Ba-Ma(LABG2016): Fachwechsel: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Januar 2020, 09:09 Uhr

Auf dieser Seite findest du Informationen zum Fachwechsel oder Schulformwechsel.

Wechsel im Bachelor

Möchtest du während deines Studiums ein Fach oder die Schulform wechseln, prüfst du zunächst, ob es sich um ein zulassungsbeschränktes Fach bzw. zulassungsbeschränkte Fächer handelt und ob du weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllen musst, wie z. B. eine bestandene Eignungsprüfung oder der Nachweis von Sprachkenntnissen.

Ist dein gewünschtes Fach zulassungsbeschränkt bzw. sind deine gewünschten Fächer zulassungsbeschränkt, musst du dich für eine Studienplatz bewerben, bevor du dich umschreiben bzw. einschreiben kannst.

Beginnst du dein neues Fach oder deine neuen Fächer im 1. Fachsemester, kannst du dich nur zum Wintersemester bewerben. Möchtest du in einem höheren Fachsemester studieren, lässt du zunächst deine schon erbrachten Leistungen anerkennen, bevor du dich für das höhere Fachsemester bewerben und einschreiben kannst. Die Fristen für die Anerkennung sind der 15. Januar (für das Sommersemester) und der 15. Juli (für das Wintersemester).

Wechsel im Master

Im Masterstudium setzt du die Fächer des Bachelorstudiums fort, daher ist ein Fach- oder Schulformwechsel während des Masters nicht möglich[1].

Möchtest du zur Einschreibung in den Master die Schulform wechseln, geht dies nur im Einzelfall. Um herauszufinden, ob es für dich möglich ist, prüfe zunächst die Zugangsvoraussetzungen für dein gewünschtes Lehramt im Master in der GPO Master für deine gewünschte Schulform (§1,2(a)). Ist dort dein Bachelorabschluss genannt, kannst du dich schriftlich an die Prüfungsausschüsse wenden und deinen Wechselwunsch mitteilen. Dieser wird dann bei der notwendigen Gleichwertigkeitsprüfung mitgeprüft.


Quellen

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-05-18