschaftswissenschaft (LA BK)]] gilt! Für dieses Fach muss die volle Gleichwertigkeit deines Bachelor-Abschlusses festgestellt werden. Wie viele und welche [[Credit Points|LP]] du nachweisen musst, um die Einschlägigkeit deines Bachelorstudiums für den Master in Wirtschaftswissenschaft nachzuweisen, kannst du der [[Fachprüfungsordnungen|Fachprüfungsordung]] Master Wirtschaftswissenschaft, §1, entnehmen: <blank text="Prüfungsordnung Wirtschaftswissenschaft (Master)">https://www.wiwi.uni-due.de/studium-lehre/lehramt/wiwi-bk-ma/ordnungendokumente/</blank>.
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| | | ==Quellen== |
| ===Studierende mit Bachelorabschluss der UDE (Intern)===
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| Hast du bereits deinen Bachelorabschluss an der [[Universität Duisburg-Essen]] erworben und möchtest nun auch hier dein Masterstudium beginnen, gibt es unterschiedliche Verfahren - je nachdem, ob du einen Bachelorabschluss mit Lehramtsoption oder ohne hast.
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| ====Bachelorabschluss mit Lehramtsoption====
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| Falls du einen Bachelorabschluss mit Lehramtsoption an der [[Universität Duisburg-Essen]] erworben hast, meldest du dich beim [[Einschreibungswesen]] und schreibst dich ein. Da das Studium für das kommende Winter- und das darauf­folgende [[Sommersemester]] nicht [[zulassungsbeschränkt|zulassungs­beschränkt]] ist, sollte dies ohne weitere Probleme möglich sein.
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| Zur [[Einschreibung]] musst du dein [[Zeugnis|Bachelor­zeugnis]] vorlegen. Falls du noch kein [[Zeugnis|Bachelor­zeugnis]] hast, brauchst du ggf. eine schriftliche Bestätigung deiner Prüferin oder deines Prüfers, dass alle Prüfungs­leistungen nachgewiesen wurden. Die Bescheinigung brauchst du nur für die Leistungen, die noch nicht im [[HISinOne]] eingetragen sind.
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| Wenn du dir sicher bist, dass alle deine Prüfungs­leistungen bereits im [[HISinOne]] eingetragen sind, brauchst du keine zusätzliche Bescheinigung.
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| Weitere Informationen: siehe [[Gemeinsame Prüfungsordnungen|Gemeinsame Prüfungsordnung]] für den Master of Education §1 Absatz 5 für [[G|Grundschulen]], [[HRGe|Haupt-, Real- und Gesamtschulen]] sowie [[GyGe|Gymnasien und Gesamtschulen]] bzw. 6 für [[BK|Berufskollegs]].
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| ====Bachelorabschluss ohne Lehramtsoption====
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| Falls du einen Bachelorabschluss ohne Lehramtsoption an der [[Universität Duisburg-Essen]] erworben hast und dich nun in den Master of Education einschreiben möchtest, musst du so verfahren wie beim [[Master#Bachelorabschluss ohne Lehramts­option|Bachelorabschluss ohne Lehramtsoption (Extern)]].
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| ==Master-Studium an der UDE ({{AbkM.Ed.}})==
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| Für das Lehramtsstudium gilt: Das Bachelorstudium dauert drei und der Master-Studiengang zwei Jahre. Dies gilt für alle Lehrämter.
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| Abschluss für alle Fächer­kombinationen ist der Master of Education (M. Ed.). Dieser ist Zugangsvoraussetzung zum [[Vorbereitungsdienst]] (ehemals Referendariat).
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| Hier gibt es eine Übersicht der [[Gemeinsame Prüfungsordnungen|Gemeinsamen Prüfungsordnungen]] für die entsprechenden [[Schulformen]] und Studienstarts.
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| *Studienstart [[WiSe]] 2016/17
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| **<blank text="Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Grundschulen">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-00-42-ws16.pdf</blank>
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| **<blank text="Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Haupt-,Real- und Gesamtschulen">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-00-44_ws16.pdf</blank>
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| **<blank text="Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-00-46_ws16.pdf</blank>
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| **<blank text="Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-00-48-ws16.pdf</blank>
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| *Studienstart VOR dem [[WiSe]] 2016/17
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| **<blank text="Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Grundschulen">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_42</blank>
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| **<blank text="Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Haupt-,Real- und Gesamtschulen">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_44.pdf</blank>
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| **<blank text="Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_46.pdf</blank>
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| **<blank text="Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_48.pdf</blank>
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| ==Verwandte Seiten==
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| * [[Bachelor-Master:Gleichwertigkeitsprüfung|Gleichwertigkeitsprüfung]]
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| * [[BA/MA]]
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| * [[Bachelor]]
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| * [[Studienstruktur]]
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| * [[FAQ:Bachelor-Master (LABG_2016)|FAQ:Bachelor-Master]]
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| ==Siehe auch==
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| *<blank text="Informationen zum Lehramtsmaster für externe Studieninteressierte">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/master_lehramt_extern.php</blank>
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| ==Quellen==
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| <references /> | | <references /> |
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| | | {{Gültigkeit|DATUM=2019-12-02|KOMMENTAR=noch in Bearbeitung}} |
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Der Master of Education im Lehramt setzt ein erfolgreich absolviertes Bachelorstudium voraus und ist an der Universität Duisburg-Essen (UDE) in allen Fächern zulassungsfrei.
