Anerkennung von außeruniversitären Auslandsaufenthalten: Unterschied zwischen den Versionen

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*[[Auslandsaufenthalt]]
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Version vom 4. November 2019, 11:22 Uhr

Für das Lehramtsstudium der modernen Fremdsprachen sind Auslands­aufent­halte verpflich­tend. Auch außer­universitäre Auslands­aufent­halte können an­ge­rech­net werden. Hierzu hat die Fakultät für Geisteswissenschaften eine ein­heit­liche Regelung für alle vier Fremd­sprachen im BA-Lehramt getroffen. Grundsätzlich anerkannt können werden [1]:

  • Praktika während der Studienzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind)
  • Aufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums
  • Erwerb der Hochschulreife im Zielland
  • zeitnah am Studium liegende längere Schulaufenthalte im Zielland (wobei hier im Einzelfall zu entscheiden ist)


Zur Beratung und Einschätzung, ob eine Anerkennung in deinem Fall möglich ist, kannst du dich an die Studienfachberatung in deinem Fach (moderne Fremdsprache) bzw. die oder den Modulbeauftragte/-n wenden. Weitere Informationen und Kontaktdaten findest du im Artikel Auslandsaufenthalt.

Quellen

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Dieser Artikel ist gültig bis 2019-03-18