Vertretungseinstellung nach Angebot (VERENA): Unterschied zwischen den Versionen

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==Infoveranstaltung==
==Infoveranstaltung==
Der Termin am 05. Mai 2020 entfällt aufgrund der
Ein möglicher Termin wird bekannt gegeben, wenn die UDE den Lehrbetrieb wieder aufgenommen hat.}}
aktuellen Situation in Bezug auf die Corona-Pandemie.
Ein neuer möglicher Termin wird bekannt gegeben, wenn die UDE den Lehrbetrieb wieder aufgenommen hat.}}
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==Allgemeines==
==Allgemeines==
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Version vom 22. Juni 2020, 10:18 Uhr


Aktuelles

Aufgrund des momentanen Lehrerkräftemangels in Nordrhein - Westfalen sind Studierende als Vertretungslehrkräfte besonders gefragt. Damit ihr wisst, wie man Vertretungslehrkraft wird und was ihr dabei beachten müsst, bietet das ZLB und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) zwei mal im Jahr eine Infoveranstaltung zum Thema an. Eine Anmeldung für diese Veranstaltung ist nicht nötig.


Infoveranstaltung

Ein möglicher Termin wird bekannt gegeben, wenn die UDE den Lehrbetrieb wieder aufgenommen hat.

Allgemeines

Vertretungs­einstellung nach Angebot (VERENA) ist ein Angebot des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW. Über VERENA kann man sich direkt bei einer Schule als Vertretungs­lehrerin oder Vertretungs­lehrer (befristete Beschäftigungsmöglichkeit) bewerben.

Das Portal bietet:

  • den Überblick über Vertretungs­angebote in NRW
  • das Suchen per Suchmaschine
  • das Finden passender Vertretungs­stellen
  • das Benachrichtigen bei passender Ausschreibung per E-mail

Das Portal richtet sich an [1]:

  • Lehrkräfte ohne Dauerbeschäftigung im Schuldienst
  • Lehrkräfte in der Beurlaubung
  • Pensionärinnen und Pensionäre nach dem Ausscheiden aus dem Schuldienst
  • Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen mit lehramtsbezogenem Abschluss, die für den Schuldienst geeignet sind
  • Studentinnen und Studenten (insbesondere für ein Lehramtsstudium), die für den Schuldienst geeignet sind
  • Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen ohne lehramtsbezogenen Abschluss, die für den Schuldienst geeignet sind
  • Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung ohne Lehramtsbefähigung, die für den Schuldienst geeignet sind
  • Nebenberuflich tätige Personen ohne Lehramtsbefähigung, die für den Schuldienst geeignet sind

Keine Bewerbungsmöglichkeiten für Personen:[2]

  • die eine Staatsprüfung oder die Prüfung für den Master of Education für ein Lehramt nicht oder endgültig nicht bestanden haben
  • die eine Erste Staatsprüfung oder die Prüfung für den Master of Education abgelegt oder anerkannt bekommen haben und eine (Zweite) Staatsprüfung nicht mehr ablegen können

Unbefristete Möglichkeiten

  • für ausgebildete Lehrkräfte: LEO
  • für Hochschulabsolventen ohne Lehrerausbildung: LOIS
  • für andere Berufsgruppen: Andreas
  • für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst in ein Lehramt: SEVON

Quellen

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-09-01