Studierst du den Master in der Regelstudienzeit, bist du in zwei Jahren fertig und kannst danach in den Vorbereitungsdienst gehen. In jedem Fall musst du Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 120 Kreditpunkten ablegen.
Je nachdem, ob du deinen Bachelor im Lehramt an der UDE oder an einer anderen Uni abgeschlossen hast und ob du einen Lehramtsmaster ohne Lehramtsbachelor studieren möchtest, musst du unterschiedlich vorgehen, um dich ein- bzw. umschreiben zu können.
Die folgenden Informationen sind den Seiten des Einschreibe- und Prüfungswesens entnommen worden[1].
Du hast dein Bachelorstudium im Lehramt an der UDE abgeschlossen?
Dann meldest du dich zunächst für dein Bachelorstudium zurück und schreibst dich danach im Einschreibungs- und Prüfungswesen für den Master um. Dafür bringst du dein Bachelorzeugnis mit. Einen Einschreibeantrag, wie du ihn von deiner Einschreibung in den Bachelor kennst, brauchst du nicht.
Hast du noch kein Zeugnis bekommen, schaust du in HISinOne nach, ob bereits alle deine Prüfungen dort eingetragen wurden. Sollte das nicht der Fall sein, bittest du die entsprechenden Prüfenden, dir eine Ersatzbescheinigung auszustellen und legst diese im Einschreibewesen vor.
Interessieren dich noch mehr Themen, wie der rechtzeitige Beginn der Bachelorarbeit um den Master mit Semesterbeginn starten und dich zum Praxissemester anmelden zu können? Dann lies` sie in unseren Infos zur Bachelorarbeit nach.
Du hast einen Lehramtsbachelor abgeschlossen, aber nicht an der UDE?
Dann schreibst du dich für den Master bei uns ein und reichst danach einen Antrag auf Gleichwertigkeit ein. Wird dir die Gleichwertigkeit deines Abschlusses zu unserem Lehramtsbachelor bestätigt, kannst du dich für das nächste Semester zurückmelden. Wird sie dir nicht bestätigt, ist eine Rückmeldung nicht möglich (Rückmeldesperre).
Du hast einen Bachelor an der UDE abgeschlossen, aber nicht für das Lehramt?
Dann musst du zuerst prüfen lassen, ob dein Abschluss als gleichwertig zum Lehramtsabschluss anerkannt werden kann. Wann das der Fall ist und wie das geht, erfährst du auf unseren Seiten zum Thema Gleichwertigkeit.
Wird dir die Gleichwertigkeit bestätigt, schreibst du dich mit einem Antrag auf Umschreibung/ Studien- gangwechsel, deinem Studierendenausweis und Nachweisen über besondere Zugangsvoraussetzungen wie z.B. Sprachnachweise, im Studierendensekretariat um. Du brauchst keinen Termin dafür.
Wird dir die Gleichwertigkeit nicht bestätigt, kannst du dir einzelne Leistungen deines Bachelors anerkennen lassen und dich in einem höheren Semester in den Bachelor einschreiben oder dich auf einen Studienplatz bewerben. Informiere dich zum Thema in unserem Artikel höheres Fachsemester.
Du hast einen Bachelor an einer anderen Hochschule abgeschlossen, der kein Lehramtsbachelor ist?
Dann kannst du zunächst prüfen lassen, ob dein Abschluss als gleichwertig zum Lehramtsabschluss anerkannt werden kann. Lies dazu unsere Hinweise im Artikel Gleichwertigkeit.
Wird dir die Gleichwertigkeit bestätigt, schreibst du dich mit einem Antrag auf Einschreibung und den zugehörigen Unterlagen bei uns ein. Dafür musst du vorab einen Termin online buchen.
Wird dir die Gleichwertigkeit nicht bestätigt, kannst du dir einzelne Leistungen deines Bachelors anerkennen lassen und dich in einem höheren Semester in den Bachelor einschreiben oder dich auf einen Studienplatz bewerben. Informiere dich zum Thema in unserem Artikel Höheres Fachsemester.
Quellen
Dieser Artikel ist gültig bis 2019-12-02