Förderschule: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Manche Schülerinnen und Schüler bedürfen einer sonderpädagogischen Förderung. Dabei ist zu entscheiden, wo diese Förderung stattfindet (dies bestimmt den „Förderort“) und was überwiegend gefördert wird (dies bestimmt den „Förder­schwerpunkt“).}}
{{Teaser|Text=Manche Schüler*innen benötigen eine sonderpädagogische Förderung. Eine Förderschule ist eine [[Schulformen|Schulform]], die diese Schüler*innen individuell und gezielt entsprechend ihres Förderbedarfs gefördert werden. }}


Als Förderorte sind in Nordrhein-​Westfalen drei verschiedene Möglich­keiten vorgesehen:
Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs geschieht in der Regel auf Antrag der Eltern. Wenn bei Schüler*innen ein Förderbedarf festgestellt wird, muss die Schulaufsicht über den Förderort und den Förderschwerpunkt entscheiden.  
*die allgemeinen Schulen (allgemein­bildende Schulen und berufsbildende Schulen),
*die Förderschulen sowie
*die Schulen für Kranke.


Folgende Förderschwerpunkte gibt es:
Der Förderort kann sein:
*Emotionale und soziale Entwicklung
* Allgemeine Schulen (allgemein­bildende Schulen und berufsbildende Schulen),
*Geistige Entwicklung
* Förderschulen
*Hören und Kommunikation
* Schulen für Kranke
*Körperliche und motorische Entwicklung
*Lernen
*Sehen
*Sprache


Über den sonder­pädagogischen Förderbedarf und den Förderort entscheidet die Schul­aufsicht. Der sonder­pädagogische Förderbedarf ist jedes Jahr durch die Schule zu überprüfen. Bei Bedarf wird der Förderort neu festgelegt.
In NRW findet die sonderpädagogische Förderung normalerweise an allgemeinen Schulen mit einem Schwerpunkt zum Gemeinsamen Lernen statt. Eine Förderschule kann aber dann eine Alternative sein, wenn der Förderbedarfs des Kindes über das hinaus geht, was eine Lehrperson an einer regulären Schule im Rahmen ihrer Kompetenz leisten kann.  


Förderschulen können als Schulen im organisatorischen und personellen Verbund geführt werden; das heißt, Förder­schulen mit unterschied­lichen Förder­schwerpunkten sind unter einem Dach und einer gemeinsamen Schul­leitung zusammen­gefasst.
Der Förderschwerpunkt bezieht sich auf die Art des Förderbedarfs. Folgende Förderschwerpunkte gibt es:
Darüber hinaus gibt es sonder­pädagogische Förderung
* Emotionale und soziale Entwicklung
*in der Schule für Kranke, dies ist eine Schule eigener Art, in der auch sonder­pädagogische Förderung stattfinden kann
* Geistige Entwicklung
*im gemeinsamen Unterricht in allgemeinen Schulen
* Hören und Kommunikation
*in allgemeinen Schulen und Förderschulen für Kinder und Jugendliche mit Autismus
* Körperliche und motorische Entwicklung
*im Hausunterricht.
* Lernen
* Sehen
* Sprache


Über das [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Foerderschule/index.html Schulministerium NRW] findest du weitere Informationen dazu.
Über das [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Foerderschule/index.html Schulministerium NRW] findest du weitere Informationen dazu.


== Verwandte Seiten ==
[[Schulformen]]


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Version vom 29. Juli 2020, 11:29 Uhr

Manche Schüler*innen benötigen eine sonderpädagogische Förderung. Eine Förderschule ist eine Schulform, die diese Schüler*innen individuell und gezielt entsprechend ihres Förderbedarfs gefördert werden.

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs geschieht in der Regel auf Antrag der Eltern. Wenn bei Schüler*innen ein Förderbedarf festgestellt wird, muss die Schulaufsicht über den Förderort und den Förderschwerpunkt entscheiden.

Der Förderort kann sein:

  • Allgemeine Schulen (allgemein­bildende Schulen und berufsbildende Schulen),
  • Förderschulen
  • Schulen für Kranke

In NRW findet die sonderpädagogische Förderung normalerweise an allgemeinen Schulen mit einem Schwerpunkt zum Gemeinsamen Lernen statt. Eine Förderschule kann aber dann eine Alternative sein, wenn der Förderbedarfs des Kindes über das hinaus geht, was eine Lehrperson an einer regulären Schule im Rahmen ihrer Kompetenz leisten kann.

Der Förderschwerpunkt bezieht sich auf die Art des Förderbedarfs. Folgende Förderschwerpunkte gibt es:

  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Geistige Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Lernen
  • Sehen
  • Sprache

Über das Schulministerium NRW findest du weitere Informationen dazu. Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-27