Semesterticket: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. September 2019, 14:40 Uhr
Das Einschreibungswesen ruft alle Studierenden deren Studierendenausweis im Zeitraum von 2014 - 2016 erstellt wurde auf, das Semesterticket mit der myUDE App herunterzuladen oder als PDF-Dokument auszudrucken. Durch eine fehlerhafte Programmierung wird die Fahrtberechtigung bei den Chipkarten ab dem 1. Oktober 2018 ungültig und die Ausweise werden dann auch nicht mehr bei der Kontrolle in Bussen und Bahnen funktionieren.
Den Vertrag zwischen dem VRR und der Studierendenschaft, in dem die unten beschriebenen Umstände festgelegt wurden, kannst du hier einsehen.
Allgemeines
Seit dem Wintersemester 2016/17 ist das Semesterticket nicht mehr auf den neu ausgestellten Studierendenausweisen integriert.[1]Alternativ bietet die Uni das VRR- und NRW-Ticket in der MyUDE-App und als ausdruckbares PDF-Dokument an. Das Ticket in der App und auch das ausgedruckte PDF - Dokument sind jeweils nur für ein Semester gültig. Denkt also daran, das Ticket bis zum 31.03 für das Sommersemester und bis zum 30.09. für das Wintersemester neu herunterzuladen. Dieses kann von dieser Webseite heruntergeladen werden. Dein Ticket kannst du neuerdings auch bei HISinOne ausdrucken, wenn du in dem Portal auf Studienservice klickst und dann unter Bescheinigungen schaust. Studierendenausweise, die vor dem Wintersemester 2016/17 ausgestellt wurden, gelten seit dem 1. Oktober 2018 NICHT MEHR gleichzeitig als Semesterticket.
Das Semesterticket ist nicht übertragbar.[2]Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht frei käuflich. Stattdessen ist es für jeden Studierenden automatisch im Semesterbeitrag enthalten, der an die Uni gezahlt wird.
Semesterticket im VRR
Die Informationen des folgenden Abschnitts stammen von der Homepage des VRR[3] und des AStA[4]
Den Geltungsbereich des Semestertickets in den Regionen Süd und Nord des VRR-Gebiets findet ihr in detaillierter Darstellung in dieser pdf-Datei.[5]
Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann
- es für beliebig viele Fahrten rund um die Uhr im VRR-Verbundraum in der 2. Wagenklasse nutzen.
- ganztägig im gesamten VRR-Verbundgebiet ein Fahrrad unentgeltlich mitnehmen.
- zu folgenden Zeiten eine weitere Person unentgeltlich im gesamten VRR mitnehmen:[6]
- Montags bis Freitags ab 19:00 Uhr
- An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig im gesamten Verbundraum
- Das VRR-Semesterticket ist durch ein 3,60€ teures Zusatzticket erweiterbar (ausgenommen ist die 1. Klasse-Nutzung)[7]. Was es mit den Zusatztickets auf sich hat könnt ihr hier [8] nachlesen.
NRW-Ticket
Die Informationen des folgenden Abschnitts sind entnommen aus den Tarifbestimmungen zum Semesterticket[11]
Zusätzlich zum VRR-Semesterticket können Studierende der UDE das NRW-Semesterticket nutzen. Es gilt für sämtliche zuschlagsfreie Busse, Bahnen und Züge des Nahverkehrs in NRW. Die Benutzung der 1. Wagenklasse im Nahverkehr ist auch gegen Zahlung eines Zuschlages ausgeschlossen![12]
Rahmenbedingungen des NRW-Semestertickets:
- Studierendenausweise mit dem Aufdruck „SemesterTicket" oder "Freie Fahrt mit VRR- Verkehrsmitteln" gelten seit dem 1. Oktober 2018 NICHT MEHR mehr als Fahrausweis im VRR/ NRW Nahverkehr. Das mobile Ticket in der App sowie der Ausdruck ist nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis gültig.
- Das NRW-Semesterticket gilt für Fahrten mit zuschlagsfreien Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in ganz NRW
- Der Vertrag zum NRW-Ticket kann nur als Ergänzung zum regionalen Semesterticket (VRR-Ticket) geschlossen werden.
Das heißt:
- Ohne das VRR-Ticket, kann es kein NRW-Ticket geben.
- Durch das NRW-Ticket könnt ihr auch außerhalb des VRR-Gebiets die Öffis nutzen.
