Ba-Ma(LABG2016): Berufsfeldpraktikum: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. Mai 2020, 08:46 Uhr
Absolvierst du aktuell dein Berufsfeldpraktikum (BFP) und bist von Schließungen der Praktikumseinrichtungen als Sicherheitsmaßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus betroffen, kannst du dich für weitere Informationen an dein Fach bzw. deine Fächer wenden. Bitte beachte die Hinweise zum Minimalbetrieb in der UDE.
Aufbau
Das Berufsfeldpraktikum (BFP) ist in das Praxismodul Berufsfeld eingebettet und wird im 4. oder 5. Semester in nur einem der studierten Unterrichtsfächer bzw. Lernbereiche belegt. Neben dem BFP umfasst das Praxismodul in der Regel eine fachdidaktische Lehrveranstaltung, die das Praktikum vorbereitet, begleitet und nachbereitet. Somit nimmst du zunächst an einem Vorbereitungs- bzw. Begleitseminar teil, das von den Fächern angeboten und verantwortet wird.
Anschließend wird das Praktikum an einer außerschulischen Bildungseinrichtung entweder als Block oder semesterbegleitend absolviert. Insgesamt soll das Praktikum 80 Stunden umfassen. Sofern die Praktikumseinrichtung nicht durch die Lehrveranstaltung vorgegeben ist, suchen sich die Studierenden diese selbstständig. Möglich sind z. B. Weiterbildungsinstitute, Beratungsstellen, Museen oder Universitäten. Bitte informiere dich rechtzeitig bei deiner Fakultät, welche Praktikumseinrichtungen anerkannt werden.
Ziele
Das BFP ermöglicht es, Erfahrungen in außerschulischen Bildungseinrichtungen zu sammeln und dabei:
- ausgewählte berufliche Optionen ansatzweise zu erproben;
- die persönliche Kommunikationsfähigkeit in der Vermittlungsarbeit einschätzen zu lernen und sie weiterzuentwickeln;
- Praktikumserfahrungen vor dem Hintergrund der eigenen Studienwahl zu reflektieren und Entscheidungen für die weitere Studien- und Berufswahl zu treffen sowie
- Einblicke in die für den Lehrerberuf relevanten außerschulischen Tätigkeitsfelder zu gewinnen und konkretere berufliche Optionen und Perspektiven außerhalb des Schuldienstes zu erhalten.
Anmeldung
Zunächst meldest du dich für eine begleitende Lehrveranstaltung in einem der studierten Unterrichtsfächer bzw. Lernbereiche an. Die entsprechenden Veranstaltungen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung findest du im LSF.
Sobald du eine Praktikumseinrichtung gefunden hast, meldest du dein BFP über das Anmeldeportal des ZLB unter der Angabe des Faches und der selbstgesuchten Praktikumseinrichtung.
Rechte und Pflichten
- Weisungsbefugnis: Die Praktikantinnen und Praktikanten müssen alle Regelungen beachten, die für die Praktikumseinrichtung gelten.
- Verschwiegenheit
- Versicherungsschutz: Im Rahmen des BFP besteht für die Praktikantinnen und Praktikanten gesetzlicher Unfallschutz. Auch Praktikantinnen und Praktikanten tragen Haftungsrisiken für den Fall, dass sie der Schule oder Dritten einen Schaden zufügen. Es ist daher sinnvoll, dass Praktikantinnen und Praktikanten eine private Haftpflichtversicherung abschließen, die ihre persönliche Haftung gegenüber der Schule und Dritten während der Dauer des Praktikums abdeckt. Praktikantinnen und Praktikanten, die bereits über einen Haftpflichtversicherungsschutz verfügen, sollten diesen hinsichtlich des Versicherungsumfangs überprüfen lassen.
- Infektionsschutz
- Masernschutzgesetz: wenn du nach dem 1. Januar 1971 geboren bist und du nach dem 01. März 2020 dein Berufsfeldpraktikum absolvierst, musst du dich gegen Masern impfen lassen, sofern du keinen Impfschutz hast. Achte bitte darauf, dass du die Impfung in deinen Impfpass eintragen lässt, denn du musst den Impfpass der Leitung deiner Praktikumseinrichtung vorlegen, spätestens am ersten Tag deines Praktikums. Kannst du dies nicht, darfst du dein Praktikum nicht antreten. Bist du gegen Masern immun oder verträgst du eine Impfung nicht, bittest du deine Ärztin oder deinen Arzt, dir dies durch ein entsprechendes Schreiben zu belegen. Auch hier gilt, dass du das Schreiben der Leitung deiner Praktikumseinrichtung vorlegen musst, spätestens an dem Tag, an dem du das Praktikum beginnst. Kannst du es nicht vorlegen, darfst du dein Praktikum nicht beginnen.
- Regelungen im Krankheitsfall: Im Fall der Erkrankung haben die Praktikantinnen und Praktikanten die Praktikumseinrichtung umgehend zu informieren.
- Abschluss des Praktikums: Die Praktikumseinrichtung muss den Praktikantinnen und Praktikanten die Durchführung des Praktikums nach dessen Beendigung entsprechend den formalen Anforderungen der Hochschulen bestätigen. Das Bestätigungsformular findest du im Wiki als PDF.
- Das ZLB hat umfangreiche Materialien zusammengestellt, die über die rechtlichen Fragen während des Praktikums informieren, u. a. über Unfallversicherung (auch im Ausland), Haftung, besondere Gefährdung durch Infektionskrankheiten, Belehrung zum Datenschutz, zur allgemeinen Verschwiegenheit und zum Infektionsschutzgesetz. Die Formulare findest du im Downloadbereich der ZLB-Website.
Portfolio
- Nachweisdokument für das Berufsfeldpraktikum
- Übersicht zu Portfolioeinlagen und weiteren Dokumenten für das BFP
Siehe auch
Verwandte Seiten
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-10-04