Gleichstellungskommission: Unterschied zwischen den Versionen

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*Grundsätze für die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben in Forschung und Lehre sowie bei der Entwicklungsplanung;
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*Beratung der zuständigen Stellen bei Vorbereitung und Erstellung der Frauen-
*Beratung der zuständigen Stellen bei Vorbereitung und Erstellung der Frauen-
förderpläne sowie bei deren Fortschreibung auf der Grundlage der Berichte über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen sowie die Vorbereitung der entsprechenden Beschlüsse.
förderpläne sowie bei deren Fortschreibung auf der Grundlage der Berichte über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen sowie die Vorbereitung der entsprechenden Beschlüsse."
|Quelle=https://www.uni-due.de/gremien/Gleichstellungskommission.shtml
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Version vom 10. Dezember 2019, 15:27 Uhr

Die Gleichstellungskommission ist ein Gremium an der Universität Duisburg-Essen (UDE).

Mitglieder sind auch Studierende, die im jährlichen Turnus gewählt werden.

"Zum Aufgabenbereich gehören insbesondere:

  • Grundsätze für die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben in Forschung und Lehre sowie bei der Entwicklungsplanung;
  • Grundsätze, Modelle und Stellungnahmen zur Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Maßnahmen und zu deren Berücksichtigung im Rahmen von Ziel- und Leistungs-

vereinbarungen sowie der internen Mittelvergabe;

  • Beratung der zuständigen Stellen bei Vorbereitung und Erstellung der Frauen-

förderpläne sowie bei deren Fortschreibung auf der Grundlage der Berichte über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen sowie die Vorbereitung der entsprechenden Beschlüsse."

https://www.uni-due.de/gremien/Gleichstellungskommission.shtml


Dieser Artikel ist gültig bis 2020-03-09