Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF): Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<titlehyphen>Verordnung zur berufs­begleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonder­pädagogische Förderung (VOBASOF)</titlehyphen> | <titlehyphen>Verordnung zur berufs­begleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonder­pädagogische Förderung (VOBASOF)</titlehyphen> | ||
{{Teaser|Text=[https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/berufsbegleitende-ausbildung-vobasof VOBASOF] ist die berufsbegleitende Ausbildung, die es Lehrkräften ermöglichen soll, auch ohne ein sonderpädagogisches Studium die Befähigung als Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung zu erhalten. Du kannst dich bewerben, wenn du bereits eine Lehramtsbefähigung hast und weitere | {{Teaser|Text=[https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/berufsbegleitende-ausbildung-vobasof VOBASOF] ist die berufsbegleitende Ausbildung, die es Lehrkräften ermöglichen soll, auch ohne ein sonderpädagogisches Studium die Befähigung als Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung zu erhalten. Du kannst dich bewerben, wenn du bereits eine Lehramtsbefähigung hast und weitere Kriterien, die unten aufgeführt sind, erfüllst.}} | ||
Die Ausbildung dauert 18 Monate. Bei erfolgreichem Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung | Die Ausbildung dauert 18 Monate. Bei erfolgreichem Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung in Form eines Staatsexamens erhälst du ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis. | ||
Erfüllst du die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis musst du folgende Kriterien erfüllen: | |||
* du musst bereits eine andere Lehramtsbefähigung nach § 3 oder § 19 LABG erworben haben, | * du musst bereits eine andere Lehramtsbefähigung nach § 3 oder § 19 LABG erworben haben, | ||
* du musst als Lehrer*in im Schuldienst des Landes dauerhaft beschäftigt sein, | * du musst als Lehrer*in im Schuldienst des Landes dauerhaft beschäftigt sein, |
Version vom 9. Dezember 2020, 11:19 Uhr
Die Ausbildung dauert 18 Monate. Bei erfolgreichem Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung in Form eines Staatsexamens erhälst du ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis.
Erfüllst du die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis musst du folgende Kriterien erfüllen:
- du musst bereits eine andere Lehramtsbefähigung nach § 3 oder § 19 LABG erworben haben,
- du musst als Lehrer*in im Schuldienst des Landes dauerhaft beschäftigt sein,
- du musst an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule mit den Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung beauftragt worden sein,
- und du musst dauerhaft dazu bereit sein, die Tätigkeit einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung auszuüben.
Entsprechende Stellenausschreibungen finden sich auf der Seite des Schulministeriums. Das Schulministerium bietet außerdem auch weitere Informationen zu VOBASOF an.
Für eine Stelle innerhalb des Versetzungsverfahrens für den unbefristeten Schuldienst bietet sich das Portal OLIVER an. Dieser Artikel ist gültig bis 2021-12-18