Prüfungsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text= | {{Teaser|Text=In den Prüfungsordnungen werden die Prüfungsanforderungen und -verfahren geregelt. Sie werden von den jeweiligen [[Prüfungsausschuss|Prüfungsausschüssen]] entwickelt und auch aktualisiert. Für dich gilt normalerweise die Regelung, die zum Zeitpunkt deiner [[Immatrikulation]] aktuell war. Man unterscheidet zwischen [[Bachelor-Master:Gemeinsame_Prüfungsordnungen_(GPO)|Gemeinsamen Prüfungsordnungen]] und [[Bachelor-Master:Fachprüfungsordnungen_(FPO)|Fachprüfungsordnungen]]. | ||
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Version vom 26. Oktober 2020, 15:17 Uhr
In den Prüfungsordnungen (POs) findest unter anderem Regelungen zu deiner Regelstudienzeit, dem
Prüfungsordnungen (POs) regeln u. a.:
- Geltungsbereich und Zugangsberechtigung
- Ziel des Studiums und Zweck der Prüfung
- Bachelor-Grad und Master-Grad
- Aufnahmerhythmus, Regelstudienzeit und Studienaufbau
- Mentoring
- Studienplan, Modulhandbuch, Lehr- und Lernformen
- Zulassungsbeschränkungen für Lehrveranstaltungen
- Studienumfang nach dem European Credit Transfer System (ECTS) (Creditpoints)
- Praxisphasen
- Prüfungsausschuss
- Anrechnung von Leistungen und Einstufung in höhere Fachsemester
- Prüfer*innen und Beisitzer*innen
- Zulassung zur Prüfung, Wiederholung von Prüfungen, sowie Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstoß
- Einsicht in Prüfungsakten
- Bestehen oder Nichtbestehen der Bachelor- oder Masterprüfung
- In-Kraft-Treten und Veröffentlichung
Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2016)
Erlasse, Satzungen und Ordnungen (BA/MA) des ZLB.
Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2009)
Erlasse, Satzungen und Ordnungen (BA/MA) des ZLB.
Prüfungsordungen Staatsexamen
Für die Studiengänge nach LPO 2003 relevante Informationen finden sich auf der Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen (LPO 2003) des ZLB.
Verwandte Seiten
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-23