Studierendenparlament: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. Juli 2020, 09:05 Uhr
Aufgaben
Laut Hochschulgesetz (HG) für Nordrhein-Westfalen ist das Studierendenparlament (StuPa) „das oberste Beschluss fassende Organ der Studierendenschaft“. Lediglich eine Urabstimmung unter allen Studierenden kann das StuPa überstimmen.
Das Studierendenparlament entscheidet über wichtige Angelegenheiten der Studierendenschaft, wozu jeweils Anträge der hochschulpolitischen Listen, der Fachschaften oder anderer Studierender und Studierendengruppen zu Grunde gelegt werden. Dazu gehören unter anderem die Höhe des Mobilitätsbeitrages (Semesterticket) und der Studierendenschaftsbeitrag, über den z. B. die Fachschaften ihre finanzielle Ausstattung erhalten.
Die wichtigste Aufgabe des StuPa ist die Wahl und Kontrolle des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA), der die Studierenden gegenüber der Hochschule und der Öffentlichkeit vertritt.
Wahlen
Die Mitglieder des Studierendenparlamentes werden von allen eingeschriebenen Studierenden der Universität Duisburg-Essen gewählt. Die Amtsperiode dauert ein Jahr. Die Stupa-Mitglieder wählen und kontrollieren den AStA und beschließen über die Satzung sowie den Haushalt der Studierendenschaft. Weitere Informationen findest du auf den Seiten des Studierendenparlaments.
<youtube>dQ1iMsA4SVg</youtube>
Zusammensetzung
Das StuPa ist am besten mit dem Bundestag in Deutschland vergleichbar. Es wird einmal im Jahr von den Studierenden der Hochschule gewählt. Diese können sich für eine der antretenden hochschulpolitischen Listen entscheiden. Das Wahlergebnis wird dann nach einem bestimmten Rechenverfahren (Rangmaßzahlverfahren nach D'Hondt) gewertet, wonach sich die Verteilung der Listen auf die 37 Mandate im Parlament ergibt.
Eine Übersicht über die Listen und die aktuelle Sitzverteilung findest du auf der Website des StuPa.
Arbeitsweise
Alle StuPa-Sitzungen sind hochschulöffentlich und jeder Studierende hat Antrags- und Rederecht. Lediglich bei Personaldebatten über AStA-Angestellte oder Mitglieder kann die Öffentlichkeit aus Datenschutzgründen ausgeschlossen werden. Die Sitzungen finden abwechselnd an beiden Campi statt.
Dem StuPa sitzt ein Präsidium vor, welches aus drei Personen besteht, die von den drei Listen benannt werden, welche bei der Wahl die höchsten Stimmenanzahlen auf sich vereinen konnten. Das Präsidium leitet und protokolliert die, regelmäßig monatlich in der Vorlesungszeit stattfindenden Sitzungen des Parlaments und hat darauf zu achten, dass diese auch nach den Richtlinien der Gesetzgebung und der Satzung sowie Wahlordnung der Studierendenschaft ablaufen.
Auf der konstituierenden Sitzung bilden sich, wie im Bundestag auch, eine Koalition und eine Opposition. Praktisch bestimmt die Koalition die Anzahl der AStA-Referate und die dazugehörigen Referent*innen und wählt sie mit ihrer Mehrheit. Wie auch im Bundestag können sich die Mandatsträger*innen im Parlament auch abweichend von der Meinung ihrer Liste für oder gegen Kandidat*innen entscheiden.
Die AStA-Referent*innen haben auf jeder StuPa-Sitzung einen schriftlichen Rechenschaftsbericht vorzulegen, damit das Parlament die Arbeit des AStA kontrollieren und gegebenenfalls hinterfragen kann.
Außerdem wählt das StuPa auf der konstituierenden Sitzung diverse Ausschüsse, welche sich um spezielle Angelegenheiten kümmern:
Kontakt
Weitere Informationen zum StuPa, die Sitzungsprotokolle und -termine findest du auf der Webseite des StuPa. Alle Listen, die aktuell im Studierendenparlament vertreten sind, kannst du auch bei Facebook und/oder Instagram finden.
Verwandte Seiten
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-09-22