Bachelor-Master: Zeugnis: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. August 2020, 15:34 Uhr
Das Zeugnis enthält folgende Angaben:
- Name der Universität und Bezeichnung der Fakultät/en,
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort der oder des Studierenden,
- Bezeichnung des Studiengangs,
- die Bezeichnungen und Noten der absolvierten Module mit den erworbenen ECTS-Credits,
- das Thema und die Note der Bachelor- bzw. Masterarbeit mit den erworbenen ECTS-Credits,
- Bachelorzeugnis: Fachnoten in den Studienfächern sowie dem Bereich Bildungswissenschaften,
- Masterzeugnis: Fachnoten in den Unterrichtsfächern, dem Bereich Bildungswissenschaften, dem Praxissemester und der Masterarbeit einschließlich des Masterbegleitmoduls,
- Gesamtnote mit den insgesamt erworbenen ECTS-Credits und dem zugeordneten ECTS-Grad,
- auf Antrag der oder des Studierenden die bis zum Abschluss des Bachelor- bzw. Masterstudiums benötigte Fachstudiendauer,
- auf Antrag der oder des Studierenden die Ergebnisse der gegebenenfalls absolvierten Zusatzprüfungen,
- das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfung erbracht wurde,
- die Unterschriften der oder des Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschusses sowie der Dekan*in der Fakultät, und
- das Siegel der Universität.
Mit dem Abschlusszeugnis wird der Absolvent*in durch die Universität ein Diploma Supplement in deutscher und englischer Sprache ausgehändigt. Das Diploma Supplement trägt das gleiche Datum wie das Zeugnis und enthält:
- persönliche Angaben wie im Zeugnis,
- allgemeine Hinweise zur Art des Abschlusses,
- Angaben zu der den Abschluss verleihenden Universität, und
- Angaben zum Studiengang, den Studienfächern (einschließlich dem Bereich Bildungswissenschaften) einschließlich detaillierter Informationen zu den erbrachten Leistungen und zum Bewertungssystem sowie zu den mit den jeweiligen Prüfungen erworbenen CP.
Außerdem werden der Absolvent*in nach bestandener Bachelor- bzw. Masterprüfung gleichzeitig mit dem Zeugnis eine Bachelor- bzw. Masterurkunde in englischer und deutscher Sprache ausgehändigt. Die Urkunde weist den verliehenen Bachelor- bzw. Master-Grad aus und trägt ebenso wie das Diploma Supplement das Datum des Zeugnisses. Die Urkunde wird von der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und der Dekan*in der Fakultät, die den Grad verleiht, unterzeichnet und mit dem Siegel der Universität versehen.
– Quelle (Bachelor): https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2011/vbl_2011_80.pdf
– Quelle (Master): https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2011/vbl_2011_118.pdf
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