Bachelor-Master: Höheres Fachsemester: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Oktober 2019, 14:09 Uhr
Für die Bewerbung/Einschreibung in ein höheres Fachsemester gehst du folgendermaßen vor:
Höheres Fachsemester: Bewerbung/Einschreibung
- Du lässt deine Studien-und Prüfungsleistungen fristgerecht, also bis zum 15. Juli für das Wintersemester oder bis zum 15. Januar für das Sommersemester, anerkennen: Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.
- Nach Prüfung der Anträge auf Anerkennung bekommst du einen Einstufungsbescheid, in welchem die Höhe des Fachsemester festgelegt wird.
- Du prüfst, ob für die Fächer, für die du dich bewerben möchtest, auch im höheren Fachsemester eine Zulassungsbeschränkung besteht (NC) oder ob Sie zulassungsfrei sind (F): Übersicht: Studiengänge mit Lehramtsoption .
- Ist mindestens eines deiner Fächer auch im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt, musst du dich während der Bewerbungsfristen, also bis zum 15. September (Wintersemester) bzw. 15. März (Sommersemester), für einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben: Bewerbung für ein höheres Fachsemester . Wenn du einen Studienplatz bekommst, kannst du dich zum Einschreibetermin (siehe Zulassungsbescheid) einschreiben.
- Sind beide Fächer zulassungsfrei, kannst du dich während der Einschreibungsfristen einschreiben: Einschreibung.
Zum Wintersemester kannst du dich für die Fachsemester (Bachelor) 1, 3 und 5 bewerben. Zum Sommersemester für die Fachsemester 2, 4 und 6. Bei einer Bewerbung zum Wintersemester ist es sinnvoll, wenn du dich parallel auch bis zum 15. Juli auf einen Studienplatz im 1. Fachsemester bewirbst, um deine Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen.
Weiterführende Informationen und FAQ
- Informationen zum höheren Fachsemester
- Bewerbung für das höhere Fachsemester
- FAQ zum Thema Bewerbung - höhere Fachsemester
- Wie erfolgt die Vergabe der Studienplätze für höhere Fachsemester?
Verwandte Seiten
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-04-30