Einschreibungs- und Prüfungswesen: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Sachgebiet Einschreibungs- und Prüfungs­wesen betreut im Bereich Einschreibungs­wesen die Studien­interessierten und Studierenden in Hinblick auf Bewerbungs- und Zulassungs­verfahren in [[Zulassungsbeschränkt|zulassungs­beschränkten]] Studien­gängen, wickelt die [[Einschreibung]] in diesen und in den übrigen Studiengängen ab und lässt Zweit- und Gast­hörer zu.}} | Das Sachgebiet Einschreibungs- und Prüfungs­wesen betreut im Bereich Einschreibungs­wesen die Studien­interessierten und Studierenden in Hinblick auf Bewerbungs- und Zulassungs­verfahren in [[Zulassungsbeschränkt|zulassungs­beschränkten]] Studien­gängen, wickelt die [[Einschreibung]] in diesen und in den übrigen Studiengängen ab und lässt Zweit- und Gast­hörer zu.}} | ||
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Version vom 24. September 2019, 10:16 Uhr
Ferner informiert es über die Studienmöglichkeiten und die Zulassungs- und Einschreibungsvoraussetzungen. Außerdem werden von dort die Rechtsangelegenheiten bei der Erhebung von Studienbeiträgen bearbeitet. Im Bereich Prüfungswesen bereitet es die Abnahme von Prüfungen vor und wickelt diese ab.
Dienstgebäude
Die Büros des Einschreibungswesens sind am Campus Essen im Gebäudebereich T03 R00 und am Campus Duisburg im Bereich SG zu finden. Sofern du dich nicht einschreiben möchtest, sondern ein anderes Anliegen hast, brauchst du keinen Termin. In diesen Fällen gehst du während der Öffnungszeiten direkt zum Bereich Einschreibungswesen und ziehst im Vorraum des Haupteingangs eine Wartemarke.
Bereich Einschreibungswesen
Der Bereich Einschreibungswesen ist primär für Bewerbung, Einschreibung, Rückmeldung und Studienbeiträge zuständig. Dies umfasst u. a. Dienstleistungen wie die allgemeine Information in den genannten Bereichen, Immatrikulation und Exmatrikulation sowie die Ausgabe von Studierendenausweisen.
Bereich Prüfungswesen
Der Bereich Prüfungswesen, vormals das zentrale Prüfungsamt, ist für die Anerkennung von Studienleistungen, deren Speicherung und das Ausstellen von entsprechenden Dokumenten zuständig.
Siehe auch
Homepage Einschreibungs- und Prüfungswesen
Dieser Artikel ist gültig bis 2019-12-01