Senat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. Juli 2020, 13:39 Uhr
Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:
- Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats.
- Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und Rahmenordnungen
- Stellungnahme zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplan, des Hochschulvertrags und den Evaluationsberichten.
Wahl des Senats
Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind dreizehn Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen sowie je vier Vertreter*innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie der Gruppe der Studierenden.
Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr. Jährlich können alle Studierenden ihre Vertretung (Gruppe der Studierenden) wählen.
Die Wahlen finden vermutlich Mitte Dezember im Wintersemester 2020/21 statt.
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-11-30