BAföG: Unterschied zwischen den Versionen
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Das BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler/-innen sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt. | Das BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler/-innen sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt. Wenn du einen Antrag auf BAföG stellen möchtest, kannst du das beim Studierendenwerk tun. Auf dessen <blank text="Website ">https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/</blank>findest du ausführliche Informationen und ein FAQ zum BAföG-Antrag. Wenn du Fragen zu deinem laufenden Antrag hast, kontaktierst du deine/n zuständige/n Sachbearbeiter/-in. Wer für dich zuständig ist, kannst du auf der <blank text="Website">https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/kontakt/</blank> des Studierendenwerks nachlesen. | ||
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==BAföG in Duisburg-Essen== | ==BAföG in Duisburg-Essen== |
Version vom 8. November 2019, 12:17 Uhr
BAföG in Duisburg-Essen
Ansprechpartner/-innen in Bezug auf das BAföG für Studierende der Universität Duisburg-Essen sind die entsprechenden Sacharbeiter/-innen des Studierendenwerks. Die Sprechzeiten sind auf der Website des Studierendenwerks verlinkt.
Regelung zur Eignungsbescheinigung für Lehramtsstudierende
Die UDE hat sich für die Lehramtsstudiengänge auf eine Regelung verständigt, wie der Leistungsstand zur Weiterförderung nach BAföG nach dem 4. Semester beim BAföG-Amt nachgewiesen werden kann. Studierende, die die definierte Mindestanzahl an CP erreicht haben, drucken einfach selbst ihren Notenspiegel mit den bisher erreichten CP aus und legen diesen dem BAföG-Amt vor.
Aktuelle Reformen
Am 01. August 2019 wurde die letzte BAföG-Reform beschlossen, diese ist zum Wintersemester 2019/20 in Kraft getreten. Neben der Erhöhung der BAföG-Sätze gab es u. a. Änderungen bei den Wohnzuschlägen, Einkommensfreibeträgen und Darlehensmodalitäten. Ausführliche Informationen zu den Änderungen könnt ihr auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nachlesen.
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-04-04