Kopftuch tragen als Lehrerin: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. August 2020, 12:18 Uhr
Der Beschluss bedeutet: Pädagoginnen dürfen grundsätzlich eine religiöse Kopfbedeckung in der Schule tragen. Das Tragen eines Kopftuchs dürfe nur dann untersagt werden, wenn der Schulfrieden oder die staatliche Neutralität gefährdet sei, so urteilte das Bundesverfassungsgericht. Das Schulgesetz vom 15. Februar 2005 für das Land NRW wurde nach dem Beschluss geändert.
Siehe auch
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-13