Bachelor-Master: Fachpraktische Tätigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Die [https://bass.schul-welt.de/13085.htm Fachpraktische Tätigkeit] umfasst eine Dauer von 12 Monaten (52 Wochen). Den überwiegenden Teil, mindestens 27 Wochen, brauchst du für die Zulassung zum [[Master|Master of Education]]. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung zur [[Bachelor-Master:Masterarbeit|Master­arbeit]] nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du bis spätestens zur Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienstes]] nachweisen. Deine Berufs­ausbildung oder Berufs­tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden. Diese Regelungen kannst du in der [[Prüfungsordnungen | Gemeinsamen Prüfungsordnung]] nachlesen. | |||
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Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, reichst du einen formlosen Antrag mit deinen Unterlagen (Praktikumsbescheinigungen oder Ausbildungszeugnis - in beglaubigter Kopie - sowie aktuelle Studienbescheinigung) beim [[Landesprüfungsamt]], Außenstelle Essen ein. Den Vordruck für die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit und weitere Informationen findest du auf der Seite des LPA unter [http://www.pruefungsamt.nrw.de/AB1/Aussenstellen/Essen/Verschiedenes/Anrechnung-fachpraktische-Taetigkeit---Master-of-Education/Hinweise-und-Bescheinigungsformular/index.html Hinweise und Bescheinigungsformular]. | |||
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Version vom 22. März 2021, 10:38 Uhr
Umfang und Zeitpunkt
Die Fachpraktische Tätigkeit umfasst eine Dauer von 12 Monaten (52 Wochen). Den überwiegenden Teil, mindestens 27 Wochen, brauchst du für die Zulassung zum Master of Education. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung zur Masterarbeit nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du bis spätestens zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes nachweisen. Deine Berufsausbildung oder Berufstätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden. Diese Regelungen kannst du in der Gemeinsamen Prüfungsordnung nachlesen.
Nachweis und Anrechnung
Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, reichst du einen formlosen Antrag mit deinen Unterlagen (Praktikumsbescheinigungen oder Ausbildungszeugnis - in beglaubigter Kopie - sowie aktuelle Studienbescheinigung) beim Landesprüfungsamt, Außenstelle Essen ein. Den Vordruck für die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit und weitere Informationen findest du auf der Seite des LPA unter Hinweise und Bescheinigungsformular.
Dein Ansprechpartner bei Fragen ist Wolfgang Hoerning (wolfgang.hoerning@pa.nrw.de). Dieser Artikel ist gültig bis 2021-10-22