Gasthörer: Unterschied zwischen den Versionen
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Bist du Gasthörerin oder Gasthörer, kannst du nur bestimmte Veranstaltungen besuchen. Diese findest du im [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/gasthoerer.shtml Gasthörerverzeichnis]. Möchtest du an regulären Lehrveranstaltungen aus dem allgemeinen [[Vorlesungsverzeichnis]] teilnehmen, brauchst du zusätzlich die Einverständniserklärung des Lehrenden (mit Unterschrift und Siegel) und musst diese vor Abgabe deines Antrags einzuholen. | |||
Als Gasthörer/-in kannst du keine Prüfungen ablegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können dir nur Bescheinigungen ausgestellt werden. | |||
Zur Gasthörerschaft für Flüchtlinge informiert das [[Akademisches_Auslandsamt_(AAA)|Akademische Auslandsamt]] unter [mailto:restart@uni-due.de restart​@uni-due.de] | |||
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Version vom 10. Dezember 2019, 13:55 Uhr
Möchtest du als Gasthörerin oder Gasthörer einzelne Lehrveranstaltungen an der UDE besuchen,
stellst du einen Antrag auf Zulassung zur Gasthörerschaft im Einschreibungswesen. Eine Zulassung bekommst du immer für ein Semester. Eine Gasthöherschaft kostet 100€ pro Semester, auf den Seiten des Einschreibungswesens findest du die Kontoverbindung.
Bist du Gasthörerin oder Gasthörer, kannst du nur bestimmte Veranstaltungen besuchen. Diese findest du im Gasthörerverzeichnis. Möchtest du an regulären Lehrveranstaltungen aus dem allgemeinen Vorlesungsverzeichnis teilnehmen, brauchst du zusätzlich die Einverständniserklärung des Lehrenden (mit Unterschrift und Siegel) und musst diese vor Abgabe deines Antrags einzuholen.
Als Gasthörer/-in kannst du keine Prüfungen ablegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können dir nur Bescheinigungen ausgestellt werden.
Zur Gasthörerschaft für Flüchtlinge informiert das Akademische Auslandsamt unter restart@uni-due.de
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-12-05