- Die Tarifbestimmungen des NRW-Ticket gibt es hier als pdf-Datei zum Download.
Nutzungsberechtigung
Alle Studierenden, die den aktuellen Semesterbeitrag gezahlt haben, sind berechtigt, das Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen[13]:
- Studierende, die als Gasthörer eingeschrieben sind,
- Studierende, die als Zweithörer eingeschrieben sind,
- Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden.
Befreiung
Wenn du zu einer der folgenden Personengruppen gehörst, kannst du einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags stellen[14]:
- Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
- Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
- Studierende, die sich nachweislich aufgrund ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten,
- alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst.
Zuständig für die Befreiung ist das Einschreibungswesen.
Kostenrückerstattung in Ausnahmefällen
Studierende, die sich im laufenden Semester exmatrikulieren, können sich anteilig die Kosten für das VRR-Ticket erstatten lassen. Die genauen Konditionen dafür findest du hier . Ansprechpartner dafür ist das Sekretariat des AStA: sekretariat@asta-due.de. Bei einem Auslandssemester, einem Praxissemester außerhalb von NRW oder einem Hochschulwechsel innerhalb des VRR Tarifgebietes gibt es die Möglichkeit, den gesamten Betrag erstattet zu bekommen.[15] Die Anträge zur Rückerstattung als PDF findest du hier
Vorkursticket
Wenn du als Erstsemester Vorkurse besuchen möchtest und dafür pendeln musst, gibt es die Möglichkeit, ein Vorkursticket zu beantragen. Dieses gilt nach Kauf für 30 Tage im gesamten Verbundsraum und der Starttag ist frei wählbar. Das Ticket kostet 60 Euro und kann nur in den zwei Monaten vor Semesterbeginn gekauft werden. Du kannst das Ticket nur dann erwerben,wenn die Studierendenvertretung und der VRR einen Semesterticketvertrag haben, was bei der UDE der Fall ist. [16]
Siehe auch
- Grundlegende Infos zum Semesterticket im Bereich Einschreibungswesen und beim AStA
- Informationen des VRR zum Semesterticket
Quellen
- ↑ http://www.asta-due.de/2016/11/aktuelles-zum-semesterticket-auf-dem-studierendenausweis/ [zuletzt besucht am 13. April 2019]
- ↑ https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/ticket/vrr/semesterticket/ [zuletzt besucht am 12. August 2019]
- ↑ http://www.vrr.de/de/service/semester/index.html [zuletzt besucht am 13. März 2019]
- ↑ http://www.asta-due.de/service/semesterticket-2/ [zuletzt besucht am 13. März 2019]
- ↑ http://www.vrr.de/imperia/md/content/service/tarifinformationen/verbundraum_jan_2018.pdf [zuletzt besucht am 13. März 2019]; Der VRR-Verbundraum (Anlage 2) (gefunden unter: http://www.vrr.de/de/service/downloads/tarifinformationen/index.html)
- ↑ https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/ticket/vrr/semesterticket/
- ↑ https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/zusatzticket/ [zuletzt besucht am 12. August 2019]
- ↑ https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/zusatzticket/ [zuletzt besucht am 12. August 2019]
- ↑ https://www.kvb.koeln/fahrtinfo/liniennetzplaene.html#lightbox/7/ [zuletzt besucht am 13. März 2019]
- ↑ https://busse-und-bahnen.nrw.de/index.php?id=368/&type=275 [zuletzt besucht am 13. März 2019]
- ↑ https://www.ots-nrw.de/uploads/files/Tarifbestimmungen_NRW_Tarif_2016_Anlage_6_SemesterTicket_NRW.pdf [zuletzt besucht am 15. Januar 2018], gefunden unter https://www.ots-nrw.de/index.php/product/28/show/0/0/0/0/buy [zuletzt besucht am 13. März 2019]
- ↑ http://www.vrr.de/de/tickets/vielfahrer/semesterticket/index.html [zuletzt besucht am 13. März 2019]
- ↑ https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml [zuletzt besucht am 15. Januar 2018]
- ↑ https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml [zuletzt besucht am 13. März 2019]
- ↑ http://www.asta-due.de/service/ticketrueckerstattung/ [zuletzt besucht am 13. März 2019]
- ↑ https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/ticket/vrr/semesterticket/
Dieser Artikel ist gültig bis 2019-10-03